Kanzleiprofil
WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB
Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht. 5,0 von 5 bei 77 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
3
Standort
Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 77 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Andreas Will ist seit 2007 als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz tätig. Seine Kanzlei WNS Will+Partner hat ihren Hamburger Standort in der Mönckebergstraße 27 und berät und vertritt bundesweit Unternehmen und Start-ups. Zu den Schwerpunkten gehören Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Im Wettbewerbsrecht umfasst das Angebot die Erstellung von AGB und Pflichtangaben, die Durchsetzung und Verteidigung gegen Abmahnungen nach dem UWG sowie einstweilige Verfügungen und Klagen. Hinzu kommt die Durchsetzung von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen. Im Markenrecht begleitet die Kanzlei Markenaufbau, Markenrecherchen, nationale und internationale Anmeldungen sowie die Überwachung und Pflege von Marken. Sie übernimmt außerdem die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Markenverletzungen. Im Urheberrecht gehören Lizenzierung, Vertragsgestaltung und die Prüfung von Ansprüchen zum Angebot. Die Bearbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Mandanten und bei ständiger Kostentransparenz. Beratung ist per E-Mail, Telefon und Videocall möglich; Unterlagen können elektronisch übermittelt werden. In dringenden Fällen ist Andreas Will auch am Wochenende mobil erreichbar.
Die Kanzlei WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB in Hamburg berät und vertritt im Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Weitere auf der Website genannte Rechtsgebiete sind Medienrecht, Designrecht, Patentrecht, Vertragsrecht und Handelsrecht. Im Markenrecht umfasst das Angebot die Entwicklung einer Markenstrategie, die Recherche nach bestehenden Kennzeichen sowie die Anmeldung deutscher Marken, Unionsmarken und internationaler Registrierungen. Hinzu kommen die Begleitung von Widerspruchsverfahren, die Markenüberwachung und die Betreuung von Markenerneuerungen. Auch Lizenzverträge, Koexistenzvereinbarungen und Abgrenzungsvereinbarungen gehören zum beschriebenen Leistungsspektrum. Die Kanzlei richtet sich insbesondere an Unternehmen und Start-ups und ist bundesweit tätig. Typische Anliegen sind der Aufbau und die Pflege einer Marke sowie Auseinandersetzungen wegen möglicher Markenrechtsverletzungen. Die Vertretung umfasst sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Ansprüchen durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen. Im Wettbewerbsrecht werden unter anderem Allgemeine Geschäftsbedingungen und Pflichtangaben erstellt sowie Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bearbeitet. Im Urheberrecht gehören die Prüfung von Ansprüchen, die Ermittlung möglicher Rechtsverletzungen im Internet, Lizenzierungen und Vertragsgestaltung zum Angebot. Die Zusammenarbeit beginnt nach der Darstellung auf der Website mit einer Kontaktaufnahme und einer anwaltlichen Ersteinschätzung. Das weitere Vorgehen wird mit den Mandanten abgestimmt; dabei nennt die Kanzlei Kostentransparenz und fristgerechte Bearbeitung als Bestandteile ihres Ablaufs. Eine Beratung ist per E-Mail, Telefon oder Videogespräch möglich, ohne dass ein Termin vor Ort erforderlich ist. Unterlagen können elektronisch übermittelt werden. Für Anfragen stehen außerdem ein Kontaktformular und die Möglichkeit zur Verfügung, per E-Mail einen Rückruf anzufordern. Der Hamburger Standort befindet sich in der Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg, in der Innenstadt. Als nächstgelegene U-Bahn-Station wird Rathaus an der Linie U3 genannt; vom Hauptbahnhof beträgt der Fußweg laut Website etwa zehn Minuten. Die Kanzlei ist unter 040 3280978-0 und über will@wns-partner.de erreichbar. Für dringende Anliegen wird zusätzlich die Mobilnummer 0177 388 65 68 angegeben. Ein weiterer Standort befindet sich in Kiel.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: markenrecht-anwalt-hamburg-sh.de, markenrecht-anwalt-hamburg-sh.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
77 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
Alle Bewertungen bei Google ansehenRechtsgebiete und Leistungen
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht
Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Wettbewerbsrecht Hamburg“ führt die WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB mit ihrem Hamburger Standort in der Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg. Die Kanzleibeschreibung nennt Andreas Will, der seit 2007 als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz tätig ist. Sie beschreibt die bundesweite Beratung und Vertretung von Unternehmen und Start-ups im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Davon abweichend sind in den Profilangaben Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Verkehrsrecht, Erbrecht und Familienrecht aufgeführt. Ratsuchende sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr konkretes Anliegen vom angefragten Ansprechpartner übernommen wird. Im gewerblichen Rechtsschutz stehen nach der Kanzleibeschreibung der Schutz geschäftlicher Kennzeichen, die rechtliche Gestaltung von Marktauftritten und der Umgang mit Rechtsverletzungen im Mittelpunkt. Im Wettbewerbsrecht umfasst das Angebot AGB und Pflichtangaben, die Durchsetzung und Abwehr von Abmahnungen nach dem UWG sowie einstweilige Verfügungen und Klagen. Hinzu kommen Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche. Im Markenrecht reicht die Begleitung von Recherchen und Anmeldungen bis zur Überwachung und Pflege von Marken sowie zur Vertretung bei Verletzungen. Urheberrechtliche Anliegen betreffen unter anderem Lizenzen, Verträge und die Prüfung von Ansprüchen. Die zusätzlich aufgeführten Rechtsgebiete betreffen andere Lebens- und Geschäftssituationen: Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse. Verkehrsrechtliche Fragen entstehen beispielsweise nach Verkehrsunfällen oder bei Streit über die Haftung. Im Erbrecht stehen unter anderem Erbfolge, Testamente und Pflichtteilsansprüche im Raum; im Familienrecht sind Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge typische Themen. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte jeweils relevant werden, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Die Profilangaben allein erläutern den konkreten Leistungsumfang in diesen vier Bereichen nicht näher. Die Mönckebergstraße liegt in der Hamburger Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Der Standort bietet damit einen zentralen Bezugspunkt auch für Anfragen aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg, das Arbeitsgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de sollte das Rechtsgebiet, den Anlass und gegebenenfalls laufende Fristen knapp benennen. Anschließend lassen sich Zuständigkeit, Unterlagen und Beratungsform abstimmen. Laut Kanzleibeschreibung sind Beratung per E-Mail, Telefon und Videocall sowie die elektronische Übermittlung von Unterlagen möglich. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg
- Amtsgericht Hamburg
- Landgericht Hamburg
- Arbeitsgericht Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
Der Hamburger Standort der WNS Will+Partner liegt in der Mönckebergstraße 27 und damit zentral in der Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Diese Lage ist für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet ebenso ein örtlicher Bezugspunkt wie für Unternehmen mit Sitz außerhalb Hamburgs. Auch aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek kommt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung sowie die Verkehrs- und Parksituation sollten vor einem Termin geprüft werden. Persönliche Anfahrten sind nicht für jede Abstimmung erforderlich: Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich E-Mail, Telefon, Videocall und die elektronische Übermittlung von Unterlagen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist typischerweise das Arbeitsgericht Hamburg zuständig, sofern die örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dort werden etwa Kündigungsschutz- und Vergütungsverfahren geführt. Verkehrsrechtliche Zivilstreitigkeiten, beispielsweise über Unfallschäden, können je nach Zuständigkeitsregeln vor das Amtsgericht Hamburg oder das Landgericht Hamburg gehören. Familienverfahren werden bei den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt; Nachlassangelegenheiten fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Nachlassgerichte. Welches Hamburger Amtsgericht konkret zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Für wettbewerbsrechtliche Klagen nach dem UWG sowie für Markenstreitigkeiten sind grundsätzlich die Landgerichte zuständig. Das Landgericht Hamburg kann daher für den beschriebenen gewerblichen Rechtsschutz eine Rolle spielen, auch bei einstweiligen Verfügungen. Urheberrechtliche Streitigkeiten unterliegen eigenen Zuständigkeitsregeln. Das Hanseatische Oberlandesgericht befasst sich insbesondere mit Rechtsmitteln gegen landgerichtliche Entscheidungen sowie mit bestimmten familiengerichtlichen Beschwerden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Datum des Zugangs der Kündigung, der vorgesehene Beendigungstermin und die Dauer des Arbeitsverhältnisses relevant. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen bilden häufig die Grundlage der Prüfung. Auch Angaben zum Betrieb und zu besonderen Umständen können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine Kontaktanfrage sollte deshalb bestehende Termine deutlich benennen. Ob eine Vertretung übernommen wird, muss ausdrücklich mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
Welche Unterlagen werden nach einem Verkehrsunfall typischerweise benötigt?
Für die rechtliche Einordnung eines Verkehrsunfalls sind eine nachvollziehbare Schilderung des Ablaufs und vorhandene Belege hilfreich. Dazu zählen Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, Versicherungsdaten sowie gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen. Bei Sachschäden können Gutachten, Kostenvoranschläge oder Rechnungen relevant sein; bei Verletzungen kommen medizinische Unterlagen hinzu. Welche Ansprüche bestehen und wer haftet, lässt sich nicht allein aus dem Schadensbild ableiten. Bereits geführter Schriftverkehr mit Versicherungen oder der Gegenseite sollte bei einer Mandatsanfrage ebenfalls erwähnt werden.
Was sollte vor einer erbrechtlichen Mandatsanfrage zusammengestellt werden?
Zunächst hilft es, das Anliegen einzugrenzen: Geht es um die Gestaltung eines Testaments, eine bereits eingetretene Erbschaft oder mögliche Pflichtteilsansprüche? Nach einem Todesfall können vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben, Angaben zu Angehörigen und eine Übersicht über bekannte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wichtig sein. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits vollständig vorliegen, um den Sachverhalt zu schildern. Da im Erbrecht unterschiedliche Fristen und Zuständigkeitsregeln gelten, sollten bekannte Zustellungsdaten und behördliche oder gerichtliche Termine ausdrücklich genannt werden.
Wie lässt sich eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt vorbereiten?
Hilfreich ist eine kurze Übersicht darüber, welche Fragen geklärt werden sollen und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Je nach Thema können das Trennungsdatum, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben bedeutsam sein. Bei Unterhaltsfragen spielen regelmäßig Einkommens- und Belastungsunterlagen eine Rolle. Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie zusammen auftreten. Eine erste Anfrage dient dazu, den Beratungsbedarf und mögliche Interessenkonflikte zu klären; sie ersetzt keine individuelle Prüfung.
Was ist bei einer Anfrage wegen einer wettbewerbsrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnung wichtig?
Eine Anfrage sollte erkennen lassen, wer welche Handlung beanstandet und welche Fristen im Schreiben genannt werden. Für die Prüfung sind regelmäßig die vollständige Abmahnung samt Anlagen, beigefügte Erklärungsentwürfe und Unterlagen zum beanstandeten Internetauftritt, Produkt oder Kennzeichen relevant. Wettbewerbsrecht und Markenrecht haben unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen; die Bezeichnung als Abmahnung allein sagt nichts über ihre Berechtigung aus. Unterlassungserklärungen können längerfristige Verpflichtungen begründen. Bei einer zeitkritischen Anfrage sollte deshalb ausdrücklich geklärt werden, ob eine rechtzeitige Prüfung und gegebenenfalls Vertretung übernommen werden kann.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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