Veröffentlichtes Profil

Gordon Neumann

Gordon Neumann – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Hamburg

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht · WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB

Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg

Telefon: +49 40 32809780

Qualifikation
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Gordon Neumann ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Hamburg. Er ist Partner der Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB in der Mönckebergstraße 27. Im Arbeitsrecht berät er Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Seine Schwerpunkte sind Kündigung, Abmahnung und Aufhebungsvertrag. Weitere Leistungen betreffen Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Vergütung, Abfindungen und Entfristungsklagen. Die Webseite nennt außerdem Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Beschäftigtendatenschutz als Fachgebiete. Hierzu gehören unter anderem Teilzeitarbeit, Elternzeit, Mutterschutz, Urlaubsansprüche, Betriebsvereinbarungen und Sozialplanverhandlungen. Neumann begleitet Kündigungsschutzverfahren von der Klageeinreichung bis zur Vertretung vor Gericht und vertritt Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Er unterstützt Mandanten vor Ort und bundesweit. Die Beratung erfolgt nach Angaben der Webseite ohne juristischen Fachjargon. Angeboten werden eine kostenlose telefonische Erstberatung und kurzfristige Termine. Vor einer Beauftragung informiert er über die voraussichtlichen Kosten. Auf Wunsch beantragt er eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und unterstützt bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu, fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Gordon Neumann ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht in Hamburg. Er ist Partner der Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB in der Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. In diesem Bereich berät er sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Zugehörigkeit zur Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg ergänzt die beruflichen Angaben. Neben der Unterstützung vor Ort ist nach der Kanzleibeschreibung auch eine bundesweite Begleitung von Mandanten vorgesehen. Im Mittelpunkt seiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit stehen Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträge. Dahinter liegen häufig Fragen nach dem Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, den Folgen eines vorgeworfenen Fehlverhaltens oder den Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung. Neumann begleitet Kündigungsschutzverfahren von der Klageeinreichung bis zur gerichtlichen Vertretung und vertritt Arbeitnehmer regelmäßig vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Weitere Leistungen betreffen Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Vergütung, Abfindungen und Entfristungsklagen. Für Ratsuchende geht es dabei beispielsweise um die Einordnung vertraglicher Regelungen, offene Entgeltansprüche oder die Überprüfung einer Befristung. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt jeweils von den konkreten Umständen und Unterlagen ab. Die genannten Fachgebiete umfassen außerdem Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Typische Anliegen reichen von Teilzeitarbeit, Elternzeit und Mutterschutz bis zu Urlaubsansprüchen. Auf betrieblicher Ebene können Betriebsvereinbarungen und Sozialplanverhandlungen Gegenstand der Unterstützung sein. Beschäftigtendatenschutz betrifft allgemein den Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsverhältnis. Neumann führt zudem den Fachanwaltstitel für Medizinrecht; konkrete medizinrechtliche Leistungen werden in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben. Der hier dargestellte Tätigkeitszuschnitt ist deshalb vor allem arbeitsrechtlich geprägt. Die Kanzlei liegt in der Hamburger Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Die Mönckebergstraße bildet damit einen zentralen Bezugspunkt für Anfragen aus Hamburg sowie aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere das Arbeitsgericht Hamburg relevant. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Arbeitsverhältnis, zu vorhandenen Schreiben und zu bereits bekannten Fristen. Nach Angaben der Kanzlei werden kurzfristige Termine angeboten und rechtliche Fragen ohne juristischen Fachjargon erläutert. Vor einer Beauftragung informiert Neumann über die voraussichtlichen Kosten. Auf Wunsch beantragt er eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und unterstützt bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Kanzlei WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB befindet sich in der Mönckebergstraße 27 in der Hamburger Innenstadt und damit im Bezirk Hamburg-Mitte. Für Gordon Neumanns arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist vor allem das Arbeitsgericht Hamburg von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit unter anderem Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Vergütung und Arbeitszeugnisse sowie Verfahren zur Wirksamkeit von Befristungen geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen können vor das Arbeitsgericht gehören, dann regelmäßig im Beschlussverfahren. Aus der Lage einer Kanzlei allein folgt allerdings noch nicht, welches Gericht für einen einzelnen Fall zuständig ist. Zu den weiteren genannten Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht. Für gewöhnliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind diese Zivilgerichte grundsätzlich nicht der vorgesehene Rechtsweg. Im Medizinrecht, für das Neumann ebenfalls einen Fachanwaltstitel führt, können dagegen Amtsgericht oder Landgericht etwa bei zivilrechtlichen Haftungs- oder Vergütungsstreitigkeiten zuständig sein. Das Hanseatische Oberlandesgericht kommt insbesondere als Rechtsmittelgericht gegen Entscheidungen des Landgerichts in Betracht. Medizinrechtliche Fragen können je nach Gegenstand auch andere Gerichtsbarkeiten betreffen. Die Innenstadtlage bietet einen zentralen Ausgangspunkt für Ratsuchende aus Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Kanzleiangaben nicht belegt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Online-Service „Kündigung“ werden das gewünschte Ziel, der Erhalt einer Kündigung, deren Zeitpunkt und die Umstände abgefragt. Als hilfreich wird das Hochladen der Kündigung als PDF, JPG, JPEG oder PNG mit maximal 2 MB genannt. Für die Rückmeldung werden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse abgefragt.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Es wird eine kostenlose telefonische Erstberatung angeboten. Termine werden innerhalb von 24 Stunden angeboten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Es wird eine kostenlose telefonische Erstberatung angeboten. Termine werden innerhalb von 24 Stunden angeboten.

Für den Erstkontakt: Im Online-Service „Kündigung“ werden das gewünschte Ziel, der Erhalt einer Kündigung, deren Zeitpunkt und die Umstände abgefragt. Als hilfreich wird das Hochladen der Kündigung als PDF, JPG, JPEG oder PNG mit maximal 2 MB genannt. Für die Rückmeldung werden Telefonnummer oder E-Mail-Adresse abgefragt.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind gewöhnlich der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Bei einer Kündigung ist außerdem von Bedeutung, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Angaben zur Beschäftigungsdauer und eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens hinzukommen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine Mandatsanfrage sollte deshalb erkennbare Termine und Zugangsdaten benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich im Kontakt klären.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag, Kündigung und Abfindung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Zeugnis und eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist eine Zahlung im Zusammenhang mit der Beendigung, entsteht aber nicht automatisch bei jeder Kündigung. Aufhebungsverträge können außerdem Auswirkungen auf sozialrechtliche Ansprüche haben. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich anzugeben, ob bereits ein Vertragsentwurf vorliegt, etwas unterschrieben wurde oder eine Antwortfrist genannt ist.
Was wird bei einer Entfristungsklage geprüft?
Bei einer Entfristungsklage geht es grundsätzlich darum, ob die Befristung eines Arbeitsvertrags wirksam ist. Dabei können unter anderem die vereinbarte Form, ein möglicher Sachgrund und die Voraussetzungen einer sachgrundlosen Befristung eine Rolle spielen. Auch frühere Beschäftigungen sowie die Abfolge von Vertragsverlängerungen können für die Prüfung bedeutsam sein. Für solche Verfahren bestehen gesetzliche Fristen. Zur Vorbereitung einer Anfrage sind deshalb sämtliche Arbeitsverträge und Verlängerungsvereinbarungen sowie Angaben zum vereinbarten Vertragsende hilfreich. Das Ergebnis hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und den tatsächlichen Umständen ab.
Welche Fragen können bei Teilzeit, Elternzeit oder Urlaubsansprüchen anwaltlich eingeordnet werden?
In diesen Bereichen geht es häufig um die Voraussetzungen eines Anspruchs, Ankündigungsfristen und die Abstimmung mit betrieblichen Abläufen. Bei Teilzeit können Umfang und Verteilung der Arbeitszeit streitig sein. Im Zusammenhang mit Elternzeit stellen sich etwa Fragen zur Rückkehr oder zu einer Beschäftigung während dieser Zeit. Beim Urlaub können Gewährung, Übertragung oder Abgeltung eine Rolle spielen. Gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und Arbeitsverträge wirken dabei teilweise zusammen. Für eine Anfrage helfen der Arbeitsvertrag, bereits gestellte Anträge und die Antworten der jeweils anderen Seite.
Was betrifft Beschäftigtendatenschutz im Arbeitsverhältnis?
Beschäftigtendatenschutz umfasst den Umgang mit personenbezogenen Daten von Bewerbern und Beschäftigten. Typische Fragen betreffen die Personalakte, die Verarbeitung von Gesundheitsdaten, betriebliche Kontrollmaßnahmen oder die Weitergabe von Beschäftigtendaten. Dabei können sowohl individuelle Rechte als auch Beteiligungsrechte des Betriebsrats berührt sein. Nicht jede Datenverarbeitung ist unzulässig; entscheidend sind insbesondere ihre Grundlage, ihr Zweck und ihr Umfang. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Beschreibung des Vorgangs hilfreich. Sensible Daten anderer Personen sollten dabei nicht unnötig übermittelt werden; der geeignete Übermittlungsweg kann vorab abgestimmt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Gordon Neumann

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Gordon Neumann: 5,0 von 5 Sternen bei 84 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB aus 84 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Gordon Neumann liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 84 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf WNS Will + Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB insgesamt und nicht auf Gordon Neumann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,084

Google veröffentlicht zu diesen 84 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Mönckebergstraße 27, 20095 Hamburg

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Gordon Neumann. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Kanzlei

WNS Will+Partner Fachanwälte | Rechtsanwälte mbB · 2 Profile dieser Kanzlei auf einen Blick

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Hamburg

Alle Profile in Hamburg vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: fachanwalt-arbeitsrecht-hamburg.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen