Veröffentlichtes Profil

Volker Heinsen

Volker Heinsen – Strafverteidiger in Hamburg-Bergedorf

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026

Strafverteidiger · Strafverteidiger Volker Heinsen

Bergedorfer Schloßstraße 13, 21029 Hamburg

Telefon: +49 40 721 10 51

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Strafverteidiger Volker Heinsen
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Volker Heinsen ist als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg-Bergedorf tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Bergedorfer Schloßstraße 13. Auf seiner Webseite beschreibt er eine 25-jährige Laufbahn als Strafverteidiger und die persönliche Betreuung zahlreicher Ermittlungsverfahren. Sein Angebot richtet sich an Personen, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, bei denen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder die eine Haftstrafe beziehungsweise weitere gerichtliche Maßnahmen befürchten. Er bietet eine kostenfreie telefonische Kontaktaufnahme für eine Ersteinschätzung des jeweiligen Falls an. Als Grundsätze seiner Arbeit nennt Heinsen die persönliche Betreuung, den Umgang auf Augenhöhe und den Einsatz für die Wahrung der Rechte seiner Mandanten im Strafverfahren. Fortbildungen und Seminare dienen ihm dazu, bei Veränderungen von Gesetzen und Rechtsgebieten informiert zu bleiben. Bei Kontaktanfragen betont er Diskretion und die Verschwiegenheit über Sachverhaltsdetails. Die veröffentlichten Mandantenbewertungen berichten unter anderem von einer Vertretung wegen einer Beleidigungsanzeige sowie bei einem Verkehrsunfall mit einem Mietwagen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: verteidiger-hamburg.com, verteidiger-hamburg.com

Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion

Volker Heinsen ist als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Hamburg-Bergedorf tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Bergedorfer Schloßstraße 13, 21029 Hamburg. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Strafrecht. Auf seiner Webseite beschreibt Heinsen eine 25-jährige Laufbahn als Strafverteidiger. Zu den dort genannten Grundsätzen seiner Arbeit gehören die persönliche Betreuung, ein Umgang auf Augenhöhe und die Wahrung der Rechte seiner Mandantinnen und Mandanten im Strafverfahren. Fortbildungen und Seminare dienen ihm nach eigener Darstellung dazu, sich über rechtliche Veränderungen zu informieren. Das Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, bei denen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder die eine Haftstrafe beziehungsweise andere gerichtliche Maßnahmen befürchten. Hinter dem Schwerpunkt Strafrecht stehen unterschiedliche Verfahrensabschnitte: von ersten Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft über eine mögliche Anklage bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, der verfügbaren Beweismittel und der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom konkreten Sachverhalt und vom Stand des Verfahrens ab. Typische Anliegen betreffen die Bedeutung eines behördlichen Schreibens, den Ablauf einer Vernehmung oder die Folgen einer Durchsuchung. Auch Fragen zu möglichen gerichtlichen Entscheidungen und zu den Rechten beschuldigter Personen können Anlass einer Kontaktaufnahme sein. Eine anwaltliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, dass der Vorwurf und die bisher bekannten Umstände erfasst werden. Die Akteneinsicht ist dabei ein wichtiges Instrument, um den Ermittlungsstand zu beurteilen. Heinsen betont bei Kontaktanfragen Diskretion und Verschwiegenheit über die mitgeteilten Sachverhaltsdetails. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Hamburg-Bergedorf und damit außerhalb der Hamburger Innenstadt. Für Strafverfahren kommen abhängig von Zuständigkeit und Verfahrensstand unterschiedliche Gerichte in Betracht, darunter das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht. Der Kanzleisitz allein bestimmt allerdings nicht, welches Gericht einen konkreten Fall behandelt. Für einen Besuch in der Bergedorfer Schloßstraße lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind gesondert zu prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anlasses, der zuständigen Behörde und etwaiger bereits mitgeteilter Termine erleichtert die erste Zuordnung. Heinsen bietet nach seiner Kanzleibeschreibung eine telefonische Kontaktaufnahme zur Ersteinschätzung an. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen dafür erforderlich sind, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen. Eine Kontaktanfrage ist noch keine Bestätigung der Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg

  • Amtsgericht Hamburg
  • Landgericht Hamburg
  • Arbeitsgericht Hamburg
  • Hanseatisches Oberlandesgericht

Die Kanzlei von Volker Heinsen liegt in der Bergedorfer Schloßstraße 13 in Hamburg-Bergedorf. Ihr Standort ist damit nicht der Hamburger Innenstadt oder den ebenfalls genannten Stadtteilen Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek zuzuordnen. Für Ratsuchende bildet die Adresse in Bergedorf den örtlichen Anlaufpunkt. Welche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geeignet ist, richtet sich nach dem Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen oder Stellplätzen sind nicht belegt. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich deshalb eine Abstimmung des Termins und eine gesonderte Prüfung der Anreisemöglichkeiten. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hamburg und das Landgericht Hamburg relevant. Amtsgerichte verhandeln grundsätzlich Strafsachen, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorgaben in die erstinstanzliche Zuständigkeit eines höheren Gerichts fallen. Das Landgericht behandelt unter anderem schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz sowie Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Tatort, und nicht allein nach dem Standort der Verteidigung. Das Hanseatische Oberlandesgericht kann in Strafsachen insbesondere für Revisionen und bestimmte Beschwerden zuständig sein; in gesetzlich bestimmten Staatsschutzsachen verhandelt es auch erstinstanzlich. Das Arbeitsgericht Hamburg entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die strafrechtliche Beurteilung eines Tatvorwurfs nicht zuständig. Die Aufzählung der Gerichte am Standort bedeutet daher nicht, dass jedes dieser Gerichte für ein konkretes strafrechtliches Anliegen in Bergedorf zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name, E-Mail, Telefonnummer, Vorfall / Straftat / Betreff und einer Nachricht. Als Anhang können beispielsweise eine Vollmacht oder ein Anschreiben beigefügt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Volker Heinsen bietet eine kostenfreie telefonische Kontaktaufnahme an, bei der Sie eine ehrliche, fundierte Ersteinschätzung zu Ihrem Fall erhalten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Volker Heinsen bietet eine kostenfreie telefonische Kontaktaufnahme an, bei der Sie eine ehrliche, fundierte Ersteinschätzung zu Ihrem Fall erhalten.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name, E-Mail, Telefonnummer, Vorfall / Straftat / Betreff und einer Nachricht. Als Anhang können beispielsweise eine Vollmacht oder ein Anschreiben beigefügt werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann eine Strafverteidigung bereits während eines Ermittlungsverfahrens beginnen?
Eine Strafverteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren einsetzen, also bevor eine Anklage erhoben oder ein Gerichtstermin bestimmt wird. In diesem Stadium untersuchen Polizei und Staatsanwaltschaft einen Tatverdacht. Zur anwaltlichen Tätigkeit können die Klärung des Verfahrensstands, die Beantragung von Akteneinsicht und die Prüfung verfahrensrechtlicher Fragen gehören. Ob und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll erscheint, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Für eine erste Anfrage sind insbesondere die Art des Vorwurfs, die ermittelnde Behörde und bekannte Termine von Bedeutung.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Hausdurchsuchung hilfreich?
Nach einer Hausdurchsuchung stellen sich häufig Fragen zum Anlass der Maßnahme, zu sichergestellten Gegenständen und zum weiteren Verfahren. Für eine erste anwaltliche Einordnung können ein vorhandener Durchsuchungsbeschluss, das Durchsuchungsprotokoll und Verzeichnisse mitgenommener Gegenstände hilfreich sein. Auch der Zeitpunkt der Maßnahme und die beteiligte Behörde ermöglichen eine Zuordnung. Ob die Durchsuchung rechtmäßig war oder welche Möglichkeiten einer Überprüfung bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab. Sensible Unterlagen sollten über einen zuvor mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
Bedeutet ein Ermittlungsverfahren automatisch, dass eine Haftstrafe droht?
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet zunächst, dass ein Anfangsverdacht geprüft wird. Sie ist weder eine Feststellung der Schuld noch eine Vorentscheidung über eine Strafe. Ein Verfahren kann je nach Ermittlungsergebnis unterschiedliche Ausgänge haben, etwa eine Einstellung oder eine Anklage. Mögliche Rechtsfolgen hängen unter anderem vom Tatvorwurf und den rechtlich relevanten Umständen ab. Untersuchungshaft ist zudem von einer Haftstrafe zu unterscheiden: Sie ist eine gesonderte verfahrenssichernde Maßnahme mit eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und setzt keine rechtskräftige Verurteilung voraus.
Welche Unterlagen helfen bei einer Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs?
Für eine Mandatsanfrage sind bereits vorliegende Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht besonders aussagekräftig. Dazu können Vorladungen, Anhörungsbögen, Anklageschriften oder Strafbefehle gehören. Aktenzeichen, Zustellungsdaten und genannte Fristen helfen dabei, das Verfahren zeitlich und organisatorisch einzuordnen. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung des Anlasses kann ergänzen, welche Fragen bestehen. Vollständige Ermittlungsakten liegen beschuldigten Personen häufig noch nicht vor; deren Einsicht kann Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit sein. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, wird üblicherweise im direkten Austausch geklärt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Heinsen

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Volker Heinsen: 5,0 von 5 Sternen bei 111 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Strafverteidiger Volker Heinsen aus 111 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 111 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Strafverteidiger Volker Heinsen insgesamt und nicht auf Volker Heinsen persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 5,0111

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Bergedorfer Schloßstraße 13, 21029 Hamburg

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: verteidiger-hamburg.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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