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- Fachanwaltskanzlei Cyrus
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dietmar Cyrus ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg. Seine Kanzlei befindet sich in der Spitalerstraße 30 direkt am Mönckebergbrunnen. Er vertritt bundesweit Menschen, die eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, eine Ladung zur Hauptverhandlung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht. Die Webseite nennt unter anderem Betrug, Körperverletzung, Sexualdelikte, Diebstahl und Betäubungsmittel sowie Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Cyrus beschreibt seine Verteidigung als individuell und auf das jeweilige Anliegen zugeschnitten. Zur Arbeitsweise gehören Akteneinsicht, die Prüfung von Zeugenaussagen und anderen Beweisen sowie gezielte Beweisanträge. Das erste persönliche oder telefonische Gespräch ist kostenfrei und umfasst eine erste rechtliche Einschätzung sowie eine Übersicht über die entstehenden Kosten. Neben gesetzlichen Gebühren sind Pauschalhonorare und Zeithonorare möglich. Auch die Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung und die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung werden geprüft. Die Kanzlei ist an jedem Tag im Jahr rund um die Uhr telefonisch erreichbar; Termine sind auch in den Morgen- und Abendstunden möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-cyrus.de, kanzlei-cyrus.de
Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion
Dietmar Cyrus ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg. In seiner Fachanwaltskanzlei Cyrus in der Spitalerstraße 30 bildet das Strafrecht den Hauptschwerpunkt. Zum Tätigkeitsspektrum gehören außerdem Verkehrsstrafrecht und Verkehrsrecht. Er vertritt bundesweit Menschen, die beispielsweise eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Anklage, eine Ladung zur Hauptverhandlung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Für Ratsuchende geht es in solchen Situationen zunächst häufig darum, den Verfahrensstand zu verstehen, die Bedeutung behördlicher Schreiben einzuordnen und den weiteren Ablauf einer möglichen Verteidigung zu besprechen. Im Strafrecht nennt das Profil unter anderem Vorwürfe wegen Betrugs, Körperverletzung, Sexualdelikten, Diebstahls und Betäubungsmitteln. Diese Bereiche unterscheiden sich in ihren rechtlichen Voraussetzungen und in den Beweisen, auf die sich ein Vorwurf stützt. Zur beschriebenen Arbeitsweise von Dietmar Cyrus gehören die Akteneinsicht, die Prüfung von Zeugenaussagen und anderen Beweismitteln sowie gezielte Beweisanträge. Die Verteidigung wird nach der Kanzleibeschreibung auf das jeweilige Anliegen ausgerichtet. Welche Schritte im einzelnen Verfahren in Betracht kommen, hängt insbesondere von der Aktenlage und dem konkreten Tatvorwurf ab. Im Verkehrsstrafrecht befasst sich Cyrus unter anderem mit Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Hier können neben strafrechtlichen Fragen auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Bei Bußgeldbescheiden stehen dagegen häufig der vorgeworfene Verkehrsverstoß und mögliche Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot im Mittelpunkt. Verkehrsrecht umfasst allgemein zudem Fragen nach Verkehrsunfällen, etwa zur Haftung und zum Schadensersatz. Welche dieser Fragen eine Mandatsanfrage betrifft und welchen Umfang die gewünschte Vertretung haben soll, lässt sich im ersten Austausch klären. Die Kanzlei liegt direkt am Mönckebergbrunnen und damit in der Hamburger Innenstadt im Bezirk Hamburg-Mitte. Der Standort ist auch für Ratsuchende aus Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek ein innerstädtischer Anlaufpunkt. Für strafrechtliche und verkehrsrechtliche Verfahren können insbesondere das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig sein. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Verfahren, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Die Innenstadtlage ermöglicht grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; die individuelle Verbindung und Parksituation sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum erhaltenen Schreiben, zu erkennbaren Terminen oder Fristen und zur ausstellenden Behörde. Ein persönliches oder telefonisches Erstgespräch dient laut Kanzleibeschreibung einer ersten rechtlichen Einschätzung und der Klärung des weiteren Vorgehens. Die Kanzlei ist nach eigenen Angaben täglich rund um die Uhr telefonisch erreichbar; Termine sind auch morgens und abends möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hamburg
- Amtsgericht Hamburg
- Landgericht Hamburg
- Arbeitsgericht Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
Die Fachanwaltskanzlei Cyrus befindet sich in der Spitalerstraße 30 direkt am Mönckebergbrunnen. Die Anschrift liegt in der Hamburger Innenstadt und gehört zum Bezirk Hamburg-Mitte. Damit ist der räumliche Bezug des Profils klar innerstädtisch; zugleich richtet sich die bundesweite Vertretung von Dietmar Cyrus nicht ausschließlich an Menschen aus Hamburg. Innerhalb der Stadt kommen neben Hamburg-Mitte auch Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek als Ausgangspunkte für einen Kanzleibesuch in Betracht. Die zentrale Lage lässt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw zu. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und verfügbare Parkplätze sind abhängig vom Ausgangspunkt und sollten vor einem Termin geprüft werden. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hamburg relevant. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen in erster Instanz und bearbeiten auch Strafbefehlsverfahren. Verkehrsstrafsachen können ebenfalls dort geführt werden. Über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide entscheidet regelmäßig ein zuständiges Amtsgericht. Das Landgericht Hamburg befasst sich unter anderem mit gewichtigeren Strafsachen in erster Instanz sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Im zivilrechtlichen Verkehrsrecht können Amtsgericht oder Landgericht beispielsweise über Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall entscheiden. Das Hanseatische Oberlandesgericht übernimmt in gesetzlich bestimmten Fällen Rechtsmittelaufgaben, darunter Revisionen in Strafsachen und Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Hamburg ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und gehört nicht zu den typischen Gerichten dieser Profilschwerpunkte. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, ergibt sich aus den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im ersten Gespräch erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens und eine verbindliche Übersicht über die entstehenden Kosten. Dieses erste Gespräch ist sowohl persönlich als auch telefonisch kostenlos.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im ersten Gespräch erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens und eine verbindliche Übersicht über die entstehenden Kosten. Dieses erste Gespräch ist sowohl persönlich als auch telefonisch kostenlos.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage nach einer Vorladung oder Anklage hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und der bezeichnete Tatvorwurf hilfreich. Auch aufgeführte Termine und Fristen sowie die Frage, ob bereits weitere Schreiben eingegangen sind, können wichtig sein. Eine Vorladung kann unterschiedliche Verfahrensrollen betreffen, etwa die eines Beschuldigten oder eines Zeugen. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten unterscheiden sich. Eine ausführliche Darstellung persönlicher Einzelheiten ist für die bloße Kontaktanfrage häufig noch nicht erforderlich; der geeignete Übermittlungsweg für Unterlagen lässt sich zunächst abstimmen.
- Worin unterscheiden sich ein Strafbefehl und ein Bußgeldbescheid?
- Ein Strafbefehl ergeht in einem Strafverfahren durch ein Gericht und kann ohne vorherige Hauptverhandlung strafrechtliche Rechtsfolgen festsetzen. Ein Bußgeldbescheid betrifft dagegen eine Ordnungswidrigkeit und wird grundsätzlich von einer Verwaltungsbehörde erlassen. Im Straßenverkehr können damit beispielsweise eine Geldbuße und ein Fahrverbot verbunden sein; außerdem kann eine Eintragung im Fahreignungsregister relevant werden. Für beide Dokumente gelten gesetzliche Einspruchsfristen. Ohne wirksamen Einspruch können sie rechtskräftig werden. Bei einer Mandatsanfrage sind deshalb neben dem vollständigen Dokument auch Angaben zur Zustellung für die zeitliche Einordnung bedeutsam.
- Welche Bedeutung hat die Akteneinsicht bei strafrechtlichen Vorwürfen?
- Die Ermittlungsakte dokumentiert unter anderem den erhobenen Vorwurf und die bislang gesammelten Erkenntnisse. Dazu können Zeugenaussagen, Berichte, Gutachten oder andere Beweismittel gehören. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, die Tatsachengrundlage eines Verfahrens zu prüfen und belastende wie entlastende Umstände einzuordnen. Gerade bei Vorwürfen wie Betrug, Körperverletzung oder Sexualdelikten kann die genaue Betrachtung von Aussagen und weiteren Belegen entscheidend für die Bewertung des Sachverhalts sein. Umfang und Zeitpunkt der Einsicht richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Verfahrensstand. Eine bestimmte Verfahrensentwicklung lässt sich daraus nicht versprechen.
- Was unterscheidet ein Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
- Ein Fahrverbot untersagt für einen begrenzten Zeitraum das Führen bestimmter oder aller Kraftfahrzeuge, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; eine spätere Neuerteilung setzt ein entsprechendes Verfahren und die Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen voraus. Im Zusammenhang mit Trunkenheit im Verkehr oder anderen Verkehrsstrafsachen können solche Folgen neben einer strafrechtlichen Sanktion relevant sein. Auch fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen der zuständigen Behörde sind möglich. Welche Fragen im Einzelfall auftreten, hängt vom Vorwurf, den Umständen und dem bisherigen Verfahrensverlauf ab.
- Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Strafverteidigung, und wann kommt Pflichtverteidigung infrage?
- Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz und dem konkreten Vorwurf. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten und Strafverfahren können dabei unterschiedlich behandelt werden; insbesondere bei Vorsatzvorwürfen bestehen häufig Einschränkungen. Eine Deckungsprüfung schafft Klarheit über den möglichen Umfang der Kostenübernahme. Pflichtverteidigung ist davon zu unterscheiden: Sie knüpft an gesetzlich geregelte Fälle notwendiger Verteidigung an, etwa wegen der Schwere des Vorwurfs oder einer schwierigen Sach- oder Rechtslage. Geringes Einkommen allein begründet keinen Anspruch. Eine Beiordnung bedeutet außerdem nicht automatisch, dass die betroffene Person endgültig keine Kosten tragen muss.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dietmar Cyrus
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4,8 von 5 · 209 Bewertungen
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- rund um die Uhr telefonisch erreichbar
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-cyrus.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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