- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Hoyer ist Rechtsanwalt in Regensburg und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Strafrecht. Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht nennt die Kanzlei Wohnraum- und Gewerbemietrecht, die Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und Betriebskostenabrechnungen. Auch Maklerrecht und Nachbarschaftsrecht gehören zu den aufgeführten Bereichen. Im Strafrecht umfasst seine Tätigkeit die Vertretung vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung sowie Strafbefehle, Haftsachen, Haftvollstreckung und Ordnungswidrigkeiten. Den Fachanwaltstitel für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erhielt Hoyer im März 2011, den Fachanwaltstitel für Strafrecht im Mai 2015. Die Kanzlei bietet Beratung und Erstberatung, außergerichtliche Vertretung sowie die Vertretung im gerichtlichen Verfahren an. Sie arbeitet eng mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Rechtsbereichen zusammen. Zum Kanzleiteam gehören außerdem Thomas Georgi und Anna Schwarz. Die Kanzlei befindet sich in der Lappersdorfer Straße 9 in Regensburg. Termine erfolgen nach Vereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-hoyer.com
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Andreas Hoyer ist Rechtsanwalt in Regensburg. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Zugleich ist er Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Strafrecht. Diese beiden Fachanwaltstitel erhielt er im März 2011 beziehungsweise im Mai 2015. Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer befindet sich in der Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg angegeben. Termine in der Kanzlei erfolgen nach Vereinbarung. Im Arbeitsrecht geht es für Ratsuchende häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Hinter diesen Anliegen stehen Fragen zu den gegenseitigen Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis und zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Hier können persönliche Lebensverhältnisse und wirtschaftliche Folgen eng zusammenhängen. Welche Unterlagen und Informationen für eine erste Einordnung erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Sachverhalt; eine bereits vorhandene Vereinbarung oder ein gerichtliches Schreiben kann dabei besonders relevant sein. Die belegte Kanzleibeschreibung konkretisiert insbesondere das Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Strafrecht. Genannt werden Wohnraum- und Gewerbemietrecht, die Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und Betriebskostenabrechnungen. Hinzu kommen Maklerrecht und Nachbarschaftsrecht. Im Strafrecht reicht die beschriebene Tätigkeit vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung und umfasst auch Strafbefehle, Haftsachen, Haftvollstreckung und Ordnungswidrigkeiten. Die Kanzlei bietet Beratung und Erstberatung, außergerichtliche Vertretung und Vertretung vor Gericht an. Außerdem ist eine enge Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen anderer Rechtsbereiche angegeben. Zum Team gehören Thomas Georgi und Anna Schwarz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, das Anliegen und mögliche laufende Fristen benennen. Anschließend lassen sich Termin und benötigte Unterlagen mit der Kanzlei abstimmen; eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Für einen persönlichen Besuch dient die Adresse in der Lappersdorfer Straße als Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Gerichte mit einem Anliegen befasst werden, hängt vom Rechtsgebiet und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, Familiensachen vor das Familiengericht beim Amtsgericht.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
Die Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hoyer hat ihren Sitz in der Lappersdorfer Straße 9 im Postleitzahlgebiet 93059 von Regensburg. Die vorliegenden Angaben enthalten keine nähere Stadtteilzuordnung und keine Beschreibung der unmittelbaren Umgebung. Eine Innenstadtlage oder bestimmte Verkehrsanbindungen lassen sich daraus daher nicht ableiten. Für einen vereinbarten Termin kann die Anfahrt anhand der vollständigen Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und gegebenenfalls Parkmöglichkeiten sollten vor dem Besuch geprüft werden. Auch Fragen zum Zugang zu den Kanzleiräumen lassen sich bei der Terminvereinbarung klären. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Vergütungsforderungen oder Zeugnisstreitigkeiten. Familienrechtliche Verfahren, beispielsweise Scheidungen sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen, werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Streitigkeiten über Wohnraummiete und viele wohnungseigentumsrechtliche Angelegenheiten gehören ebenfalls vor das Amtsgericht; bei Gewerbemietsachen kann je nach gesetzlicher Zuständigkeit auch das Landgericht zuständig sein. Strafverfahren werden abhängig von Tatvorwurf und Verfahren unter anderem vor Amts- oder Landgerichten verhandelt. Im Ermittlungsverfahren spielt zudem die Staatsanwaltschaft eine zentrale Rolle. Der Kanzleisitz in Regensburg allein bestimmt nicht das zuständige Gericht. Maßgeblich können beispielsweise Arbeitsort, Wohnsitz, Lage einer Immobilie oder Tatort sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, relevante Abrechnungen und der bisherige Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung oder Abmahnung sind das betreffende Schreiben und die Information wichtig, wann es zugegangen ist. Auch eine kurze zeitliche Übersicht kann den Sachverhalt verständlicher machen. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Deshalb sollten Ratsuchende bereits bei der Anfrage auf erhaltene Schreiben und erkennbare Termine hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Welche Themen können bei einer familienrechtlichen Erstberatung besprochen werden?
- Eine familienrechtliche Erstberatung kann zunächst klären, welche Themen bei einer Trennung oder einer familiären Veränderung rechtlich zusammenhängen. Häufig geht es um Scheidungsvoraussetzungen, Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang. Für die Vorbereitung können Angaben zur familiären Situation, bestehende Vereinbarungen und vorhandene gerichtliche Schreiben hilfreich sein. Bei wirtschaftlichen Fragen spielen außerdem Einkommens- und Vermögensunterlagen eine Rolle. Nicht jede familienrechtliche Frage erfordert unmittelbar ein Gerichtsverfahren. Welche Vorgehensweisen in Betracht kommen, lässt sich erst anhand der individuellen Verhältnisse beurteilen.
- Was ist bei einer Anfrage zu Mieterhöhung, Mietminderung oder Betriebskosten wichtig?
- Bei mietrechtlichen Anliegen kommt es regelmäßig auf den Mietvertrag, das konkrete Schreiben der anderen Vertragsseite und den zeitlichen Ablauf an. Bei Betriebskostenfragen ist meist die vollständige Abrechnung wichtig, bei einer Mieterhöhung das gesamte Erhöhungsverlangen. Geht es um Mängel, können eine sachliche Beschreibung, Fotos und die bisherige Kommunikation zur Einordnung beitragen. Wohnraum- und Gewerbemietrecht unterscheiden sich teilweise erheblich. Ob eine Forderung berechtigt ist oder welche Reaktion sinnvoll erscheint, kann daher nicht allein aus der Überschrift eines Schreibens abgeleitet werden.
- Kann eine strafrechtliche Mandatsanfrage schon im Ermittlungsverfahren sinnvoll sein?
- Strafrechtliche Vertretung ist nicht erst bei einer Hauptverhandlung möglich, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Anlass für eine Anfrage können etwa eine polizeiliche Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl oder eine Festnahme sein. Für die erste Kontaktaufnahme helfen Angaben zur eigenen Verfahrensrolle, zur ermittelnden Stelle und zu vorhandenen Schreiben. Beschuldigte und Zeuginnen oder Zeugen haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Bei Strafbefehlen und Haftsachen können Fristen beziehungsweise besondere Dringlichkeit eine Rolle spielen. Eine individuelle Einschätzung setzt die Kenntnis des Verfahrensstands und häufig der Ermittlungsakte voraus.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Hoyer
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Kanzlei und Anfahrt
Lappersdorfer Straße 9, 93059 Regensburg
- Montag
- 08:30-12:00, 13:30-17:00
- Dienstag
- 08:30-12:00, 13:30-17:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-hoyer.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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