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- Weidner Rechtsanwalt
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Sebastian Weidner leitet seit 2021 eine eigene Kanzlei in Regensburg und ist seit September 2023 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Die Kanzlei nennt Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht als Bereiche langjähriger Erfahrung. Zu ihren Leistungsschwerpunkten gehören außerdem IT-Recht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht und WEG-Recht sowie Energierecht. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Forderungsmanagement und Inkasso, Forderungsabwehr und Anlagebetrug. Die Tätigkeit richtet sich vorwiegend an Unternehmer. Die Kanzlei vertritt dauerhaft auch Konzerne, nicht nur in Regensburg, sondern bundesweit und teilweise europaweit. Rechtsanwalt Weidner bearbeitet ausschließlich Rechtsgebiete, die in seinem Schwerpunktbereich liegen. Als Ziel der Beratung nennt die Kanzlei pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, bei denen die Interessen der Mandanten im Mittelpunkt stehen. Der Regensburger Standort befindet sich in der Prüfeninger Str. 52. Persönliche Termine finden nach vorheriger Vereinbarung statt. In dringenden Fällen ist die Kanzlei auch außerhalb der Bürozeiten per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-weidner.com, ra-weidner.com
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Sebastian Weidner führt seit 2021 eine eigene Kanzlei in Regensburg. Der Standort von Weidner Rechtsanwalt liegt in der Prüfeninger Str. 52, 93049 Regensburg. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt daneben insbesondere wirtschaftsrechtliche Tätigkeitsfelder und eine vorwiegend unternehmerische Mandantschaft. Seit September 2023 ist Sebastian Weidner Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Diese Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf den gewerblichen Rechtsschutz und ist von der Angabe des arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkts zu unterscheiden. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen sowie um Konflikte bei deren Beendigung. Dazu zählen Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung vertraglicher Vereinbarungen, betrieblicher Abläufe und gesetzlicher Vorgaben. Für Unternehmen können zudem die Abstimmung interner Regelungen und der Umgang mit arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Welche Anliegen die Kanzlei konkret übernimmt, sollte bei der Anfrage geklärt werden, da sie nach eigener Beschreibung ausschließlich innerhalb ihrer Schwerpunktbereiche tätig wird. Als Bereiche langjähriger Erfahrung nennt die Kanzlei Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht. Hier betreffen typische Anliegen beispielsweise die Nutzung von Kennzeichen, die Verwendung geschützter Inhalte, geschäftliche Werbung oder die Auslegung von Verträgen. Weitere genannte Schwerpunkte sind IT-Recht, Kaufrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht und WEG-Recht sowie Energierecht. Hinzu kommen Forderungsmanagement und Inkasso, Forderungsabwehr und Anlagebetrug. Die Kanzlei vertritt auch Konzerne dauerhaft; ihre Tätigkeit reicht über Regensburg hinaus ins Bundesgebiet und teilweise nach Europa. Für Ratsuchende aus Regensburg, etwa aus der Altstadt, Stadtamhof oder Kumpfmühl, bildet die Adresse in der Prüfeninger Straße den örtlichen Anlaufpunkt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den Angaben nicht. Am Standort bestehen das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg, die je nach Streitgegenstand für zivilrechtliche Verfahren in Betracht kommen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Persönliche Termine in der Kanzlei finden nach vorheriger Vereinbarung statt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, die beteiligten Parteien und Hinweise auf laufende Fristen. Anschließend lassen sich die mögliche Mandatsübernahme und ein Termin abstimmen; eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme. In dringenden Fällen ist die Kanzlei laut Beschreibung auch außerhalb der Bürozeiten per E-Mail oder Kontaktformular erreichbar. Daraus folgt keine Zusage einer sofortigen Rückmeldung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
Die Kanzlei Weidner Rechtsanwalt befindet sich in der Prüfeninger Str. 52 in 93049 Regensburg. Als Stadtteile am Standort sind Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl genannt; die vorliegenden Angaben ordnen die Kanzlei jedoch keinem dieser Stadtteile zu. Für die Anfahrt aus dem Stadtgebiet oder dem Umland lässt sich die genaue Adresse als Ausgangspunkt der Routenplanung nutzen. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Anfahrt mit dem Pkw sollten anhand aktueller Verkehrs- und Fahrplaninformationen geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder eine unmittelbare Innenstadtlage sind nicht belegt. Persönliche Besprechungen setzen eine vorherige Terminvereinbarung voraus. Für zahlreiche zivilrechtliche Anliegen aus den genannten Tätigkeitsfeldern kommen das Amtsgericht Regensburg oder das Landgericht Regensburg in Betracht. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, vom Streitwert und von besonderen Zuständigkeitsregeln ab. Wohnraummietsachen und bestimmte Wohnungseigentumssachen werden grundsätzlich am Amtsgericht verhandelt. Bei kaufrechtlichen, werkvertraglichen oder sonstigen vertraglichen Streitigkeiten kann die Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht variieren. Wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verfahren sind grundsätzlich landgerichtlich zu behandeln; besondere Konzentrationsregelungen können jedoch zu einem anderen Gerichtsstand führen. Der im Profil genannte Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist gerichtssystematisch davon zu trennen. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder ausstehende Vergütung, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Regensburg. Auch bei bundesweiten oder grenzüberschreitenden Mandaten bestimmt sich der zuständige Gerichtsort nicht allein nach dem Kanzleisitz.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Persönliche Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- SELBSTVERSUCH: Physio-Konrad.at – Betrugsmasche (2025)
- AUDI R8: Rückruf 26P7 – Update Motorsteuergerät (2024)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, die betreffende Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftverkehr hilfreich. Je nach Anliegen können auch Vergütungsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder betriebliche Vereinbarungen relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis des Sachverhalts. Bei Kündigungen und anderen arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen gelten; deshalb sollten das Zugangsdatum von Schreiben und bekannte Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Prüfungsauftrag ab.
- Was unterscheidet Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bei einem geschäftlichen Konflikt?
- Das Markenrecht betrifft insbesondere den Schutz von Kennzeichen, etwa Namen oder Logos für Waren und Dienstleistungen. Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen, beispielsweise Texte, Fotografien oder Software, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Wettbewerbsrecht regelt unter anderem die Lauterkeit geschäftlicher Handlungen, etwa bei Werbung oder Kundenansprache. Ein einzelner Vorgang kann mehrere dieser Rechtsgebiete berühren. Für eine Anfrage sind daher die beanstandete Verwendung, vorhandene Rechte oder Vereinbarungen und etwaige Abmahnschreiben wichtig. Eine Fachanwaltsbezeichnung für gewerblichen Rechtsschutz ist nicht mit einer Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht gleichzusetzen.
- Welche Informationen werden bei offenen Forderungen oder der Abwehr einer Zahlungsforderung benötigt?
- Ausgangspunkt ist regelmäßig die Frage, worauf die behauptete Zahlungspflicht beruht. Dafür sind Verträge, Bestellungen, Rechnungen und Nachweise über erbrachte Leistungen oder Lieferungen hilfreich. Hinzu kommen Zahlungsbelege, Mahnungen und Schriftwechsel über mögliche Mängel oder Einwendungen. Sowohl beim Forderungsmanagement als auch bei der Forderungsabwehr sind Fälligkeit, Verjährung und der bisherige Verfahrensstand wichtige Themen. Gerichtliche Schreiben sollten als solche kenntlich gemacht und mit ihrem Zustellungsdatum erfasst werden. Eine geordnete Darstellung ermöglicht es, den Prüfungsbedarf zu bestimmen, ohne das Ergebnis einer rechtlichen Bewertung vorwegzunehmen.
- Wie unterscheiden sich Anliegen im Mietrecht, WEG-Recht und Werkvertragsrecht?
- Im Mietrecht stehen häufig die Nutzung von Räumen, Mietzahlungen, Betriebskosten, Mängel oder die Beendigung eines Mietverhältnisses im Mittelpunkt. Das WEG-Recht betrifft dagegen das Verhältnis innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft, etwa Beschlüsse, Kostenverteilung und Verwaltung. Werkvertragsrechtliche Fragen entstehen bei vereinbarten Arbeitsergebnissen, beispielsweise im Zusammenhang mit Bau- oder Reparaturleistungen. Dabei können Abnahme, Vergütung und Mängel streitig sein. Bei Immobilien können sich diese Bereiche überschneiden. Für die erste Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob die ratsuchende Person als Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer oder Vertragspartner eines ausführenden Unternehmens beteiligt ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Weidner Regensburg
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Prüfeninger Str. 52, 93049 Regensburg
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-weidner.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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