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- VVV-Recht
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
VVV-Recht in Regensburg ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Krziminski. Er ist seit 2005 anwaltlich tätig und seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht. Außerdem ist er ADAC-Vertragsanwalt. Die Tätigkeit richtet sich insbesondere an Mandanten mit Anliegen zu Verkehrsunfällen, Bußgeldern, Verkehrsstraftaten und zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei Verkehrsunfällen gehören Fahrzeugschäden, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und die Regulierung zu den genannten Themen. Im Versicherungsrecht werden unter anderem Leistungsanträge, Verzögerungen, Ablehnungen und die Einstellung der BU-Rente sowie Anliegen zur privaten Unfallversicherung behandelt. Die Webseite nennt außerdem Vertriebsrecht und Versicherungsvermittlerrecht. Krziminski übernimmt die Kommunikation mit Versicherungen, Polizei, Bußgeldstellen und Gegnern und vertritt Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten. Als Arbeitsweise beschreibt die Kanzlei einen festen Ansprechpartner, verständliche Kommunikation und eine realistische Einschätzung. Nach Übermittlung des Anliegens werden Zuständigkeit, Interessenkollision und der nächste Schritt geprüft. Anschließend werden Ablauf, Strategie und mögliche Kosten besprochen. Termine können online gebucht werden und finden im Büro in der Regensburger Altstadt, telefonisch oder per Videokonferenz statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: vvv-recht.de, vvv-recht.de
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
VVV-Recht ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Thomas Krziminski in der Krebsgasse 9a in 93047 Regensburg. Krziminski ist seit 2005 anwaltlich tätig und seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht. Außerdem ist er ADAC-Vertragsanwalt. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert hingegen vor allem Tätigkeiten im Verkehrs- und Versicherungsrecht. Diese unterschiedlichen Angaben sollten bei einer Anfrage berücksichtigt werden. Wer Unterstützung zu einem Arbeitsverhältnis sucht, kann zunächst klären lassen, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Typische arbeitsrechtliche Themen sind Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse und Fragen zum Arbeitsvertrag. Im Verkehrsrecht richtet sich die Tätigkeit insbesondere an Menschen mit Anliegen nach Verkehrsunfällen sowie zu Bußgeldern und Verkehrsstraftaten. Bei einem Unfall können neben Fahrzeugschäden auch Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und die Abwicklung mit Versicherungen eine Rolle spielen. Bußgeldverfahren und strafrechtliche Vorwürfe im Straßenverkehr folgen dagegen eigenen Verfahrensregeln. Die Kanzleibeschreibung nennt die Übernahme der Kommunikation mit Versicherungen, Polizei, Bußgeldstellen und der Gegenseite sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Welche dieser Aufgaben im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Sachverhalt und Verfahrensstand ab. Ein weiterer konkret beschriebener Bereich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dazu gehören Leistungsanträge, verzögerte Entscheidungen, Leistungsablehnungen und die Einstellung einer bereits gezahlten BU-Rente. Auch Anliegen zur privaten Unfallversicherung werden genannt. Allgemein stehen bei solchen Versicherungsfragen die Vertragsbedingungen, medizinische Unterlagen und die bisherige Korrespondenz im Mittelpunkt. Daneben führt die Kanzlei Vertriebsrecht und Versicherungsvermittlerrecht auf. Als Arbeitsweise beschreibt sie einen festen Ansprechpartner, verständliche Kommunikation und eine realistische Einschätzung des jeweiligen Anliegens. Der Kanzleisitz liegt in der Regensburger Altstadt; Stadtamhof und Kumpfmühl gehören ebenfalls zum örtlichen Umfeld. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg, die je nach Streitgegenstand und Zuständigkeit für zivilrechtliche Verkehrs- und Versicherungsstreitigkeiten infrage kommen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann das Anliegen zunächst knapp mit Thema, Verfahrensstand und etwaigen Fristen geschildert werden. Nach Übermittlung prüft die Kanzlei Zuständigkeit, mögliche Interessenkollisionen und den nächsten Schritt. Anschließend werden Ablauf, Strategie und mögliche Kosten besprochen. Laut Kanzleibeschreibung sind Termine online buchbar und können im Altstadtbüro, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
VVV-Recht hat seinen Sitz in der Krebsgasse 9a in der Regensburger Altstadt. Damit befindet sich die Kanzlei im innerstädtischen Umfeld; auch Stadtamhof und Kumpfmühl sind als Stadtteile am Standort genannt. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrssituation und der Zufahrtsmöglichkeiten in der Altstadt. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Neben einem Termin im Büro nennt die Kanzlei telefonische Besprechungen und Videokonferenzen, sodass für ein Gespräch nicht in jedem Fall eine Anfahrt erforderlich ist. Für die beschriebenen verkehrs- und versicherungsrechtlichen Anliegen können das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg zuständig sein. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Unfallschäden oder Versicherungsleistungen werden abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, insbesondere dem Streitwert und dem Gerichtsstand, vor Amts- oder Landgerichten geführt. Das Landgericht bearbeitet außerdem bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden grundsätzlich vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Auch Verkehrsstraftaten können dort zur Verhandlung kommen; maßgeblich sind Art und Gewicht des Vorwurfs. Für das im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführte Arbeitsrecht gilt eine andere Einordnung: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht. Der Kanzleisitz allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Wählen Sie das passende Anliegen aus und fügen Sie die wichtigsten Unterlagen als PDF bei. In dringenden Fällen teilen Sie bestehende Fristen bitte deutlich mit.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Termin kann online ausgewählt werden; das Gespräch findet telefonisch, per Videokonferenz oder in Regensburg statt. Nach Übermittlung des Anliegens werden Zuständigkeit, Interessenkollision und der sinnvolle nächste Schritt geprüft. Sie erhalten Klarheit über Ablauf, Strategie und mögliche Kosten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Termin kann online ausgewählt werden; das Gespräch findet telefonisch, per Videokonferenz oder in Regensburg statt. Nach Übermittlung des Anliegens werden Zuständigkeit, Interessenkollision und der sinnvolle nächste Schritt geprüft. Sie erhalten Klarheit über Ablauf, Strategie und mögliche Kosten.
Für den Erstkontakt: Wählen Sie das passende Anliegen aus und fügen Sie die wichtigsten Unterlagen als PDF bei. In dringenden Fällen teilen Sie bestehende Fristen bitte deutlich mit.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Promillegrenzen im Straßenverkehr: Wann drohen Bußgeld, Strafverfahren, Führerscheinentzug und MPU?
- Berufsunfähig wegen Depression oder Burn-out: So erhalten Sie Leistungen aus Ihrer BU-Versicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Wann darf der Versicherer die BU-Rente wieder einstellen?
- Konkrete Verweisung Profisportler auf aktuelle Tätigkeit und Einstellung Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Vorfahrtsregel auf Parkplätzen – gilt hier rechts vor links?
- Wohngebäudeversicherung, Wasserschäden und die „Fugenfälle“
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungsablehnung bei Verschweigen einer Krankschreibung wegen psychischer Belastung
- Verletzung der Anzeigepflicht bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Zahlung der Berufsunfähigkeits-Rente eingestellt werden?
- Wie funktioniert eigentlich Schmerzensgeld?
- Nunmehr auch ADAC Vertragsanwalt für Regensburg ab dem 1.1.2022
- Neue Entscheidungen zum Prämiensparen in Bayern
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Frage hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind das Thema, der zeitliche Ablauf und der aktuelle Stand des Konflikts wichtig. Zu den häufig relevanten Unterlagen gehören Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Lohnabrechnungen und Schriftwechsel. Bei einer Kündigung ist insbesondere von Bedeutung, wann sie zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Verfahren an kurze Fristen gebunden sein können. Eine Anfrage sollte bekannte Termine und Fristen deshalb ausdrücklich nennen. Vor einer Übersendung umfangreicher oder sensibler Unterlagen lässt sich klären, ob das Anliegen übernommen werden kann und welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist.
- Welche Themen können nach einem Verkehrsunfall rechtlich zu klären sein?
- Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig um die Haftungsverteilung und die Frage, welche Schäden erfasst werden. Neben Reparaturkosten können beispielsweise Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder bei Verletzungen Schmerzensgeld eine Rolle spielen. Nicht jede Position ist in jeder Situation ersatzfähig; die Einordnung hängt unter anderem vom Unfallhergang und den Nachweisen ab. Für eine Anfrage sind deshalb Angaben zu den Beteiligten, zum Unfallablauf und zum bisherigen Kontakt mit Versicherungen hilfreich. Fotos, vorhandene Gutachten und Schriftwechsel können die Sachverhaltsdarstellung ergänzen.
- Worin unterscheiden sich ein Bußgeldverfahren und ein Strafverfahren im Straßenverkehr?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Ein Strafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Verfahrensablauf und mögliche Folgen unterscheiden sich; je nach Vorwurf können auch Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage sind die genaue Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Stelle, das Zustellungsdatum und genannte Fristen wichtig. Eine allgemeine Beschreibung des Vorwurfs ersetzt noch keine Prüfung der Unterlagen oder gegebenenfalls der Verfahrensakte.
- Was ist bei einer Anfrage wegen abgelehnter oder eingestellter Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
- Bei Streitigkeiten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es regelmäßig auf die Versicherungsbedingungen, die konkrete berufliche Tätigkeit und die gesundheitlichen Einschränkungen an. Hilfreich für die Einordnung sind der Versicherungsschein, die Bedingungen, der Leistungsantrag und die bisherige Korrespondenz. Bei einer Ablehnung oder Einstellung laufender Leistungen ist außerdem die Begründung des Versicherers wesentlich. Verzögerung, erstmalige Ablehnung und spätere Leistungseinstellung sind unterschiedliche Ausgangssituationen. Medizinische Unterlagen enthalten besonders sensible Informationen; vor ihrer Übermittlung sollte der dafür vorgesehene Kommunikationsweg geklärt werden. Eine Leistungszusage lässt sich aus der bloßen Diagnose nicht ableiten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu VVV Recht
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: vvv-recht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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