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- Kanzlei
- Rechtsanwalt Lothar Bücherl
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Lothar Bücherl ist Rechtsanwalt in Regensburg und gründete seine Kanzlei im Jahr 2002. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, allgemeinen Zivilrecht, Erbrecht und in der Forderungsbeitreibung beziehungsweise im Inkasso. Er vertritt Mandanten bei rechtlichen Problemen in diesen Bereichen. Bei der Forderungsbeitreibung gehören Selbstständige sowie mittelständische Unternehmen zu seinem Mandantenkreis. Nach seiner Darstellung legt er bei der Beratung und Vertretung Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Qualität, Genauigkeit und Verlässlichkeit. Seine Arbeitsweise beschreibt er als sachbezogen und zielgerichtet, mit einem Blick für die praktische Situation und praktische Lösungen. Die Beratungs- und Vertretungsleistungen werden auf das persönliche Problem und die jeweilige Situation zugeschnitten und transparent gestaltet. Dabei berücksichtigt er auch die Möglichkeit, Rechtsstreitigkeiten ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu lösen. Auf seiner Webseite veröffentlicht er Rechtstipps zu den genannten Rechtsbereichen. Die Kanzlei befindet sich in der D.-Martin-Luther-Str. 15 in Regensburg. Termine finden nach vorheriger Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-buecherl.de, ra-buecherl.de
Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Lothar Bücherl ist in Regensburg tätig und gründete seine Kanzlei im Jahr 2002. Das Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Erbrecht und Forderungsbeitreibung beziehungsweise Inkasso. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen, die während der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses entstehen. Dazu zählen Arbeitsverträge, Vergütungsansprüche, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet eine Einordnung ihrer beruflichen Situation anhand der maßgeblichen Vereinbarungen, Unterlagen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gerade bei Streitigkeiten über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze Fristen eine Rolle spielen. Im Verkehrsrecht stehen häufig die Folgen eines Verkehrsunfalls und die Regulierung von Schadenersatzansprüchen im Mittelpunkt. Das allgemeine Zivilrecht betrifft etwa vertragliche Pflichten, ausbleibende Leistungen oder Meinungsverschiedenheiten über Zahlungen. Erbrechtliche Anliegen können die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung zwischen mehreren Erben betreffen. Bei der Forderungsbeitreibung gehören nach den vorliegenden Angaben Selbstständige und mittelständische Unternehmen zum Mandantenkreis von Lothar Bücherl. Hier sind unter anderem die Grundlage einer Forderung, ihre Fälligkeit und die bisherige Kommunikation mit der zahlungspflichtigen Seite von Bedeutung. Seine Arbeitsweise beschreibt Lothar Bücherl als sachbezogen und zielgerichtet. Nach eigener Darstellung legt er Wert auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe sowie auf Genauigkeit, Verlässlichkeit und eine transparente Gestaltung der Beratung und Vertretung. Dabei sollen das persönliche Problem und die praktische Situation berücksichtigt werden. Auch Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung bezieht er ein. Auf seiner Webseite veröffentlicht er Rechtstipps zu den genannten Rechtsbereichen. Solche allgemeinen Informationen können eine erste Orientierung ermöglichen, ersetzen aber keine Prüfung des individuellen Sachverhalts. Die Kanzlei befindet sich in der D.-Martin-Luther-Str. 15, 93047 Regensburg, im zentralen Stadtgebiet im Umfeld der Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Stadtamhof und Kumpfmühl. Für zivilrechtliche Streitigkeiten kommen je nach Gegenstand und Zuständigkeit das Amtsgericht Regensburg oder das Landgericht Regensburg in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zu Beteiligten, wichtigen Daten und bereits vorliegenden Schreiben. Termine werden nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt; die Mandatsübernahme und das weitere Vorgehen sind mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Lothar Bücherl liegt in der D.-Martin-Luther-Str. 15 im zentralen Regensburger Stadtgebiet, im Umfeld der Altstadt. Für Ratsuchende aus der Altstadt sowie aus Stadtamhof oder Kumpfmühl ist sie damit ein innerstädtischer Anlaufpunkt für die im Profil genannten Rechtsgebiete. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell zur Verfügung stehen, sollte vor einem vereinbarten Termin anhand der genauen Adresse geprüft werden. Aus der zentralen Lage lassen sich keine bestimmten Fahrzeiten, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit ableiten. Von den genannten Gerichten sind das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg insbesondere für Streitigkeiten aus dem allgemeinen Zivilrecht, über verkehrsunfallbedingte Schadenersatzansprüche sowie über offene Forderungen relevant. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, Streitwert und den örtlichen Zuständigkeitsregeln ab. Erbrechtliche Streitigkeiten, etwa über Pflichtteilsansprüche, werden ebenfalls vor den Zivilgerichten geführt. Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren gehören dagegen grundsätzlich zum Aufgabenbereich des Amtsgerichts als Nachlassgericht; die örtliche Zuständigkeit ist gesondert zu bestimmen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht in die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Landgericht. Der Kanzleisitz in Regensburg allein bestimmt daher weder den Gerichtszweig noch den konkreten Gerichtsort eines möglichen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihren Fall, damit Rechtsanwalt Bücherl die Lage einschätzen kann.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine nach vorheriger Vereinbarung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Termine nach vorheriger Vereinbarung.
Für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihren Fall, damit Rechtsanwalt Bücherl die Lage einschätzen kann.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Familien-Wohnhaus steuerfrei vererben
- Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen
- Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht – Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und wichtige Risiken
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die dazugehörige Kommunikation hilfreich. Auch Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur Tätigkeit und zum Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens können wichtig sein. Bei Vergütungsfragen kommen Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise hinzu. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können mit kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen verbunden sein. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, wann welches Schreiben eingegangen ist und ob bereits ein Gerichtstermin oder eine andere Frist bekannt ist.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage nach einem Verkehrsunfall zusammenzustellen?
- Bei einem Verkehrsunfall helfen eine sachliche Schilderung des Ablaufs, das UnfallDatum und Angaben zu den beteiligten Personen und Fahrzeugen. Soweit vorhanden, können Fotos, ein Unfallbericht, Zeugenkontakte und ein polizeiliches Aktenzeichen zur Einordnung beitragen. Für die Schadenregulierung sind außerdem Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen von Bedeutung. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant werden. Welche Ansprüche bestehen und wer in welchem Umfang haftet, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen; eine bloße Schadensmeldung beantwortet diese Fragen noch nicht.
- Welche Informationen sind bei offenen Rechnungen oder einem Vertragsstreit wichtig?
- Ausgangspunkt ist die Frage, worauf der verlangte Anspruch beruht. Hilfreich sind deshalb Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Nachweise über erbrachte Leistungen. Ergänzend sind Zahlungsvereinbarungen, Mahnungen und Einwendungen der anderen Seite relevant. Selbstständige und Unternehmen sollten auch deutlich machen, ob eine Forderung vollständig oder nur teilweise offen ist. Je nach Sachlage kommen außergerichtliche Klärung, ein Mahnverfahren oder ein Klageverfahren in Betracht. Welcher Weg geeignet ist, hängt unter anderem davon ab, ob die Forderung bestritten wird und welche Nachweise vorliegen.
- Worin unterscheiden sich ein Nachlassverfahren und ein erbrechtlicher Streit?
- Ein Nachlassverfahren betrifft beispielsweise die Eröffnung eines Testaments oder die Erteilung eines Erbscheins. Solche Angelegenheiten werden grundsätzlich beim zuständigen Nachlassgericht geführt. Ein erbrechtlicher Streit kann dagegen entstehen, wenn Beteiligte über Pflichtteilszahlungen, die Herausgabe von Nachlassgegenständen oder Ansprüche innerhalb einer Erbengemeinschaft uneinig sind. Dafür können die Zivilgerichte zuständig sein. Für eine Mandatsanfrage sind vorhandene Testamente, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen hilfreich. Ebenso sollte erkennbar sein, welche Frage geklärt werden soll und ob bereits andere Beteiligte Ansprüche geltend machen.
- Ist bei diesen Rechtsgebieten immer ein Gerichtsverfahren erforderlich?
- Nicht jedes arbeitsrechtliche, verkehrsrechtliche, zivilrechtliche oder erbrechtliche Anliegen führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig geht es zunächst darum, Unterlagen zu prüfen, unterschiedliche Standpunkte zu klären und Möglichkeiten einer außergerichtlichen Verständigung zu erörtern. Auch bei offenen Forderungen kann eine schriftliche Klärung oder Zahlungsvereinbarung eine Rolle spielen. Ob eine Einigung sinnvoll und erreichbar ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und der Haltung der Beteiligten ab. Laufende Fristen bleiben unabhängig von Verhandlungen wichtig. Eine Kontaktanfrage oder ein außergerichtlicher Austausch wahrt solche Fristen nicht automatisch.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Lothar Bücherl
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-buecherl.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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