Redaktionell geprüft

Andreas Kipferler

Andreas Kipferler – Rechtsanwalt und Partner in Nürnberg

Redaktionell geprüftZuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB

Thumenberger Weg 12, 90491 Nürnberg

Telefon: +49 911 91985-0

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Andreas Kipferler ist im Impressum der Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB als Partner genannt. Die Kanzlei hat ihren Sitz am Thumenberger Weg 12 in Nürnberg und ist seit 1976 in der Metropolregion Nürnberg sowie bundesweit tätig. Zu ihren Fachbereichen gehören unter anderem Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht und Familienrecht. Individuelle Tätigkeitsschwerpunkte von Andreas Kipferler werden im vorliegenden Quelltext nicht ausgewiesen. Die Kanzlei berät und vertritt unter anderem Arbeitnehmer und Unternehmen sowie Verbraucher, Werkunternehmer, Bauträger, Architekten und öffentlich-rechtliche Körperschaften. In Arzthaftungssachen vertritt sie Patienten und Behandler. Sie legt Wert auf persönliche Betreuung und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Besprechungen sind persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Video-Call möglich. Gerichtstermine nimmt die Kanzlei grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet selbst wahr. Die Abrechnung erfolgt im Regelfall auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; für besonders zeitaufwändige Einzelfälle und umfangreichere Beratungsleistungen werden gesonderte Honorarvereinbarungen geschlossen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: dr-beckstein.de, dr-beckstein.de

Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Andreas Kipferler ist im Impressum der Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB als Partner genannt. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt Familienrecht als einen ihrer Fachbereiche, weist jedoch keine individuellen Tätigkeitsschwerpunkte von Andreas Kipferler aus. Für Ratsuchende empfiehlt es sich deshalb, bei der Kontaktaufnahme das familienrechtliche Anliegen zu beschreiben und die persönliche Zuständigkeit abzuklären. Der Kanzleisitz befindet sich am Thumenberger Weg 12, 90491 Nürnberg. Die Kanzlei ist seit 1976 in der Metropolregion Nürnberg sowie bundesweit tätig. Im Familienrecht geht es häufig um die rechtlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Dazu zählen Fragen zum Unterhalt, zur Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens und zum Versorgungsausgleich. Sind Kinder betroffen, können das Sorgerecht, der gewöhnliche Aufenthalt und die Gestaltung des Umgangs im Mittelpunkt stehen. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei der rechtlichen Einordnung solcher Themen zunächst eine Klärung der familiären und wirtschaftlichen Ausgangslage. Je nach Anliegen sind Vereinbarungen, bisherige Korrespondenz, Einkommensnachweise oder gerichtliche Schreiben von Bedeutung. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab. Den örtlichen Bezug bildet Nürnberg mit Einzugsbereichen wie Altstadt, Gostenhof, Johannis, Südstadt und Langwasser. Diese Stadtteile beschreiben das räumliche Umfeld, sind aber keine belegte Stadtteilzuordnung der Kanzleiadresse. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Nürnberg in Betracht; über viele Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Nürnberg. Ob ein Nürnberger Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine erste Anfrage sollte das Thema, die beteiligten Personen und gegebenenfalls bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen knapp benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen erforderlich sind und wie eine Besprechung stattfinden kann. Nach der Kanzleibeschreibung sind Gespräche persönlich, telefonisch oder per Video-Call möglich. Für einen Besuch am Thumenberger Weg sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der aktuellen Verbindungen und Verkehrsverhältnisse geplant werden. Die Kanzlei nennt persönliche Betreuung und vertrauensvolle Zusammenarbeit als Grundlagen ihrer Arbeit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg

  • Amtsgericht Nürnberg
  • Landgericht Nürnberg-Fürth
  • Arbeitsgericht Nürnberg
  • Oberlandesgericht Nürnberg

Für den im Profil von Andreas Kipferler genannten Schwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Nürnberg relevant. Dort werden als Familiensachen beispielsweise Scheidungen, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Das Oberlandesgericht Nürnberg ist für viele Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen zuständig. Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist dagegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für solche Verfahren. Auch das Arbeitsgericht Nürnberg ist für die typischen familienrechtlichen Anliegen nicht zuständig; sein Aufgabenbereich umfasst arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Welches Gericht im Einzelfall angerufen wird, hängt unter anderem von der Verfahrensart und den maßgeblichen Aufenthaltsorten ab. Die Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB haben ihren Sitz am Thumenberger Weg 12 im Nürnberger Stadtgebiet, Postleitzahl 90491. Eine Zuordnung der Adresse zu den genannten Stadtteilen Altstadt, Gostenhof, Johannis, Südstadt oder Langwasser ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso lässt sich daraus keine unmittelbare Innenstadtlage ableiten. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen und dem weiteren Nürnberger Umfeld hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Als Alternative zur persönlichen Besprechung nennt die Kanzlei Telefonate und Video-Calls.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist kostenpflichtig und verbindlich; die Kosten hängen vom Aufwand ab, insbesondere von der Dauer der Beratung und dem Umfang etwaiger zu prüfender Unterlagen. Für Verbraucher sind die Kosten auf höchstens 190,00 Euro netto begrenzt, gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Auslagenpauschale von 20,00 Euro netto und gesetzlicher Umsatzsteuer.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung ist kostenpflichtig und verbindlich; die Kosten hängen vom Aufwand ab, insbesondere von der Dauer der Beratung und dem Umfang etwaiger zu prüfender Unterlagen. Für Verbraucher sind die Kosten auf höchstens 190,00 Euro netto begrenzt, gegebenenfalls zuzüglich gesetzlicher Auslagenpauschale von 20,00 Euro netto und gesetzlicher Umsatzsteuer.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung – Ausreichende Angabe der Berechnungsmethode durch die Bank

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Hilfreich ist zunächst eine kurze Beschreibung der familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und sind gemeinsame minderjährige Kinder betroffen? Auch bereits bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Verfahren und bekannte Fristen können für die erste Einordnung wichtig sein. Je nach Fragestellung kommen Heiratsurkunde, Einkommensunterlagen oder vorhandene gerichtliche Schreiben als Unterlagen in Betracht. Für die erste Anfrage ist nicht zwingend eine vollständige Dokumentensammlung nötig. Welche Nachweise anschließend gebraucht werden, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren berechtigten Bezugspersonen. Beide Themen hängen zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil das gemeinsame Sorgerecht verliert. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Fragen geklärt werden müssen, hängt von der bisherigen Betreuung und den konkreten Meinungsverschiedenheiten ab.
Welche Unterhaltsthemen können bei einer Trennung auftreten?
Im Zusammenhang mit einer Trennung können insbesondere Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und später gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt relevant werden. Diese Ansprüche haben unterschiedliche Voraussetzungen und lassen sich nicht allein aus dem bisherigen Zusammenleben ableiten. Für ihre Einordnung spielen häufig Einkommen, Betreuungsverhältnisse, Bedarf und Leistungsfähigkeit eine Rolle. Bestehende Unterhaltstitel oder Vereinbarungen sind ebenfalls wichtig. Tabellen und Leitlinien bieten eine allgemeine Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der jeweiligen Verhältnisse. Für ein erstes Gespräch sind deshalb Informationen zu Einkommen und familiären Verpflichtungen meist hilfreich.
Ist für eine familienrechtliche Angelegenheit automatisch ein Gericht in Nürnberg zuständig?
Nein. Weder der Wohnort einer einzelnen beteiligten Person noch der Kanzleisitz legen die Zuständigkeit für sämtliche familienrechtlichen Verfahren automatisch fest. Je nach Verfahrensart gelten unterschiedliche gesetzliche Anknüpfungspunkte, etwa der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Lebensverhältnisse der Ehegatten. In Nürnberg werden Familiensachen bei entsprechender Zuständigkeit grundsätzlich vom Familiengericht beim Amtsgericht Nürnberg bearbeitet. Für viele Beschwerden ist das Oberlandesgericht Nürnberg zuständig. Angaben zu Wohnorten, Kindern und bereits anhängigen Verfahren helfen dabei, die Zuständigkeitsfrage vor einer gerichtlichen Antragstellung einzuordnen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Kipferler

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Andreas Kipferler liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,0 von 5 · 20 Bewertungen

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Stand 20.09.2026

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB insgesamt und nicht auf Andreas Kipferler persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Google veröffentlicht zu diesen 20 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 5 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Dirk SchmiedtGoogle · Bewertung der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB · vor einem Jahr

Ich hatte das Vergnügen, Herrn Matthes Egger als Rechtsanwalt zum Medizinrecht bei der Arbeit zu erleben. Er hat immer die Übersicht behalten, hat sehr exakt gearbeitet und dem Gutachter vorab und auch während der Verhandlung die passenden, zielführenden Fragen gestellt. Die Vertreterin der Zahnarztpraxis wirkte auf mich um Welten schlechter vorbereitet. Herr Egger ist definitiv sein Geld wert und behält auch die Geduld, wenn der Kunde Probleme hat, seinem "Anwaltssprech" ;-) zu folgen und formuliert seine Ausführungen dementspechend auch um. Die Praxis erweckt insgesamt einen gut organisierten Eindruck, inkl. Übersicht über alle Fristen. Jederzeit wieder, Herr Egger!

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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Anja KlementGoogle · Bewertung der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB · vor 3 Jahren

Herr Wenzel hat mich und meinen Partner in einem zähen Arbeitsrechtsprozess, welcher sich dank Corona, seit über drei Jahren hinzieht, sehr professionell, immer ehrlich und menschlich beraten. Alle Mitarbeiter in der Kanzlei waren immer sehr freundlich und zuvorkommend. Wir sind Herrn Wenzel sehr dankbar für die ausgezeichnete Zusammenarbeit!

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Werner SontheimerGoogle · Bewertung der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB · vor 9 Jahren

Habe zum wiederholten Male die Dienste der Kanzlei in Anspruch genommen. Mein Vertrauen wurde nicht enttäuscht - im Gegenteil. Die Fachanwältin hat mich professionell beraten und meine Interessen mit Nachdruck und großem Engagement vertreten und durchgesetzt. Über den aktuellen Fortschritt war ich stets zeitnah und vollumfänglich informiert. Fazit: sehr empfehlenswert!

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Anna KrodelGoogle · Bewertung der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB · vor 3 Jahren

Zum wiederholtem Male wurde ich durch Herrn Wenzel von der Kanzlei Beckstein vertreten. Ich danke für die gute, realistische Beratung und Betreuung. Ich kann Herrn Wenzel und die Kanzlei Beckstein sehr gut weiter empfehlen und war dort sehr gut aufgehoben.

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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Kritische Stimmen

E SGoogle · Bewertung der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Beckstein und Kollegen Partnerschaft mbB · vor 4 Jahren

Die Kanzlei ist ohne digitale Hilfe mit Mühe zu finden. Der Empfang ist durchaus freundlich und höflich. Trotz Pünktlichkeit musste man 30 Minuten warten. Der zuständige Anwältin fehlte es an gutem Benehmen und respektvollem Umgang mit dem Klienten. Die Kommunikation war ungelungen und die Ziele konnten von der Seite der Anwältin nicht erfüllt werden. Somit ist ein Besuch dieser Kanzlei nicht weiterzuempfehlen.

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dr-beckstein.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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