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- Anwaltskanzlei P. Schmidt
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Nürnberg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Anwaltskanzlei P. Schmidt in der Adlerstraße 22 in Nürnberg ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Rechtsanwalt Patrick Schmidt ist Fachanwalt für Strafrecht und trägt den Titel Master of Laws im Wirtschaftsstrafrecht. Zu seinen Schwerpunkten zählen das Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Die Kanzlei berät und verteidigt Beschuldigte im Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Rechtsmittelverfahren und in Untersuchungshaftsachen. Die Vertretung umfasst auch Berufungen und strafrechtliche Revisionen. Zum Mandantenkreis gehören Einzelpersonen sowie Unternehmen, Gesellschaften, Verbände, Vereine und Körperschaften. Für diese umfasst das Leistungsangebot unter anderem Präventivberatung, Ombudstätigkeit, Korruptionsprävention, Compliance, Gutachtenerstattung sowie Mitarbeiter- und Unternehmensverteidigung. Daneben übernimmt die Kanzlei die Geschädigten- und Opfervertretung bei schweren Straftaten und im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Unternehmenskriminalität. Dazu gehören die Beratung vor Anzeigenerstattung, Strafanzeigen und Strafanträge sowie gerichtliche, außergerichtliche und Nebenklagevertretung. Auch Haftmandate in Untersuchungshaft und Strafvollzugshaft werden betreut. Patrick Schmidt ist bundesweit tätig; den räumlichen Tätigkeitsschwerpunkt bildet Nordbayern. Über das Kontaktformular können Interessierte einen Rückruf anfordern oder einen Termin vereinbaren.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Nürnberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Patrick Schmidt führt die Anwaltskanzlei P. Schmidt in der Adlerstraße 22, 90403 Nürnberg. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und trägt den Titel Master of Laws im Wirtschaftsstrafrecht. Bei der fachlichen Einordnung ist eine Abweichung in den Profilangaben zu beachten: Während Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt ist, beschreibt die Kanzlei ihre Tätigkeit ausdrücklich als ausschließlich strafrechtlich. Die nachfolgende Darstellung orientiert sich deshalb an den konkret belegten strafrechtlichen Tätigkeitsfeldern. Eine arbeitsrechtliche Beratung lässt sich aus der Kanzleibeschreibung nicht ableiten. Zu den Schwerpunkten gehören das Betäubungsmittel- und Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind ein bekannt gewordenes Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, eine Durchsuchung oder eine Anklage. Im Jugendstrafrecht spielen neben dem Tatvorwurf insbesondere Alter und Entwicklung der beschuldigten Person eine Rolle. Steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Sachverhalte können persönliche Verantwortlichkeit ebenso wie betriebliche Abläufe betreffen. Die Kanzlei berät und verteidigt in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren, übernimmt Berufungen und strafrechtliche Revisionen und betreut Mandate in Untersuchungshaft sowie Strafvollzugshaft. Zum Mandantenkreis zählen Einzelpersonen, Unternehmen, Gesellschaften, Verbände, Vereine und Körperschaften. Für Organisationen umfasst das Angebot unter anderem Präventivberatung, Ombudstätigkeit, Korruptionsprävention, Compliance und Gutachtenerstattung sowie Mitarbeiter- und Unternehmensverteidigung. Dabei können beispielsweise interne Zuständigkeiten, der Umgang mit Verdachtsfällen und strafrechtliche Risiken betrieblicher Entscheidungen Gegenstand der Beratung sein. Daneben übernimmt Patrick Schmidt die Geschädigten- und Opfervertretung bei schweren Straftaten sowie bei Wirtschafts- und Unternehmenskriminalität. Belegt sind die Beratung vor einer Anzeigenerstattung, Strafanzeigen und Strafanträge sowie gerichtliche, außergerichtliche und Nebenklagevertretung. Die Kanzlei liegt in der Nürnberger Altstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt oder Langwasser ist sie eine Adresse im Nürnberger Zentrum. Die konkrete Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Strafverfahren können je nach Zuständigkeit das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth oder das Oberlandesgericht Nürnberg betreffen. Patrick Schmidt ist bundesweit tätig; sein räumlicher Schwerpunkt liegt in Nordbayern. Über das Kontaktformular auf Anwalt-Seiten.de können Interessierte einen Rückruf anfordern oder einen Termin anfragen. Für eine erste Zuordnung lassen sich das Anliegen, der bisherige Verfahrensstand und etwaige anstehende Termine knapp schildern. Anschließend kann geklärt werden, welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt. Eine Kontaktanfrage ist noch keine Bestätigung der Übernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Nürnberg
- Amtsgericht Nürnberg
- Landgericht Nürnberg-Fürth
- Arbeitsgericht Nürnberg
- Oberlandesgericht Nürnberg
Die Anwaltskanzlei P. Schmidt befindet sich in der Adlerstraße 22 in der Nürnberger Altstadt. Die Lage gehört zum innerstädtischen Umfeld und bietet einen zentralen Bezugspunkt für Anfragen aus Nürnberg sowie dem nordbayerischen Umland. Auch für Ratsuchende aus Gostenhof, Johannis, der Südstadt und Langwasser liegt die Kanzlei damit im Stadtzentrum. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und die aktuelle Verkehrs- oder Parksituation sollten vor einem persönlichen Termin geprüft werden; hierzu liegen keine näheren Angaben vor. Für die belegten strafrechtlichen Schwerpunkte sind insbesondere das Amtsgericht Nürnberg und das Landgericht Nürnberg-Fürth relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen abhängig von Tatvorwurf und Straferwartung vor dem Strafrichter oder Schöffengericht verhandelt; auch Jugendstrafsachen gehören zu seinen Aufgaben. Das Landgericht ist unter anderem für schwerwiegendere Strafvorwürfe in erster Instanz und für Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts zuständig. Welche Kammer oder welches Gericht ein Verfahren führt, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Das Oberlandesgericht Nürnberg nimmt im Strafrecht insbesondere bestimmte Rechtsmittelaufgaben wahr und kann in gesetzlich geregelten Fällen erstinstanzlich zuständig sein. Nicht jede strafrechtliche Revision fällt jedoch in seine Zuständigkeit. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Nürnberg behandelt vor allem arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa über Kündigungen oder Vergütung. Für die ausdrücklich ausschließlich strafrechtlich beschriebene Kanzleitätigkeit ist es daher kein typisches Verfahrensgericht, ungeachtet der abweichenden Arbeitsrechtsangabe im Profil.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtfelder angegeben. Ein Feld für eine Nachricht ist ebenfalls vorhanden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Pflichtfelder angegeben. Ein Feld für eine Nachricht ist ebenfalls vorhanden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Drogendelikte – Betäubungsmittelgesetz BtMG
- Verschärfung des Sexualstrafrechts – sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
- Tatvorwurf: Bestellung bei chemical-love – Verstoß gegen das BtMG
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder eines Lohnstreits bei dieser Kanzlei anfragen?
- Die vorliegenden Angaben sind an diesem Punkt widersprüchlich: Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt genannt, während die Kanzleibeschreibung ausdrücklich eine ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht ausweist. Eine Übernahme von Kündigungs- oder Vergütungsstreitigkeiten ist damit nicht belegt. Vor einer Mandatsanfrage sollte deshalb geklärt werden, ob das Anliegen fachlich zum Angebot passt. Arbeitsrechtliche Konflikte können zwar mit strafrechtlichen Vorwürfen zusammentreffen, etwa bei behaupteten Vermögensdelikten im Betrieb. Beide rechtlichen Bereiche bleiben jedoch eigenständig und können unterschiedliche anwaltliche Unterstützung erfordern.
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind gewöhnlich der benannte Tatvorwurf, die zuständige Behörde und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Aus einer Vorladung, einem Anhörungsschreiben oder einer Anklageschrift ergeben sich häufig Aktenzeichen und Termine. Auch bereits erfolgte Maßnahmen wie eine Durchsuchung oder Festnahme können für die zeitliche Einordnung wichtig sein. Eine vollständige eigene Darstellung des Geschehens ist für eine bloße Terminanfrage meist nicht erforderlich. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und wie vertrauliche Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich im direkten Kontakt klären.
- Was unterscheidet ein Jugendstrafverfahren von einem Strafverfahren gegen Erwachsene?
- Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke besonders im Vordergrund. Es gilt für Jugendliche und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende angewendet werden. Neben der Frage, ob ein Tatvorwurf nachweisbar ist, erhalten deshalb die persönliche Entwicklung und die Lebensumstände besonderes Gewicht. Auch die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich vom Erwachsenenstrafrecht. Die Jugendgerichtshilfe kann am Verfahren beteiligt sein. Für eine erste anwaltliche Einordnung sind insbesondere das Alter zur Tatzeit, der Vorwurf und der bisherige Ablauf des Verfahrens von Bedeutung.
- Worin unterscheiden sich Strafverteidigung, Unternehmensberatung und Opfervertretung?
- Strafverteidigung betrifft die Interessen von Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und im gerichtlichen Verfahren. Präventive Unternehmensberatung setzt dagegen häufig bereits bei organisatorischen Abläufen, Compliance und dem Umgang mit möglichen Regelverstößen an. Die Opfervertretung richtet sich auf die Rechte geschädigter Personen, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Strafanzeige oder einer möglichen Nebenklage. Diese Rollen sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. Wenn mehrere Beteiligte desselben Sachverhalts anwaltliche Unterstützung suchen, muss zudem geprüft werden, ob widerstreitende Interessen einer gemeinsamen Vertretung entgegenstehen.
- Was ist bei einer Anfrage zu Untersuchungshaft, Berufung oder Revision wichtig?
- Bei Haftangelegenheiten und Rechtsmitteln ist die zeitliche Einordnung besonders wichtig. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zur Haft, zu gerichtlichen Entscheidungen und zu deren Bekanntgabe hilfreich. Untersuchungshaft ist keine vorweggenommene Strafe, sondern setzt gesetzlich bestimmte Voraussetzungen voraus. Berufung und Revision unterscheiden sich in ihrem Prüfungsumfang: Eine Berufung kann eine erneute Tatsachenprüfung eröffnen, während eine Revision auf Rechtsfehler gerichtet ist. Welcher Verfahrensweg überhaupt möglich ist, hängt von der jeweiligen Entscheidung ab und muss anhand der Unterlagen geprüft werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu P. Schmidt
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5,0 von 5 · 147 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrecht-nuernberg.de
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