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- Kanzlei
- Dr. Andreas Lohmeyer
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Andreas Lohmeyer ist Rechtsanwalt und Notar in Hagen sowie Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht. Er berät insbesondere zur Gestaltung der privaten Vermögensvorsorge und Vermögensnachfolge in der Familie. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) begleitet er die Unternehmensnachfolge im Mittelstand. Zu seiner notariellen Tätigkeit gehören die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen sowie weitere gesetzlich vorgesehene Bereiche der gestaltenden vorsorgenden Rechtspflege. Seit 1986 begleitet er Unternehmen, Verbände und Privatpersonen aus Hagen, Südwestfalen und dem Ruhrgebiet bei Fragestellungen, Konflikten und Gestaltungsüberlegungen. Die persönliche und individuelle Situation der Mandanten steht im Mittelpunkt seiner Beratung. Eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einer halben Stunde ist telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail möglich. Beratungs-, Besprechungs- und Beurkundungstermine finden nach Vereinbarung statt. Kostenlose Webinare und Erklärvideos behandeln Erben und Vererben, Erbschaftsteuerrecht und Testamentsgestaltung. Die Kanzlei befindet sich im Haus der Ruhrkohle in der Gerichtsstraße 25.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: dr-lohmeyer.de
Beratung in Hagen – Einordnung der Redaktion
Andreas Lohmeyer ist Rechtsanwalt und Notar in Hagen sowie Fachanwalt für Erbrecht und für Steuerrecht. Sein Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die Kanzleibeschreibung benennt daneben insbesondere die private Vermögensvorsorge, die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie und die Unternehmensnachfolge im Mittelstand. Diese Themen können sich berühren: Veränderungen im Arbeitsleben oder in der Familie werfen häufig auch Fragen zur wirtschaftlichen Absicherung und zur künftigen Zuordnung von Vermögen auf. Die anwaltliche Beratung und die notarielle Tätigkeit sind dabei unterschiedliche Aufgabenbereiche. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende häufig Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses und die vorhandenen Unterlagen wichtig. Familienrechtliche Anliegen betreffen beispielsweise Trennung, Scheidung, Unterhalt oder die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Gerade bei gemeinsamen Vermögenswerten oder unternehmerischen Beteiligungen können zusätzlich erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen entstehen. Welche Themen im Einzelfall zusammengehören, lässt sich erst anhand der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beurteilen. Lohmeyer begleitet seit 1986 Unternehmen, Verbände und Privatpersonen aus Hagen, Südwestfalen und dem Ruhrgebiet. Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV) befasst er sich mit der Nachfolge im Mittelstand. Zu seiner notariellen Tätigkeit zählen die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Gesellschaftsverträgen sowie weitere gesetzlich vorgesehene Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege. Während anwaltliche Tätigkeit der Interessenvertretung dient, ist der Notar zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Die Kanzleibeschreibung stellt die persönliche und individuelle Situation der Mandantinnen und Mandanten in den Mittelpunkt. Die Kanzlei Dr. Andreas Lohmeyer befindet sich im Haus der Ruhrkohle, Gerichtsstraße 25, 58097 Hagen. Damit besteht ein örtlicher Bezug für Ratsuchende aus Hagen, etwa aus Mitte, Haspe und Hohenlimburg, sowie aus der umliegenden Region. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Hagen und das Landgericht Hagen; familiengerichtliche Angelegenheiten gehören grundsätzlich zum Amtsgericht, arbeitsrechtliche Streitigkeiten hingegen regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben als Ausgangspunkt. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die Zuordnung. Eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einer halben Stunde ist telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail möglich. Beratungs-, Besprechungs- und Beurkundungstermine erfolgen nach Vereinbarung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hagen
Die Kanzlei von Andreas Lohmeyer hat ihren Sitz im Haus der Ruhrkohle in der Gerichtsstraße 25 in Hagen. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete ist zwischen den verschiedenen Gerichtsbarkeiten zu unterscheiden. Das Amtsgericht Hagen ist als Familiengericht grundsätzlich für Verfahren wie Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten sowie Sorge- und Umgangsverfahren zuständig, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Auch Nachlassangelegenheiten, etwa Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins oder die Eröffnung letztwilliger Verfügungen, werden beim zuständigen Amtsgericht bearbeitet. Erbrechtliche Zivilstreitigkeiten können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Hagen geführt werden. Für den ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht dagegen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Steuerrechtliche Streitigkeiten mit Finanzbehörden fallen regelmäßig in die Finanzgerichtsbarkeit. Die notarielle Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Gesellschaftsverträgen ist ihrerseits kein gerichtliches Streitverfahren, sondern Teil der vorsorgenden Rechtspflege. Die Anschrift verortet die Kanzlei im Hagener Stadtgebiet; eine genaue Zuordnung zu Mitte, Haspe oder Hohenlimburg ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen und aus dem weiteren Einzugsgebiet lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Telefonische Beratung und Videokonferenzen können eine Anfahrt für ein erstes Gespräch entbehrlich machen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Für eine erste rechtliche Einschätzung wird eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einer halben Stunde angeboten. Die Beratung kann telefonisch, in einer Videokonferenz oder per E-Mail erfolgen. Die gesetzlich dafür vorgesehene Anwaltsvergütung beträgt 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Für eine erste rechtliche Einschätzung wird eine anwaltliche Erstberatung von bis zu einer halben Stunde angeboten. Die Beratung kann telefonisch, in einer Videokonferenz oder per E-Mail erfolgen. Die gesetzlich dafür vorgesehene Anwaltsvergütung beträgt 190,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Erbrechtsratgeber
- Was man nach einem Trauerfall tun sollte – und was besser nicht, Süddeutsche Zeitung
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und die unmittelbar zum Anliegen gehörenden Schreiben hilfreich. Je nach Thema können dazu eine Kündigung, ein Entwurf für einen Aufhebungsvertrag, Lohnabrechnungen, Abmahnungen oder ein Arbeitszeugnis gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Wichtig ist außerdem, mitzuteilen, wann ein Schreiben zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand der Anfrage ab.
- Welche Themen können bei Trennung und Scheidung in einer ersten Beratung besprochen werden?
- Eine erste familienrechtliche Beratung kann dazu dienen, die verschiedenen Themen einer Trennung zu ordnen. Dazu zählen insbesondere die Voraussetzungen und der Ablauf einer Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang sowie Fragen zur Ehewohnung und zum Vermögensausgleich. Gemeinsame Immobilien, Verbindlichkeiten oder Unternehmensbeteiligungen können zusätzliche Abstimmungen erforderlich machen. Hilfreich sind eine Übersicht über die familiäre Situation sowie vorhandene Vereinbarungen und Angaben zu Einkommen und Vermögen. Nicht jede Frage muss sofort abschließend geklärt werden; zunächst geht es häufig darum, Zusammenhänge und weiteren Informationsbedarf zu erkennen.
- Wann überschneiden sich Familienrecht, Erbrecht und Steuerrecht bei der Vermögensvorsorge?
- Überschneidungen entstehen beispielsweise, wenn Ehepaare Vermögen übertragen, Immobilien innerhalb der Familie weitergeben oder die Nachfolge in einem Unternehmen vorbereiten. Familienrechtliche Vereinbarungen können die wirtschaftliche Ausgangslage beeinflussen, während erbrechtliche Regelungen die spätere Nachfolge bestimmen. Daneben können steuerliche Folgen eine Rolle spielen. Bei einer ersten Anfrage ist deshalb eine Übersicht über Familienverhältnisse, wesentliche Vermögenswerte und bereits bestehende Testamente oder Verträge hilfreich. Ziel einer abgestimmten Betrachtung ist, unterschiedliche Regelungen auf mögliche Wechselwirkungen zu prüfen. Welche Gestaltung infrage kommt, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Worin unterscheiden sich anwaltliche Beratung und notarielle Tätigkeit bei familiären Vereinbarungen?
- Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt berät und vertritt grundsätzlich die Interessen der eigenen Mandantschaft. Ein Notar ist dagegen unabhängig und unparteiisch und muss die Belange aller an einer Beurkundung Beteiligten berücksichtigen. Notarielle Mitwirkung kann etwa bei Eheverträgen, Erbverträgen oder Grundstücksübertragungen gesetzlich erforderlich sein. Bei der Anfrage sollte daher deutlich werden, ob zunächst eine eigene rechtliche Position geprüft oder eine Vereinbarung beurkundet werden soll. Anwaltliche und notarielle Rollen sind nicht beliebig austauschbar; gesetzliche Mitwirkungsverbote können eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit begrenzen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Lohmeyer
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 27 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Gerichtsstraße 25, 58097 Hagen
- Montag
- Telefonzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr, 14:30 bis 17:00 Uhr
- Dienstag
- Telefonzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr, 14:30 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch
- Telefonzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr
- Donnerstag
- Telefonzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr, 14:30 bis 17:00 Uhr
- Freitag
- Telefonzeiten: 09:00 bis 13:00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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