Veröffentlichtes Profil

Jens Plümpe

Jens Plümpe in Hagen – Insolvenzrecht und Sanierungsberatung

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsberatung · Rechtsanwalt Jens Plümpe, LL.M. (Lond.)

Fleyer Str. 89, 58097 Hagen

Telefon: +49 2331 3638992

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Jens Plümpe, LL.M. (Lond.)
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jens Plümpe, LL.M. (Lond.), ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsberatung in Hagen. Seine Kanzlei befindet sich in der Fleyer Str. 89. Zu seinen Rechtsgebieten gehören Insolvenzrecht, Sanierungsberatung, Mietrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht sowie Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung und Zwangsvollstreckung. Hinzu kommt das allgemeine Zivilrecht einschließlich besonderer Vertragsarten, des Bereicherungsrechts sowie des Delikts- und Schadensersatzrechts. Die Webseite führt außerdem die Schuldner- und Insolvenzberatung als Fachgebiet auf. Plümpe bietet Beratung zu Fragen aus diesen Rechtsgebieten an. Einen näher abgegrenzten Mandantenkreis benennt der vorliegende Quelltext nicht. Die veröffentlichten Hinweise und Meldungen richten sich ausdrücklich an juristische Laien und sind bewusst einfach gehalten. Sie behandeln unter anderem Restschuldbefreiung, Deliktsforderungen, Pfändungsschutz und Teilungsversteigerung. Die Kanzlei weist darauf hin, dass diese Veröffentlichungen keine persönliche Beratung ersetzen. Kontakt ist telefonisch und über ein Kontaktformular möglich. Neben den angegebenen Bürozeiten sind Termine nach Vereinbarung vorgesehen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-pluempe.de, ra-pluempe.de

Beratung in Hagen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jens Plümpe, LL.M. (Lond.), führt seine Kanzlei in der Fleyer Str. 89 in 58097 Hagen. Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Sanierungsberatung. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen vor allem Insolvenzrecht, Sanierungsberatung und weitere zivilrechtliche Tätigkeitsfelder. Dazu zählen Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht und Fragen der Zwangsvollstreckung. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung relevant: Ob ein bestimmtes arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen übernommen werden kann, sollte bei der ersten Anfrage geklärt werden. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Kündigungen, Arbeitszeugnisse oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses durch Vereinbarung. Berührungspunkte mit dem Insolvenzrecht entstehen beispielsweise, wenn ein Arbeitgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten hat und Lohnzahlungen ausbleiben. Mandantinnen und Mandanten suchen dann meist eine Einordnung mehrerer zusammenhängender Fragen. Im Familienrecht stehen typischerweise Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Folgen im Mittelpunkt. Wirtschaftliche Belastungen können auch hier eine Rolle spielen, etwa bei gemeinsamen Schulden oder einer gemeinsam gehaltenen Immobilie. Welche rechtlichen Bereiche tatsächlich betroffen sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Hagen. Für Anfragen aus Mitte, Haspe oder Hohenlimburg ist die Fleyer Straße die angegebene Kanzleiadresse; eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht gesichert. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Hagen und das Landgericht Hagen. Familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit beim Amtsgericht geführt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Bestimmte Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Darstellung des Anliegens beginnen. Sinnvoll sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu wichtigen Daten und zu bereits erhaltenen gerichtlichen oder sonstigen Schreiben. Dafür können die im Profil verfügbaren Kontaktinformationen genutzt werden. Die Kanzleibeschreibung nennt telefonischen Kontakt und ein Kontaktformular; Termine sind auch nach Vereinbarung vorgesehen. Im weiteren Austausch lässt sich klären, ob das Anliegen übernommen werden kann und welche Unterlagen benötigt werden. Die Kanzlei veröffentlicht zudem allgemein verständliche Hinweise etwa zur Restschuldbefreiung, zum Pfändungsschutz und zur Teilungsversteigerung. Diese Informationen ersetzen nach ihrem ausdrücklichen Hinweis keine persönliche Beratung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hagen

Die Kanzlei von Jens Plümpe befindet sich in der Fleyer Str. 89 in 58097 Hagen. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Haspe und Hohenlimburg genannt. Aus diesen Angaben ergibt sich jedoch weder eine gesicherte Stadtteilzuordnung der Adresse noch eine belegte Innenstadtlage. Für die Planung eines persönlichen Termins dient deshalb die vollständige Anschrift als Ausgangspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungen und Verkehrsinformationen prüfen; konkrete Haltestellen, Stellplätze oder barrierefreie Zugänge sind nicht dokumentiert. Für das im Profil aufgeführte Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hagen relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit familiengerichtliche Verfahren geführt, beispielsweise zu Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge oder Umgang. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen oder Vergütung gehören grundsätzlich nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Hagen. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Zu den dokumentierten weiteren Tätigkeitsfeldern bestehen ebenfalls gerichtliche Bezüge: Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungen gehören grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Amtsgerichte, wobei besondere Zuständigkeitsregelungen zu beachten sind. Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa aus Verträgen oder über Schadensersatz, können je nach Streitwert und Sachgebiet vor dem Amtsgericht Hagen oder dem Landgericht Hagen verhandelt werden. Allein die Lage der Kanzlei bestimmt den Gerichtsstand eines Mandats nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail, Betreff und Ihr Anliegen als benötigte Felder gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail, Betreff und Ihr Anliegen als benötigte Felder gekennzeichnet.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Neues zur Deliktsforderung (AG Köln, NZI 25, 792 f.) (2025)
  • Zur Anmeldung von Deliktsforderungen (2025)
  • Erteilung der Restschuldbefreiung vor Ablauf von drei Jahren möglich (2024)
  • Zuschlagsversagung in der Teilungsversteigerung – Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens (BGH, 5 ZB 43/23) (2024)
  • Sicherheitsleistung im Zwangsversteigerungsverfahren – Obacht bei der Überweisung! (2024)
  • Neues zur Restschuldbefreiung (2024)
  • Vermögenserwerb des Schuldners nach Ende der Wohlverhaltensphase (2024)
  • Die Deliktsforderung in der Insolvenz - § 302 Nr. 1 InsO (2023)
  • Auslaufen des SanInsKG – Rückkehr der Überschuldungsprognose für 12 Monate (2023)
  • Update: Löschungsfristen Schufa & Co. (2023)
  • Zahlung des Schuldners nach Zustellung eines Mahnbescheides (2023)
  • Der Treuhänder in der Wohlverhaltensphase (2022)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder ausstehenden Lohnzahlung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze zeitliche Übersicht und die wichtigsten Unterlagen hilfreich. Dazu gehören insbesondere Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Änderungsvereinbarungen, Kündigungsschreiben, Lohnabrechnungen und einschlägiger Schriftverkehr. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann das Schreiben zugegangen ist. Arbeitsrechtliche Anliegen können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht. In der Anfrage sollte daher erkennbar sein, ob bereits eine Kündigung, ein gerichtliches Schreiben oder eine andere zeitkritische Mitteilung vorliegt. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Streitgegenstand ab.
Wie hängen Arbeitsrecht und Insolvenzrecht bei wirtschaftlichen Problemen des Arbeitgebers zusammen?
Wenn ein Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, können arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Fragen nebeneinander auftreten. Typische Themen sind ausstehende Vergütung, die Fortführung des Arbeitsverhältnisses, Kündigungen und die Behandlung von Forderungen in einem Insolvenzverfahren. Auch Insolvenzgeld kann unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Rolle spielen. Entscheidend sind unter anderem der Zeitraum der offenen Zahlungen und der Stand eines möglichen Insolvenzverfahrens. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, vorhandene Mitteilungen des Arbeitgebers oder einer Insolvenzverwaltung zu benennen. Eine wirtschaftliche Krise bedeutet nicht automatisch, dass das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist.
Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt enthalten?
Eine erste Anfrage kann knapp beschreiben, ob es um die Trennung selbst, eine geplante Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu gemeinsamen Kindern geht. Hilfreich sind Angaben zum bisherigen zeitlichen Verlauf und dazu, ob bereits gerichtliche Verfahren laufen oder Vereinbarungen bestehen. Bei Unterhaltsfragen können Einkommensverhältnisse und bestehende Verpflichtungen bedeutsam sein; bei Sorge- und Umgangsfragen steht die Situation des Kindes im Vordergrund. Umfangreiche sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mitgeschickt werden. Zunächst lässt sich klären, ob das Anliegen übernommen werden kann und welcher Übermittlungsweg für benötigte Dokumente geeignet ist.
Welche Rolle spielen gemeinsame Schulden oder eine Immobilie bei einer Trennung?
Gemeinsame Schulden und Immobilien können bei einer Trennung mehrere Rechtsgebiete berühren. Neben familienrechtlichen Fragen sind häufig Darlehensverträge, Eigentumsverhältnisse und mögliche Ausgleichsansprüche zu betrachten. Eine Trennung verändert vertragliche Verpflichtungen gegenüber einer Bank nicht automatisch. Bei gemeinsamem Immobilieneigentum können außerdem Nutzung, laufende Belastungen und eine mögliche Aufhebung der Gemeinschaft Thema werden. Eine Teilungsversteigerung ist dabei ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren, aber nicht mit jeder Trennung zwangsläufig verbunden. Für eine erste Anfrage sind Angaben zu Eigentum, Finanzierung und bereits bestehenden Vereinbarungen hilfreich; die Bewertung erfordert die Prüfung des Einzelfalls.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jens Plümpe

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-pluempe.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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