Veröffentlichtes Profil

Anette Goldbach

Anette Goldbach – Rechtsanwältin für Scheidungs- und Familienrecht in Velbert

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin; Fachanwältin für Scheidungs- und Familienrecht · Kierstein & Partner GbR Rechtsanwälte

Thomasstrasse 2b, 42551 Velbert

Telefon: +49 2051 4538

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kierstein & Partner GbR Rechtsanwälte
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Anette Goldbach ist seit 1993 selbständige Rechtsanwältin bei Kierstein & Partner in Velbert und seit Januar 1999 Fachanwältin für Scheidungs- und Familienrecht. Ihr Studium begann sie an der Universität Mannheim und setzte es an der Ruhr-Universität Bochum fort. Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte sie ihr Referendariat am Landgericht Wuppertal. Die Kanzlei unterhält Standorte in Velbert und Wuppertal. Ihr Angebot umfasst neben Scheidungs- und Familienrecht auch Arbeitsrecht, Bußgeldsachen, Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht. Sie unterstützt Mandanten unter anderem bei Fragen zu Familie und Partnerschaft, am Arbeitsplatz, zu Mietverhältnissen sowie zur Rechtsnachfolge und Testamentsgestaltung. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als umfassende Dienstleistung und richtet ihre Lösungen an den individuellen Bedürfnissen der Mandanten aus. In vielen Angelegenheiten können Informationen und Erörterungen per E-Mail, Telefonat oder Videocall ausgetauscht werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; in speziellen Fällen sind Gebührenvereinbarungen möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kierstein-und-partner.de, kierstein-und-partner.de

Beratung in Velbert – Einordnung der Redaktion

Anette Goldbach ist Rechtsanwältin bei Kierstein & Partner GbR Rechtsanwälte in Velbert. Ihr Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Seit 1993 arbeitet sie dort als selbständige Rechtsanwältin, seit Januar 1999 ist sie Fachanwältin für Scheidungs- und Familienrecht. Ihr Studium führte sie zunächst an die Universität Mannheim und anschließend an die Ruhr-Universität Bochum. Das Referendariat nach dem ersten Staatsexamen absolvierte sie am Landgericht Wuppertal. Der Velberter Kanzleistandort befindet sich in der Thomasstrasse 2b, 42551 Velbert; einen weiteren Standort unterhält die Kanzlei in Wuppertal. Im Familienrecht stehen häufig Veränderungen persönlicher Lebensverhältnisse im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten suchen etwa Orientierung zu Trennung und Scheidung, zum Unterhalt oder zur Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte. Bei Eltern kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit den Kindern hinzu. Auch die rechtliche Gestaltung von Ehe und Partnerschaft gehört zu diesem Rechtsgebiet. Eine anwaltliche Einordnung kann dabei helfen, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und zu klären, welche Informationen für eine weitere Prüfung erforderlich sind. Nicht jedes Anliegen führt zwangsläufig zu einem gerichtlichen Verfahren; auch Vereinbarungen können Gegenstand der rechtlichen Begleitung sein. Neben dem familienrechtlichen Schwerpunkt nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Bußgeldsachen, Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht als Tätigkeitsfelder. Das kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn eine familiäre Veränderung weitere Lebensbereiche berührt, beispielsweise ein gemeinsames Mietverhältnis oder Fragen der Rechtsnachfolge. Welche Themen im konkreten Fall zusammenhängen und gesondert geprüft werden müssen, lässt sich erst anhand der persönlichen Situation und der vorhandenen Unterlagen bestimmen. Der Standort Velbert bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, Langenberg und Neviges. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt das Amtsgericht Velbert in Betracht, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Die Anfahrt zur Thomasstrasse sollte anhand der konkreten Adresse geplant werden; belegte Angaben zu einzelnen Verkehrsverbindungen liegen nicht vor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt, um die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten zu nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Verfahren und mögliche Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend können Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Nach der Kanzleibeschreibung ist ein Austausch in vielen Angelegenheiten auch per E-Mail, Telefon oder Videocall möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Velbert

Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Anette Goldbach ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Velbert relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Auch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte, gehört zu den typischen Gegenständen familiengerichtlicher Verfahren. Ob ein konkretes Anliegen tatsächlich beim Amtsgericht Velbert geführt wird, hängt von den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab. Dabei können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten und der Lebensmittelpunkt gemeinsamer minderjähriger Kinder maßgeblich sein. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Die Kanzlei Kierstein & Partner hat ihren Velberter Standort in der Thomasstrasse 2b, 42551 Velbert. Damit besteht ein örtlicher Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet mit Mitte, Langenberg und Neviges. Eine genaue Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile oder eine bestimmte Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich deshalb eine Anfahrtsplanung anhand der vollständigen Anschrift. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind die aktuellen Verbindungen, bei der Anreise mit dem Pkw die örtlichen Zufahrts- und Abstellmöglichkeiten zu prüfen. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Ergänzend zum persönlichen Besuch ermöglicht die Kanzlei nach ihrer Beschreibung in vielen Angelegenheiten einen Austausch per Telefon, E-Mail oder Videocall.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Fallbearbeitung benötigt die Kanzlei die mit dem Sachverhalt zusammenhängenden Dokumente und Informationen. Dazu gehören bei gerichtlichen Zustellungen insbesondere die Briefumschläge mit dem Vermerk des Zustellungsdatums, da hieraus gegebenenfalls wichtige gesetzliche Fristen berechnet werden müssen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bittet um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins. Bei der ersten Beratung teilt sie mit, welche Unterlagen oder Informationen erforderlich sind, um den Fall voranzubringen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bittet um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Beratungstermins. Bei der ersten Beratung teilt sie mit, welche Unterlagen oder Informationen erforderlich sind, um den Fall voranzubringen.

Für den Erstkontakt: Für die Fallbearbeitung benötigt die Kanzlei die mit dem Sachverhalt zusammenhängenden Dokumente und Informationen. Dazu gehören bei gerichtlichen Zustellungen insbesondere die Briefumschläge mit dem Vermerk des Zustellungsdatums, da hieraus gegebenenfalls wichtige gesetzliche Fristen berechnet werden müssen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur Eheschließung, zur bisherigen Trennungssituation und zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen, Unterlagen zur gemeinsamen Wohnung und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben relevant sein. Nicht alle Dokumente werden in jedem Fall benötigt. Eine kurze, zeitlich geordnete Zusammenfassung der Situation kann die Vorbereitung erleichtern. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Müssen Unterhalt, Sorge und Umgang gemeinsam mit der Scheidung geregelt werden?
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung im sogenannten Scheidungsverbund behandelt werden. Andere Fragen werden eigenständig oder bereits während der Trennung geklärt. Eine Trennung oder Scheidung führt insbesondere nicht automatisch zum Ende einer gemeinsamen elterlichen Sorge. Für eine erste Orientierung ist deshalb hilfreich, die einzelnen offenen Punkte getrennt zu benennen und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen mitzuteilen.
Ist für ein familienrechtliches Verfahren immer das Amtsgericht am Kanzleisitz zuständig?
Nein. Die Wahl einer Kanzlei legt nicht fest, welches Familiengericht zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, die je nach Verfahrensart unterschiedlich sein können. Bei Scheidungen spielen unter anderem die Aufenthaltsorte der Ehegatten und gemeinsamer minderjähriger Kinder eine Rolle. In Kindschaftssachen ist häufig der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes bedeutsam. Das Amtsgericht Velbert kommt daher für entsprechende Verfahren in Betracht, ist aber nicht allein wegen des Velberter Kanzleisitzes zuständig. Zur Klärung werden Angaben zum Wohn- und Familienumfeld benötigt.
Können familienrechtliche Fragen auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Viele familienrechtliche Fragen können zunächst außergerichtlich erörtert und gegebenenfalls durch Vereinbarungen geregelt werden. Das betrifft beispielsweise praktische Absprachen nach einer Trennung oder bestimmte finanzielle Fragen. Dabei bestehen je nach Gegenstand unterschiedliche rechtliche Anforderungen; manche Vereinbarungen benötigen eine notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung. Eine Ehe kann dagegen nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden. Ob eine einvernehmliche Regelung in Betracht kommt, hängt unter anderem von den offenen Streitpunkten, der Gesprächsbereitschaft und den Interessen betroffener Kinder ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Anette Goldbach

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kierstein & Partner GbR Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Anette Goldbach persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Thomasstrasse 2b, 42551 Velbert

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kierstein-und-partner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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