Veröffentlichtes Profil

Rechtanwältin Fischer

Fischer-Feldsee in Velbert: Familienrecht und Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtanwältin · Rechtanwältin Fischer-Feldsee

Nevigeser Str. 45, 42551 Velbert

Telefon: +49 2051 4002

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtanwältin Fischer-Feldsee
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtanwältin Fischer-Feldsee ist in der Nevigeser Str. 45 in 42551 Velbert ansässig. Das Kanzleiprofil nennt Familienrecht und Arbeitsrecht als Schwerpunkte. Zu den aufgeführten Dienstleistungen gehört die Beratung im Familienrecht, die im Profil als rechtlich fundiert beschrieben wird. Im Arbeitsrecht liegt der ausdrücklich genannte Schwerpunkt auf Arbeitnehmern. Darüber hinaus wird Hilfe bei Scheidungsangelegenheiten angeboten. Unter den Keywords findet sich außerdem die Bezeichnung Erbrechtsanwalt. Die Darstellung der Arbeitsweise beschränkt sich auf Beratung und Hilfe in den genannten Bereichen. Für genauere Informationen verweist das Profil auf eine telefonische Kontaktaufnahme. Als Kontaktmöglichkeiten sind die Telefonnummer 02051-4002 und die E-Mail-Adresse fischer.feldsee@googlemail.com angegeben. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr. Samstags und sonntags ist geschlossen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: sellwerk.de, sellwerk.de

Beratung in Velbert – Einordnung der Redaktion

Rechtanwältin Fischer ist mit der Kanzlei Rechtanwältin Fischer-Feldsee in der Nevigeser Str. 45 in 42551 Velbert ansässig. Das Profil führt Familienrecht als Hauptschwerpunkt auf; die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Arbeitsrecht mit einem ausdrücklichen Fokus auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Familienrecht werden Beratung und Hilfe bei Scheidungsangelegenheiten angeboten. Damit richtet sich das beschriebene Tätigkeitsfeld insbesondere an Menschen, die rechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer veränderten familiären Situation klären möchten. Welche Unterstützung im einzelnen Fall möglich ist, lässt sich bei einer persönlichen Kontaktaufnahme besprechen. Typische Anliegen im Familienrecht betreffen Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auch die finanziellen Folgen einer Trennung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen oder Fragen zur bisherigen Ehewohnung können eine Rolle spielen. Hinter diesen Themen stehen häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: Welche Unterlagen werden benötigt, welche Punkte sind bereits geklärt und wo besteht weiterer Abstimmungsbedarf? Eine anwaltliche Beratung dient allgemein dazu, die persönliche Ausgangslage rechtlich einzuordnen und mögliche weitere Schritte zu erläutern. Über die ausdrücklich genannte Hilfe bei Scheidungsangelegenheiten hinaus enthält das Profil keine nähere Aufschlüsselung des familienrechtlichen Beratungsumfangs. Der zusätzlich genannte arbeitsrechtliche Schwerpunkt auf Arbeitnehmerseite betrifft ein anderes, häufig ebenfalls persönlich belastendes Lebensumfeld. Typische Themen sind Kündigungen, Arbeitsverträge, Vergütung und Arbeitszeugnisse. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können kurze Fristen maßgeblich sein, weshalb der Zeitpunkt eines Schreibens oder dessen Zugang bereits bei der ersten Anfrage von Bedeutung sein kann. Die Bezeichnung Erbrechtsanwalt erscheint dagegen lediglich als Keyword im Profil. Daraus lässt sich kein näher beschriebener erbrechtlicher Tätigkeitsschwerpunkt ableiten; ein entsprechender Beratungsbedarf sollte deshalb ausdrücklich angesprochen werden. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Velbert mit den Stadtteilen Mitte, Langenberg und Neviges. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Velbert in Betracht, sofern die gesetzliche Zuständigkeit gegeben ist. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dortigen Angaben für eine telefonische oder schriftliche Anfrage nutzen: Genannt sind 02051-4002 und fischer.feldsee@googlemail.com. Hilfreich sind eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf bestehende Termine oder Fristen. Die aufgeführten Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr. Terminverfügbarkeit und Anfahrt sollten vorab abgestimmt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Velbert

Die Kanzlei Rechtanwältin Fischer-Feldsee hat ihre Anschrift in der Nevigeser Str. 45 in 42551 Velbert. Zum genannten städtischen Umfeld gehören Mitte, Langenberg und Neviges. Die Straße allein erlaubt jedoch keine verlässliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile; auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist durch die Angaben nicht belegt. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der Routenplanung. Konkrete Informationen zu Haltestellen, Verbindungen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Es empfiehlt sich daher allgemein, die Anfahrt anhand aktueller Verkehrsinformationen zu planen und organisatorische Fragen vor einem vereinbarten Termin zu klären. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Velbert relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Ehescheidungen, Versorgungsausgleich, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob ein bestimmtes Anliegen tatsächlich in Velbert zu verhandeln ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Je nach Verfahrensart können dabei beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder maßgeblich sein. Die Lage der Kanzlei legt den Gerichtsort nicht automatisch fest. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht Velbert. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht wird in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage hilft eine kurze Übersicht über die familiäre Situation. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder und bereits bekannte Streitpunkte gehören. Auch vorhandene gerichtliche Schreiben oder laufende Fristen sollten erwähnt werden. Je nach Anliegen können später beispielsweise Heiratsurkunde, Einkommensunterlagen oder bestehende Vereinbarungen benötigt werden. Eine vollständige Unterlagensammlung muss nicht ungefragt per E-Mail versandt werden. Welche Dokumente für die Beratung erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang automatisch mit einer Scheidung geregelt?
Eine Scheidung klärt nicht automatisch sämtliche Fragen, die sich aus einer Trennung ergeben. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen und können eigenständige Vereinbarungen oder Verfahren erfordern. Bestimmte Folgesachen können unter gesetzlichen Voraussetzungen gemeinsam mit der Scheidung behandelt werden. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich mitbetrachtet, wobei Ausnahmen bestehen. Für eine erste Beratung ist deshalb hilfreich, offene Fragen getrennt zu benennen und mitzuteilen, ob bereits Absprachen, gerichtliche Entscheidungen oder andere Verfahren bestehen. So lässt sich der Klärungsbedarf erfassen.
Ist für ein familienrechtliches Verfahren immer das Amtsgericht am Kanzleiort zuständig?
Der Kanzleisitz entscheidet nicht darüber, welches Familiengericht ein Verfahren führt. Maßgeblich sind gesetzliche Regeln, die sich je nach Gegenstand unterscheiden. Bei Scheidungssachen können etwa der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und gemeinsame minderjährige Kinder eine Rolle spielen. In Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht ist häufig der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes von Bedeutung. Das Amtsgericht Velbert kommt daher nur bei entsprechender Zuständigkeit in Betracht. Für die erste Einordnung sind Angaben zu den Wohnorten der Beteiligten und zu bereits anhängigen Verfahren hilfreich.
Was ist vor einer arbeitsrechtlichen Anfrage zu einer Kündigung wichtig?
Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtig. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fristen oder Meldepflichten bestehen. Eine bloße Beratungsanfrage wahrt gerichtliche Fristen nicht. Für die rechtliche Einordnung sind häufig auch Arbeitsvertrag, Beschäftigungsbeginn und Angaben zum Betrieb relevant. Ob und welches Vorgehen in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Anfrage sollte deshalb auf die Kündigung und ihren Zugang ausdrücklich hinweisen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtanwältin Fischer

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtanwältin Fischer-Feldsee insgesamt und nicht auf Rechtanwältin Fischer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sellwerk.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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