Veröffentlichtes Profil

Angela Peters

Angela Peters: Mediation im Familienrecht in Greifswald

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Mediatorin und langjährige Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei im Greifswalder Hof

Lange Str. 5, 17489 Greifswald

Telefon: +49 3834 8833544

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei im Greifswalder Hof
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Angela Peters ist ausgebildete Mediatorin und langjährige Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei im Greifswalder Hof in Greifswald. Ihr Mediationsangebot richtet sich an Menschen, die sich getrennt haben und ihre familienrechtlichen Konflikte friedlich lösen möchten. Als Themen für gemeinsame Gespräche nennt sie Vermögensauseinandersetzung, wirtschaftliche Entflechtungen, Konflikte um Immobilien, Unterhalt, Betreuung der Kinder und Erbauseinandersetzung. Grundlage der beschriebenen Arbeitsweise sind die freiwillige Teilnahme der Parteien und die Unabhängigkeit des Mediators. Die Beteiligten bestimmen selbst, welche Themen sie in welcher Reihenfolge bearbeiten und welche Schwerpunkte sie setzen. Die Mediatorin klärt zunächst den Rahmen und die Regeln des Verfahrens. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Bedürfnisse der Parteien herauszuarbeiten und verständlich zu machen. Ziel sind eigene, konkrete Lösungen statt einer Entscheidung von Rechtsfragen durch den Mediator. Die Kontaktaufnahme ist kostenlos. Über die Kosten einer Beauftragung werden Interessierte vor ihrer Entscheidung aufgeklärt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: mediation-ostsee.de, mediation-ostsee.de

Beratung in Greifswald – Einordnung der Redaktion

Angela Peters ist ausgebildete Mediatorin und langjährige Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei im Greifswalder Hof in Greifswald. Ihr Hauptschwerpunkt betrifft rechtliche Fragen, die mit familiären Beziehungen, einer Trennung oder einer Scheidung verbunden sind. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig mehrere Themen gleichzeitig: die künftige Betreuung der Kinder, mögliche Unterhaltsansprüche und die Aufteilung gemeinsamer wirtschaftlicher Verbindungen. Allgemein dient die familienrechtliche Beratung dazu, solche Fragen rechtlich einzuordnen und unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten verständlich zu machen. Davon zu unterscheiden ist die Mediation, bei der die Beteiligten selbst an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten. Das beschriebene Mediationsangebot von Angela Peters richtet sich an Menschen nach einer Trennung, die ihre familienrechtlichen Konflikte friedlich bearbeiten möchten. Als mögliche Gesprächsthemen nennt sie Vermögensauseinandersetzungen, wirtschaftliche Entflechtungen, Konflikte um Immobilien, Unterhalt und die Betreuung der Kinder. Auch Erbauseinandersetzungen gehören zu den ausdrücklich genannten Themen gemeinsamer Gespräche. Hinter diesen Begriffen stehen oft eng miteinander verbundene Anliegen: etwa die weitere Nutzung einer gemeinsamen Immobilie, finanzielle Verpflichtungen oder die Gestaltung des Familienalltags nach dem Ende einer Partnerschaft. Nicht jede dieser Fragen lässt sich unabhängig von den übrigen betrachten. Grundlage ihrer beschriebenen Arbeitsweise sind die freiwillige Teilnahme der Parteien und die Unabhängigkeit der Mediatorin. Zu Beginn klärt Angela Peters den Rahmen und die Regeln des Verfahrens. Welche Themen behandelt werden, in welcher Reihenfolge dies geschieht und wo die Schwerpunkte liegen, bestimmen die Beteiligten selbst. Die Mediatorin unterstützt sie dabei, ihre jeweiligen Bedürfnisse herauszuarbeiten und füreinander verständlich zu machen. Angestrebt werden eigene, konkrete Lösungen; eine Entscheidung über Rechtsfragen durch die Mediatorin ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Mediation und anwaltliche Interessenvertretung haben damit unterschiedliche Aufgaben. Die Kanzlei im Greifswalder Hof befindet sich in der Lange Str. 5, 17489 Greifswald, im Innenstadtbereich. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch für Ratsuchende aus Schönwalde und Eldena. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Greifswald in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dorthin führen. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Stralsund ist dagegen kein Familiengericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Interessierte die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Sinnvoll sind Angaben zum gewünschten Gesprächsgegenstand und dazu, ob bereits ein Verfahren läuft. Konkrete Einzelheiten zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten vor einem Besuch anhand der Kanzleiadresse geprüft werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Greifswald

Die Kanzlei im Greifswalder Hof liegt in der Lange Str. 5 in der Greifswalder Innenstadt. Dieser Standort bildet den räumlichen Bezugspunkt des Profils von Angela Peters; Schönwalde und Eldena gehören ebenfalls zum genannten städtischen Umfeld. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Adresse planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Möglichkeiten zum Abstellen eines Fahrzeugs bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen örtlichen Verhältnissen ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Greifswald relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Sie befassen sich unter anderem mit Scheidungen, dem Versorgungsausgleich, Unterhaltsverfahren sowie Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs. Ob ein bestimmtes Verfahren in Greifswald geführt wird, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohnverhältnisse der Ehegatten maßgeblich sein. Das Landgericht Stralsund ist demgegenüber nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen und auch nicht die übliche Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Bei eigenständigen zivilrechtlichen Vermögens-, Immobilien- oder Erbstreitigkeiten kann eine Zuständigkeit des Landgerichts in Betracht kommen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Streitigkeiten sind von familiengerichtlichen Verfahren abzugrenzen. Eine Mediation findet hingegen außerhalb einer gerichtlichen Entscheidung statt und setzt die freiwillige Mitwirkung der Beteiligten voraus.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kontaktaufnahme ist kostenlos. Über Fragen zu den Kosten werden Sie im Vorfeld aufgeklärt; erst danach entscheiden Sie, ob eine Beauftragung für Sie in Frage kommt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kontaktaufnahme ist kostenlos. Über Fragen zu den Kosten werden Sie im Vorfeld aufgeklärt; erst danach entscheiden Sie, ob eine Beauftragung für Sie in Frage kommt.

Für den Erstkontakt: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Worin unterscheiden sich familienrechtliche Beratung und Mediation nach einer Trennung?
Bei einer anwaltlichen Beratung werden rechtliche Fragen eingeordnet und die Interessen der beratenen Person berücksichtigt. Eine Mediation verfolgt einen anderen Ansatz: Eine unabhängige, neutrale Person unterstützt die Beteiligten dabei, miteinander zu sprechen und eigene Vereinbarungen zu entwickeln. Sie entscheidet den Konflikt nicht wie ein Gericht und vertritt nicht einseitig eine Partei. Beide Wege können unterschiedliche Bedürfnisse abdecken. Vor einer Anfrage ist deshalb hilfreich zu überlegen, ob zunächst eine individuelle rechtliche Einordnung oder ein gemeinsames Gespräch mit der anderen beteiligten Person gewünscht wird.
Welche Themen können getrennte Eltern in einer Mediation besprechen?
Getrennte Eltern können beispielsweise die Betreuung ihrer Kinder, die Gestaltung von Übergaben, Ferienregelungen und die Kommunikation im Alltag besprechen. Auch wirtschaftliche Fragen wie Unterhalt oder die weitere Nutzung der bisherigen Familienwohnung können Gegenstand gemeinsamer Gespräche sein. Entscheidend ist, welche Themen beide Seiten freiwillig bearbeiten möchten. Die Bedürfnisse der Kinder bilden dabei einen wichtigen Orientierungspunkt. Eine Mediation ersetzt nicht automatisch eine rechtliche Prüfung: Ob eine gefundene Vereinbarung rechtlich zulässig ist oder eine bestimmte Form benötigt, ist von der gemeinsamen Verständigung zu unterscheiden.
Was ist bei gemeinsamen Immobilien und Vermögen nach einer Trennung grundsätzlich zu unterscheiden?
Bei gemeinsamen Immobilien und Vermögenswerten treffen häufig verschiedene Ebenen aufeinander: Eigentum, vertragliche Verpflichtungen, die tatsächliche Nutzung und mögliche Ausgleichsansprüche. Eine Trennung verändert beispielsweise nicht automatisch die Verpflichtungen aus einem gemeinsam abgeschlossenen Darlehensvertrag. Auch die Frage, wer eine Immobilie bewohnt, ist nicht mit der Eigentumsfrage gleichzusetzen. Für eine erste Besprechung können deshalb Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Finanzierungen und vorhandenen Vereinbarungen hilfreich sein. Welche rechtlichen Regeln greifen, hängt unter anderem davon ab, ob die Beteiligten verheiratet sind und welche Absprachen bereits bestehen.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung, Unterhalt oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Beschreibung der Situation und der offenen Fragen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob eine Trennung bereits erfolgt ist, ob gemeinsame Kinder betroffen sind und ob gerichtliche Schreiben oder laufende Verfahren vorliegen. Bei Unterhaltsfragen können später Einkommensunterlagen, bei Vermögensfragen bestehende Verträge relevant werden. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt mit der ersten Nachricht versandt werden. Bestehende Termine und Fristen sollten erkennbar benannt werden, damit die zeitliche Dringlichkeit bei der weiteren Abstimmung berücksichtigt werden kann.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Angela Peters

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Angela Peters liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 16 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei im Greifswalder Hof insgesamt und nicht auf Angela Peters persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,616

Google veröffentlicht zu diesen 16 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Lange Str. 5, 17489 Greifswald

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Angela Peters. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Greifswald

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: mediation-ostsee.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen