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- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Ehmke und Zirwick
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Konstantin Zirwick ist Rechtsanwalt in Greifswald und arbeitet hauptsächlich im Migrationsrecht, Strafrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht. Die Bürogemeinschaft der Anwälte Ehmke und Zirwick berät Privatpersonen und Unternehmen. Im Strafrecht unterstützt Zirwick bei der Verteidigung gegen Vorwürfe, etwa nach einem Strafbefehl oder einer Vorladung, und vertritt Mandanten vor Gericht. Im Migrationsrecht berät und vertritt er in aufenthalts-, asyl- und einbürgerungsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören Visumsverfahren, Familienzusammenführungen, Arbeitserlaubnisse, Einbürgerungen sowie die Vertretung gegen Abschiebungen oder abgelehnte Aufenthaltstitel. Im Mietrecht befasst er sich mit Mietverträgen, Mietmängeln, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Zahlungsforderungen. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und vor Gericht. Im Verwaltungsrecht prüft er behördliche Entscheidungen und vertritt Interessen gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten, unter anderem bei Gewerbeerlaubnissen und Widerspruchsverfahren. Als Arbeitsweise nennt die Webseite persönliche und klare Beratung sowie auf den jeweiligen Fall zugeschnittene Lösungen. Für die Besprechung rechtlicher Anliegen bietet Zirwick ein Erstgespräch an. Eine Terminanfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-zirwick.de, ra-zirwick.de
Beratung in Greifswald – Einordnung der Redaktion
Konstantin Zirwick ist Rechtsanwalt bei Rechtsanwälte Ehmke und Zirwick in der Lange Straße 65–67 in 17489 Greifswald. Die Bürogemeinschaft berät Privatpersonen und Unternehmen. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf; die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt dagegen vor allem Migrationsrecht, Strafrecht, Mietrecht und Verwaltungsrecht als Tätigkeitsfelder. Wer Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit sucht, sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Typische arbeitsrechtliche Fragen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Im Migrationsrecht berät und vertritt Zirwick zu Aufenthalt, Asyl und Einbürgerung. Die beschriebenen Anliegen reichen von Visumsverfahren und Familienzusammenführungen über Arbeitserlaubnisse bis zu abgelehnten Aufenthaltstiteln und drohenden Abschiebungen. Dabei geht es häufig um die Voraussetzungen einer behördlichen Entscheidung, benötigte Nachweise und den bisherigen Verfahrensverlauf. Das Verwaltungsrecht ergänzt diesen Bereich um weitere Auseinandersetzungen mit Behörden, etwa wegen einer Gewerbeerlaubnis. Zur Tätigkeit gehören die Prüfung behördlicher Entscheidungen, Widerspruchsverfahren und die Vertretung vor Verwaltungsgerichten. Im Strafrecht unterstützt Zirwick bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe, beispielsweise nach einer Vorladung oder einem Strafbefehl, und vertritt Mandantinnen und Mandanten vor Gericht. Im Mietrecht befasst er sich mit Mietverträgen, Mietmängeln, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen und Zahlungsforderungen. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Für die erste Einordnung solcher Anliegen sind regelmäßig die vorhandenen Schreiben, Verträge und zeitlichen Abläufe bedeutsam. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als persönlich und klar sowie am jeweiligen Fall ausgerichtet. Örtlicher Bezugspunkt ist die Kanzleianschrift in Greifswald. Ein bestimmter Stadtteil, konkrete Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen. Welche Gerichte zuständig sind, richtet sich nach Rechtsgebiet, Streitgegenstand und örtlichen Anknüpfungspunkten: In Betracht kommen insbesondere Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte sowie die ordentlichen Gerichte für Straf- und Mietsachen. Der Kanzleisitz allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben oder laufende Fristen. Zirwick bietet ein Erstgespräch zur Besprechung rechtlicher Anliegen an. Die Terminanfrage ist nach der Kanzleibeschreibung unverbindlich. Ob eine Vertretung in Betracht kommt und welche Unterlagen für die Besprechung benötigt werden, lässt sich bei der anschließenden Abstimmung klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Greifswald
Die Kanzlei Rechtsanwälte Ehmke und Zirwick befindet sich in der Lange Straße 65–67 in 17489 Greifswald. Diese Anschrift ist der örtliche Anlaufpunkt für eine vereinbarte Besprechung mit Konstantin Zirwick. Eine nähere Zuordnung zu einem Stadtteil oder eine ausdrücklich belegte Innenstadtlage enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Ebenso fehlen Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten und barrierefreiem Zugang. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Fragen zum Zugang können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Konkrete Gerichte werden im Profil nicht genannt. Allgemein gehören Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, vor die Arbeitsgerichte. Für viele aufenthalts-, asyl- und einbürgerungsrechtliche Streitigkeiten sowie für Auseinandersetzungen um Gewerbeerlaubnisse ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Dort werden unter anderem Klagen gegen behördliche Entscheidungen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz behandelt. Widerspruchsverfahren finden hingegen grundsätzlich zunächst auf behördlicher Ebene statt. Strafverfahren werden vor den zuständigen ordentlichen Gerichten geführt; je nach Tatvorwurf und Verfahrensstand kommen insbesondere Amts- oder Landgerichte in Betracht. Wohnraummietsachen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Amtsgerichte, etwa bei Streit über Mietzahlungen, Betriebskosten oder Räumung. Bei anderen Mietverhältnissen kann die Zuordnung abweichen. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab und folgt nicht automatisch aus dem Kanzleisitz in Greifswald.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Erstgespräch werden die rechtlichen Anliegen besprochen, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. Eine Terminanfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im Erstgespräch werden die rechtlichen Anliegen besprochen, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. Eine Terminanfrage ist unverbindlich und löst keine Kosten aus.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich mich mit einer Kündigung oder einer anderen arbeitsrechtlichen Frage an Konstantin Zirwick wenden?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die Kanzleibeschreibung überwiegend andere Rechtsgebiete erläutert. Ob Ihr konkretes arbeitsrechtliches Anliegen übernommen werden kann, sollte daher vorab geklärt werden. Für eine Anfrage sind eine kurze Schilderung, das Datum des maßgeblichen Ereignisses und Hinweise auf vorhandene Unterlagen hilfreich. Bei Kündigungen oder anderen fristgebundenen Vorgängen kann eine zeitnahe Klärung wichtig sein. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt weder eine rechtliche Prüfung noch die Wahrung einer Frist.
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zum Aufenthaltsrecht oder zur Einbürgerung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig vorhandene Aufenthaltspapiere, behördliche Bescheide, eingereichte Anträge und der bisherige Schriftwechsel relevant. Je nach Anliegen können auch Nachweise zu Beschäftigung, familiären Beziehungen oder Sprachkenntnissen eine Rolle spielen. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht: Was wurde wann beantragt, welche Antwort liegt vor und welche Fristen werden genannt? Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Verfahren ab. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Was sollte ich bei einer Anfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls mitteilen?
- Für die erste Kontaktaufnahme sind die Art des Schreibens, die ausstellende Stelle, der genannte Vorwurf und vorhandene Termine oder Fristen wichtig. Auch das Datum, an dem ein Strafbefehl zugestellt wurde, kann für die Verfahrenseinordnung wesentlich sein. Eine Vorladung und ein Strafbefehl haben unterschiedliche rechtliche Bedeutung; außerdem macht es einen Unterschied, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Eine individuelle Bewertung setzt die Prüfung der Unterlagen voraus. Ausführliche Sachverhaltsschilderungen können im vertraulichen Gespräch erfolgen.
- Welche Informationen helfen bei Streit über Mietmängel, Nebenkosten oder eine Kündigung?
- Eine geordnete Zusammenstellung erleichtert die erste Einordnung eines mietrechtlichen Konflikts. Dazu gehören häufig der Mietvertrag, die betreffende Abrechnung oder Kündigung sowie der bisherige Schriftwechsel. Bei Mängeln können Fotos, Datumsangaben und eine Beschreibung der Beeinträchtigungen hilfreich sein; bei Zahlungsforderungen eine nachvollziehbare Übersicht der verlangten und geleisteten Beträge. Wichtig ist auch, ob es um Wohnraum oder gewerblich genutzte Räume geht. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich nicht allein aus der Art des Problems ableiten, sondern hängt von den konkreten Umständen ab.
- Worin unterscheiden sich Widerspruch und Klage gegen eine behördliche Entscheidung?
- Ein Widerspruch dient grundsätzlich der Überprüfung einer Entscheidung innerhalb der Verwaltung. Eine Klage führt dagegen zu einem gerichtlichen Verfahren. Ob vor einer Klage ein Widerspruch vorgesehen ist, hängt unter anderem vom Sachgebiet und den geltenden Verfahrensregeln ab. Hinweise enthält häufig die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb der vollständige Bescheid, Angaben zum Zugang und der vorausgegangene Schriftwechsel hilfreich. Bei dringlichen Angelegenheiten kann zusätzlich vorläufiger Rechtsschutz eine Rolle spielen; dessen Voraussetzungen bedürfen einer gesonderten Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Konstantin Zirwick
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,2 von 5 · 20 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-zirwick.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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