Veröffentlichtes Profil

Peter Warnke

Peter Warnke – Fachanwalt für Erbrecht in Greifswald

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Fachanwalt für Erbrecht · Rechtsanwaltskanzlei Peter Warnke

Bahnhofstraße 39, 17489 Greifswald

Telefon: +49 3834 8552626

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Peter Warnke
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Peter Warnke ist Fachanwalt für Erbrecht mit Hauptsitz in Greifswald und weiteren Büros in Jarmen und Loitz. Er berät und vertritt Mandanten bei der Planung ihrer vermögensrechtlichen Nachfolge sowie bei der Abwicklung erbrechtlicher Vorgänge. Seine Tätigkeit umfasst das Erb- und Pflichtteilsrecht, lebzeitige Vermögensübertragungen und die Gestaltung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen. Hinzu kommen Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Bei der Nachlassabwicklung gehören die Ermittlung von Erben, die Erfassung des Nachlassvermögens sowie die Vorbereitung und Durchführung der Erbauseinandersetzung und Teilung zu seinen Aufgaben. Auch Testamentsvollstreckungen und Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug werden genannt. Warnke vertritt seine Mandantschaft außergerichtlich und gerichtlich. Bei Bedarf zieht er Steuerberater und Sachverständige hinzu. Er legt Wert auf eine verständliche Darstellung der Sachverhalte, individuelle Lösungen und eine genaue Analyse der persönlichen Verhältnisse. Die zu erwartenden Kosten erläutert er bereits bei Mandatsannahme; häufig werden feste Vergütungssätze vereinbart. Auf Wunsch besucht er Mandanten auch in ihrer Häuslichkeit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rawarnke.de, rawarnke.de

Beratung in Greifswald – Einordnung der Redaktion

Peter Warnke ist Fachanwalt für Erbrecht und hat den Hauptsitz seiner Rechtsanwaltskanzlei in der Bahnhofstraße 39 in 17489 Greifswald. Weitere Büros befinden sich in Jarmen und Loitz. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert hingegen vor allem seine erbrechtliche Tätigkeit. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung bei der Kontaktaufnahme wichtig: Sie können ihr Anliegen dem jeweiligen Rechtsgebiet zuordnen und zunächst klären, ob die gewünschte Beratung oder Vertretung übernommen werden kann. Im Erbrecht berät und vertritt Peter Warnke bei der Planung der vermögensrechtlichen Nachfolge und bei der Abwicklung von Erbfällen. Genannt werden das Erb- und Pflichtteilsrecht, lebzeitige Vermögensübertragungen sowie die Gestaltung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen. Auch Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen gehören zum beschriebenen Tätigkeitsfeld. Nach einem Todesfall können die Ermittlung der Erben, die Erfassung des Nachlassvermögens und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft im Vordergrund stehen. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Testamentsvollstreckungen und Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug. Bei Bedarf werden Steuerberater und Sachverständige hinzugezogen. Hinter dem im Profil aufgeführten Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung und Arbeitszeugnissen. Im Familienrecht suchen Menschen häufig Orientierung zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht oder zur Aufteilung von Vermögen. Berührungspunkte zum Erbrecht entstehen etwa durch die familiären Verhältnisse bei der Nachfolgeplanung. Welche Unterstützung Peter Warnke im Arbeits- oder Familienrecht im konkreten Fall anbietet, sollte die erste Anfrage klären. Für seine beschriebene Tätigkeit nennt er eine genaue Analyse der persönlichen Verhältnisse und eine verständliche Darstellung der Sachverhalte. Der Greifswalder Standort ist ein örtlicher Anlaufpunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, Schönwalde oder Eldena. Die genaue Anfahrt zur Bahnhofstraße sollte anhand der Adresse geplant werden. Zu den genannten Gerichten gehören das Amtsgericht Greifswald und das Landgericht Stralsund; ihre Zuständigkeit hängt vom Verfahren ab. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Hilfreich sind eine kurze Schilderung, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf laufende Fristen. Anschließend lassen sich Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen abstimmen. Nach der Kanzleibeschreibung sind auf Wunsch auch Besuche in der Häuslichkeit möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Greifswald

Die Rechtsanwaltskanzlei Peter Warnke hat ihren Greifswalder Hauptsitz in der Bahnhofstraße 39, 17489 Greifswald. Als weitere Bürostandorte sind Jarmen und Loitz genannt. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Schönwalde und Eldena bietet die Greifswalder Anschrift einen Bezugspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile oder Angaben zur unmittelbaren Verkehrsanbindung liegen nicht vor. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse. Wer mit dem Pkw kommt, sollte die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab prüfen. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Für erbrechtliche Anliegen kommt unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Greifswald als Nachlassgericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Nachlassgerichte befassen sich unter anderem mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten über Pflichtteilsansprüche oder andere zivilrechtliche Ansprüche aus einem Erbfall können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Stralsund geführt werden. Familienrechtliche Verfahren, beispielsweise Scheidungen sowie Sorge- und Umgangssachen, werden beim zuständigen Amtsgericht als Familiengericht behandelt. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt genannten Bereich Arbeitsrecht sind dagegen grundsätzlich Arbeitsgerichte zuständig, nicht die ordentlichen Zivilgerichte. Welches Gericht im Einzelfall anzurufen ist, richtet sich unter anderem nach Verfahrensart, Wohnsitz oder Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, vorhandene Ergänzungen und die Unterlagen zum konkreten Anlass hilfreich. Bei einer Kündigung gehören dazu insbesondere das Kündigungsschreiben und Angaben dazu, wann es zugegangen ist. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Schriftwechsel relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen bestehen können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage genannt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Was sollte ich vor einer familienrechtlichen Anfrage zu Trennung oder Scheidung zusammenstellen?
Zunächst hilft eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und die Fragen, die geklärt werden sollen. Je nach Anliegen können Angaben zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern sowie zu Einkommen und Vermögen wichtig sein. Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und relevante Korrespondenz können ebenfalls zur Einordnung beitragen. Nicht jedes Dokument ist für jede Fragestellung erforderlich. Bei der ersten Kontaktaufnahme genügt daher häufig eine knappe Beschreibung mit Hinweisen auf anstehende Termine. Vertrauliche Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Worin unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht?
Ein Testament und ein Erbvertrag dienen dazu, die Vermögensnachfolge nach dem Tod zu gestalten. Ein Testament kann grundsätzlich von einer Person allein errichtet werden; für Ehegatten bestehen auch Möglichkeiten eines gemeinschaftlichen Testaments. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann bindende Verfügungen enthalten. Eine Vorsorgevollmacht betrifft dagegen die Vertretung zu Lebzeiten, etwa wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Patientenverfügung und Betreuungsverfügung verfolgen weitere, davon zu unterscheidende Vorsorgezwecke. Welche Gestaltung zum persönlichen Anliegen passt, hängt von den familiären und vermögensrechtlichen Umständen ab.
Welche Informationen werden bei Fragen zum Pflichtteil oder zu einer Erbengemeinschaft benötigt?
Zur ersten Orientierung sind das Verhältnis zur verstorbenen Person, deren letzter gewöhnlicher Aufenthalt und vorhandene letztwillige Verfügungen von Bedeutung. Hilfreich können außerdem Schreiben des Nachlassgerichts, ein vorhandener Erbschein sowie eine vorläufige Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sein. Bei Pflichtteilsfragen spielen auch familiäre Beziehungen und mögliche frühere Zuwendungen eine Rolle. Bei einer Erbengemeinschaft kommt es häufig darauf an, wer beteiligt ist und welche Fragen zur Verwaltung oder Teilung offen sind. Unvollständige Kenntnisse sollten als solche gekennzeichnet werden; eine vollständige Nachlassaufstellung muss für die erste Anfrage nicht bereits vorliegen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Warnke

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Bahnhofstraße 39, 17489 Greifswald

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rawarnke.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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