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- Rechtsanwaltskanzlei Katrin Redlich
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Katrin Redlich führt seit 1995 eine Kanzlei in Greifswald. Die Rechtsanwaltskanzlei befindet sich am Markt 22. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, allgemeinen Zivilrecht und Mietrecht. Darüber hinaus bietet sie aufgrund ihrer langjährigen Betreuertätigkeit Unterstützung im Betreuungsrecht an. Das Leistungsangebot umfasst rechtliche Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Unterstützung. Angesprochen werden Menschen, die rechtlichen Beistand in ihren Angelegenheiten suchen. Auf ihrer Webseite stellt Katrin Redlich ihre Person und die angebotenen Leistungen vor und informiert über ihre Arbeitsschwerpunkte. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Termine werden nach Absprache vereinbart. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16:30 Uhr. Freitags ist das Büro von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 14 Uhr geöffnet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: katrin-redlich.de, katrin-redlich.de
Beratung in Greifswald – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Katrin Redlich führt seit 1995 eine Kanzlei in Greifswald. Die Rechtsanwaltskanzlei Katrin Redlich befindet sich am Markt 22 in der Innenstadt. Im Profil ist das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen; daneben steht das Familienrecht. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt außerdem Erbrecht, allgemeines Zivilrecht und Mietrecht sowie Unterstützung im Betreuungsrecht aufgrund ihrer langjährigen Betreuertätigkeit. Das Angebot umfasst rechtliche Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Unterstützung. Damit richtet sich die Kanzlei an Menschen, die rechtliche Fragen aus unterschiedlichen persönlichen und beruflichen Lebensbereichen klären lassen möchten. Im Arbeitsrecht geht es häufig um die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen sowie um deren Beendigung. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können in diesem Rechtsgebiet eine Einordnung der maßgeblichen Unterlagen, der rechtlichen Ausgangslage und möglicher Verfahrenswege erwarten. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen, weshalb auch der Zeitpunkt des Zugangs eines Schreibens für die Prüfung wichtig ist. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Hinter diesen Anliegen stehen oft persönliche Veränderungen, bei denen rechtliche und praktische Fragen zusammenkommen. Eine anwaltliche Befassung kann dazu dienen, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen, erforderliche Informationen zusammenzustellen und mögliche Formen einer Regelung zu erläutern. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Greifswald als Familiengericht in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht Greifswald oder das Landgericht Stralsund. Die Adresse am Markt verortet die Kanzlei im Greifswalder Zentrum und bietet damit einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Schönwalde und Eldena. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der konkreten Adresse planen; bestimmte Verbindungen oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Profilangaben zur Orientierung heranziehen und anschließend telefonisch oder per E-Mail anfragen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Bitte um Terminabstimmung erleichtern die erste Zuordnung. Termine werden nach Absprache vereinbart; die Bürozeiten liegen montags bis freitags jeweils am Vor- und Nachmittag.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Greifswald
Die Rechtsanwaltskanzlei Katrin Redlich liegt am Markt 22 in der Greifswalder Innenstadt. Der Standort ist damit dem Stadtzentrum zugeordnet und bildet auch für Menschen aus den genannten Stadtteilen Schönwalde und Eldena einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Planung anhand der aktuellen Fahrpläne und der Kanzleianschrift. Bei einer Anreise mit dem Pkw sind die jeweils geltenden Zufahrts- und Parkregelungen im Zentrum zu berücksichtigen. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Organisatorische Fragen zum Besuch können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Greifswald relevant. Dort werden als Familiengericht bei bestehender Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, beispielsweise dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Auch betreuungsgerichtliche Angelegenheiten sind grundsätzlich bei den Amtsgerichten angesiedelt. Das Landgericht Stralsund ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für die hier genannten Familiensachen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt. Weder das Amtsgericht Greifswald noch das Landgericht Stralsund übernimmt deshalb allein aufgrund der Nähe zur Kanzlei diese Verfahren. Für weitere genannte Tätigkeitsfelder, insbesondere allgemeine zivilrechtliche oder erbrechtliche Streitigkeiten, können Amts- oder Landgericht je nach Gegenstand, Streitwert und örtlicher Zuständigkeit relevant sein.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und Angaben dazu hilfreich, wann und auf welchem Weg es zugegangen ist. Auch ergänzende Vereinbarungen, vorheriger Schriftverkehr und eine kurze zeitliche Übersicht können Bedeutung haben. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen; eine bloße Terminanfrage wahrt diese nicht. Deshalb sollten bereits bei der Anfrage erkennbare Fristen und Zugangsdaten genannt werden. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und welche Schritte überhaupt in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch außergerichtlich behandelt werden, etwa durch die Klärung unterschiedlicher Vertragsauslegungen oder durch Verhandlungen über offene Ansprüche. Ob dies sinnvoll und möglich ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den vorhandenen Unterlagen und der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ab. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet ist. Eine Einigung ist jedoch nicht garantiert. Laufende Fristen bleiben auch während außergerichtlicher Gespräche ein wichtiger Gesichtspunkt.
- Welche Unterlagen können für eine erste Besprechung zu Trennung und Unterhalt hilfreich sein?
- Hilfreich ist zunächst eine Übersicht über die familiäre Situation, den Zeitpunkt der Trennung und die Themen, die geklärt werden sollen. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommensnachweise und Informationen über regelmäßige finanzielle Verpflichtungen benötigt werden. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse oder Schreiben der anderen Seite können ebenfalls relevant sein. Nicht jede Unterlage ist für jede familienrechtliche Frage erforderlich. Eine erste Anfrage kann deshalb zunächst das Anliegen umreißen und danach klären, welche Dokumente für eine Besprechung zusammengestellt werden sollten.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht, und welches Gericht befasst sich damit?
- Das Sorgerecht betrifft insbesondere die Verantwortung für persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes sowie wichtige Entscheidungen zu dessen Lebensführung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Können Beteiligte keine tragfähige Regelung finden, können entsprechende Verfahren vor dem Familiengericht geführt werden. In Greifswald kommt dafür bei örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Greifswald in Betracht. Maßgeblich für gerichtliche Entscheidungen ist das Kindeswohl.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Katrin Redlich
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4,3 von 5 · 19 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Markt 22, 17489 Greifswald
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: katrin-redlich.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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