Veröffentlichtes Profil

Annette Göbelsmann

Annette Göbelsmann-Schweitzer: Rechtsanwältin in Kaiserslautern

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Annette Göbelsmann-Schweitzer

Villenstraße 8, 67657 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 366680

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Annette Göbelsmann-Schweitzer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Annette Göbelsmann-Schweitzer ist Rechtsanwältin in Kaiserslautern. Ihre Kanzlei befindet sich in der Villenstraße 8. Auf ihrer Webseite beschreibt sie die Beratung in rechtlichen Fragen als ersten Schritt zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Sie unterstützt bei Auseinandersetzungen und bietet auch in komplizierten Streitfällen Hilfe an. Bei Bedarf vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als sorgfältig und verweist auf ihre Erfahrung als Rechtsanwältin. Konkrete Rechtsgebiete oder einzelne Mandantengruppen werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht genannt. Für Anliegen ist die Kanzlei telefonisch und per E-Mail erreichbar; außerdem wird eine Telefaxnummer angegeben. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags mit einer etwas kürzeren Nachmittagszeit. Besprechungstermine sind darüber hinaus nach gesonderter Vereinbarung möglich. Die Kontaktseite enthält die Anschrift und die Kontaktdaten der Kanzlei.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaeltin-goebelsmann.de, rechtsanwaeltin-goebelsmann.de

Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Annette Göbelsmann ist mit der Kanzlei Annette Göbelsmann-Schweitzer in der Villenstraße 8 in 67657 Kaiserslautern ansässig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Diese Rechtsgebiete betreffen häufig Veränderungen mit persönlichen und wirtschaftlichen Folgen: etwa das Ende eines Arbeitsverhältnisses oder die Neuordnung des Zusammenlebens nach einer Trennung. Auf ihrer Webseite beschreibt die Rechtsanwältin die Beratung als ersten Schritt zur Durchsetzung berechtigter Interessen. Sie unterstützt bei Auseinandersetzungen und vertritt die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten bei Bedarf auch vor Gericht. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Prüfung eines Arbeitsvertrags, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit sowie der Umgang mit einer Abmahnung oder Kündigung. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Gegenstand einer Beratung sein. Ratsuchende können sich grundsätzlich darauf einstellen, dass zunächst der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Unterlagen eingeordnet werden. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Kaiserslautern. Im Familienrecht geht es unter anderem um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Welche Themen zusammenhängen und welche getrennt betrachtet werden müssen, hängt von der familiären Situation ab. Häufig sind Angaben zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen und den Bedürfnissen gemeinsamer Kinder wichtig. Familiengerichtliche Verfahren werden beim Amtsgericht geführt. Ob das Amtsgericht Kaiserslautern im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und lässt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz ableiten. Die Anschrift in Kaiserslautern bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, darunter Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach. Eine Zuordnung der Villenstraße 8 zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und der Hinweis auf bereits eingegangene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Besprechungstermine sind auch nach gesonderter Vereinbarung möglich. Vor einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern

Die Kanzlei Annette Göbelsmann-Schweitzer befindet sich in der Villenstraße 8, 67657 Kaiserslautern. Für die räumliche Orientierung sind die genannten Stadtteile Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach Bezugspunkte innerhalb des Stadtgebiets; eine Lage der Kanzlei in einem dieser Stadtteile ist jedoch nicht belegt. Ebenso liegen keine gesicherten Angaben zu konkreten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer unmittelbaren Innenstadtlage vor. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich deshalb am besten anhand der vollständigen Anschrift und aktueller Verbindungs- beziehungsweise Verkehrsdaten planen. Ein vorab vereinbarter Termin ermöglicht es, Anreise und Besprechung aufeinander abzustimmen. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Kaiserslautern relevant. Amtsgerichte verhandeln als Familiengerichte beispielsweise Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht. Die örtliche Zuständigkeit hängt von der Verfahrensart und den gesetzlich maßgeblichen persönlichen beziehungsweise örtlichen Verhältnissen ab. Der Kanzleisitz allein begründet keine gerichtliche Zuständigkeit. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Kaiserslautern ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen und auch nicht das übliche Rechtsmittelgericht gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich: Individuelle Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Amtsgericht und Landgericht Kaiserslautern sind hierfür typischerweise nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln, wobei etwa der Arbeitsort Bedeutung haben kann.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind in der Regel der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel, der den Anlass der Auseinandersetzung dokumentiert. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht mit dem Datum, an dem ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten; eine Anfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Sachverhalt ab und kann bei der Abstimmung des Beratungstermins geklärt werden.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder eine Abfindung geregelt werden; eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil. Ein Aufhebungsvertrag kann außerdem sozialrechtliche Folgen haben, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Bei einer rechtlichen Prüfung werden deshalb regelmäßig nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch die zeitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen betrachtet. Ob eine Vereinbarung zur persönlichen Situation passt, erfordert eine individuelle Einordnung.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung angesprochen werden?
Eine erste Anfrage kann sich darauf beschränken, die familiäre Ausgangslage und die dringendsten offenen Fragen zu schildern. Häufig relevant sind der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation und die wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch vorhandene Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Schreiben können wichtig sein. Trennung und Scheidung sind rechtlich nicht dasselbe; Fragen zu Unterhalt, Wohnung oder Kindern können schon vor einem Scheidungsverfahren entstehen. Eine strukturierte Übersicht hilft dabei, zusammenhängende Themen zu erkennen und den weiteren Klärungsbedarf festzuhalten. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für das Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen zu Erziehung, Gesundheit und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden; aus einer bestimmten Sorgerechtsregelung folgt nicht automatisch der Ausschluss von Umgang. Maßgeblich ist bei familiengerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl. Bei einer ersten Anfrage können bestehende Absprachen, gerichtliche Beschlüsse und die bisherige Betreuungssituation für die Einordnung wichtig sein. Unterschiedliche Vorstellungen der Eltern erfordern nicht in jedem Fall ein gerichtliches Verfahren; auch einvernehmliche Regelungen kommen grundsätzlich in Betracht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Annette Göbelsmann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-goebelsmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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