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- RA-Kanzlei Torsten Gilles
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Torsten Gilles ist Rechtsanwalt in Kaiserslautern und berät und vertritt seit mehr als 25 Jahren Privatpersonen, Arbeitnehmer, Betriebsräte und mittelständische Unternehmen. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Arbeitsrecht gehören Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Zeugnis und Betriebsratsarbeit zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Im Familienrecht befasst er sich mit Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Im Bank- und Kapitalmarktrecht nennt die Kanzlei Falschberatung, Darlehen, Widerruf und Kapitalanlagen. Hinzu kommen Mediation und außergerichtliche Konfliktlösung in Familie und Unternehmen. Seine Tätigkeit umfasst außergerichtliche Beratung, Verhandlungen und die Vertretung vor Gericht. Dabei legt er Wert auf persönliche Betreuung, verständliche Erläuterungen und eine ehrliche Einschätzung von Chancen, Risiken und wirtschaftlich sinnvollen Lösungswegen. Gemeinsam mit den Mandanten entwickelt er eine Strategie anhand ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Die Kanzlei befindet sich in der Eisenbahnstraße 73. Mandanten werden in Kaiserslautern, der Westpfalz und bundesweit vertreten. Termine sind persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-gilles.de, rechtsanwalt-gilles.de
Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Torsten Gilles ist mit der RA-Kanzlei Torsten Gilles in der Eisenbahnstraße 73 in 67655 Kaiserslautern tätig. Seit mehr als 25 Jahren berät und vertritt er Privatpersonen, Arbeitnehmer, Betriebsräte und mittelständische Unternehmen. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Arbeitsrecht; hinzu kommt das Familienrecht. Er führt Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, Familienrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine Tätigkeit umfasst außergerichtliche Beratung, Verhandlungen und gerichtliche Vertretung. Neben Mandanten aus Kaiserslautern und der Westpfalz betreut er auch Mandate aus dem übrigen Bundesgebiet. Im Arbeitsrecht befasst sich Torsten Gilles insbesondere mit Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen und Betriebsratsarbeit. Ratsuchende können hier beispielsweise Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, zur Bedeutung vertraglicher Regelungen oder zur Bewertung eines Zeugnisses einordnen lassen. Für Betriebsräte stehen häufig Beteiligungsrechte und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber im Mittelpunkt. Je nach Anliegen unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und Verfahrenswege. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; deshalb ist der zeitliche Verlauf für die erste Sachverhaltserfassung wichtig. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht zu den genannten Tätigkeitsfeldern. Dabei treffen rechtliche Fragen häufig auf Veränderungen im persönlichen und wirtschaftlichen Alltag. Eine Beratung kann zunächst dazu dienen, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und den Klärungsbedarf zu erfassen. Ergänzend nennt die Kanzlei Mediation und außergerichtliche Konfliktlösung in Familie und Unternehmen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht bearbeitet Torsten Gilles außerdem Fragen zu Falschberatung, Darlehen, Widerruf und Kapitalanlagen. Nach der Kanzleibeschreibung gehören verständliche Erläuterungen und eine Einschätzung der Chancen, Risiken und wirtschaftlichen Gesichtspunkte zu seiner Arbeitsweise. Der Standort in Kaiserslautern bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Betzenberg, Erfenbach und der Westpfalz. Bei familienrechtlichen Verfahren ist insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht Kaiserslautern von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amts- oder Landgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben: Rechtsgebiet, wesentliche Ereignisse, vorhandene Unterlagen und mögliche Fristen bilden eine hilfreiche Grundlage. Die weitere Abstimmung betrifft die Übernahme des Mandats und den passenden Terminrahmen. Laut Kanzleibeschreibung sind Gespräche persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz möglich; bei einem Besuch kann die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Anschrift geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern
Die RA-Kanzlei Torsten Gilles befindet sich in der Eisenbahnstraße 73 in Kaiserslautern. Ihr räumlicher Bezug umfasst das Stadtgebiet mit Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach sowie die umliegende Westpfalz. Aus der Anschrift allein ergeben sich keine verlässlichen Angaben zu konkreten Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beziehungsweise die Pkw-Anfahrt anhand der vollständigen Adresse prüfen. Je nach Ausgangspunkt im Stadtgebiet oder in der Region unterscheiden sich die Wege. Als Alternative zum Kanzleibesuch sind nach den vorliegenden Angaben auch telefonische Termine und Videokonferenzen möglich. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kaiserslautern relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Ob dieses Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Das Landgericht Kaiserslautern ist für solche Familiensachen regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig: Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzklagen, Zeugnisstreitigkeiten und betriebsverfassungsrechtliche Verfahren verhandelt. Amtsgericht und Landgericht können hingegen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem ebenfalls genannten Bank- und Kapitalmarktrecht eine Rolle spielen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Streitgegenstand, Streitwert und den Regeln zur örtlichen Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme soll das Anliegen kurz geschildert werden. Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Anliegen als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme soll das Anliegen kurz geschildert werden. Im Kontaktformular sind Name, E-Mail und Anliegen als Pflichtfelder gekennzeichnet; eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der Entwurf des Aufhebungsvertrags hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit und dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis dagegen durch Vereinbarung und kann weitere Folgen haben, etwa für sozialrechtliche Ansprüche. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung. In der Anfrage sollten deshalb auch das gewünschte Ziel und bereits geführte Gespräche kurz benannt werden.
- Was sollte bei einer Anfrage zu einem Arbeitszeugnis oder zur Betriebsratsarbeit beschrieben werden?
- Bei einem Arbeitszeugnis helfen der vollständige Zeugnistext, eine Beschreibung der ausgeübten Aufgaben und die Angabe, ob ein Zwischen- oder Endzeugnis vorliegt. Typische Fragen betreffen die Vollständigkeit, die Leistungsbewertung und einzelne Formulierungen. Bei Anliegen eines Betriebsrats kommt es dagegen auf die konkrete betriebliche Maßnahme, bisherige Informationen des Arbeitgebers und den zeitlichen Ablauf an. Auch vorhandene Betriebsvereinbarungen können relevant sein. Für die Mandatsanfrage sollte deutlich werden, ob eine einzelne beschäftigte Person oder das Betriebsratsgremium Unterstützung sucht, da sich Aufgaben, Vertretung und Verfahrenswege unterscheiden.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Kinderfragen gemeinsam geklärt werden?
- Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht hängen im Alltag zusammen, sind rechtlich aber unterschiedliche Themen. Nicht jede Frage wird automatisch im Scheidungsverfahren entschieden. Unterhaltsfragen können beispielsweise schon während der Trennung relevant werden. Bei gemeinsamen Kindern stehen zudem deren Betreuung und die Ausgestaltung des Kontakts zu beiden Eltern im Raum. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die offenen Punkte getrennt aufzulisten und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu erwähnen. So lässt sich erkennen, welche Fragen vorrangig einzuordnen sind und welche Unterlagen dafür benötigt werden könnten.
- Wann kommt eine Mediation bei familiären oder betrieblichen Konflikten in Betracht?
- Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung einer neutralen Person eigenverantwortlich nach einer Lösung suchen. Sie kann bei familiären Konflikten ebenso wie bei Auseinandersetzungen im Unternehmen in Betracht kommen, wenn Bereitschaft zum Austausch besteht. Die vermittelnde Person entscheidet den Streit nicht wie ein Gericht. Ob das Verfahren geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsfähigkeit, möglichen Machtungleichgewichten und der Dringlichkeit ab. Mediation ersetzt nicht automatisch eine unabhängige rechtliche Prüfung; laufende Fristen und gegebenenfalls notwendige gerichtliche Schritte bleiben gesondert zu beachten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Torsten Gilles
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 21 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Eisenbahnstraße 73, 67655 Kaiserslautern
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-gilles.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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