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- Rechtsanwaltskanzlei Winfried Rohden
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Winfried Rohden steht in der Kanzlei Rohden in Kaiserslautern als Fachanwalt für rechtliche Fragen auf dem Gebiet des privaten und öffentlichen Baurechts zur Verfügung. Die Kanzlei bietet Hilfe bei Streitigkeiten rund um Mängel am Bau sowie bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen. Zu den genannten Tätigkeitsbereichen gehören außerdem Architektenrecht, Vergaberecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Erbrecht ist Rechtsanwältin Lisa Jung Ansprechpartnerin; sie hat den Fachanwaltslehrgang erfolgreich absolviert. Die erbrechtliche Beratung umfasst Fragen der Testamentsgestaltung, des Pflichtteilsrechts und der Erbauseinandersetzung. Weitere Unterstützung bietet die Kanzlei im Verkehrs- und Versicherungsrecht, von der Unfallregulierung bis zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen Versicherungen. Das Angebot richtet sich damit unter anderem an Mandanten mit Fragen zu Bauvorhaben, erbrechtlichen Angelegenheiten oder Versicherungsansprüchen. Für Besprechungen stehen telefonische und persönliche Gesprächstermine in der Kanzlei zur Verfügung. Auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail und auf dem Postweg ist möglich. Beratungstermine erfolgen nach Vereinbarung.
Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion
Winfried Rohden ist als Fachanwalt in der Rechtsanwaltskanzlei Winfried Rohden in der Eisenbahnstraße 49 in 67655 Kaiserslautern tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt daneben seine Tätigkeit im privaten und öffentlichen Baurecht heraus. Eine Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht oder Familienrecht wird darin nicht ausdrücklich benannt. Für Ratsuchende stehen bei den beiden Profilrechtsgebieten unterschiedliche Lebenssituationen im Mittelpunkt: Fragen aus einem Beschäftigungsverhältnis einerseits und die rechtlichen Folgen familiärer Veränderungen andererseits. In beiden Bereichen kommt es regelmäßig darauf an, persönliche Ziele, vorhandene Unterlagen und mögliche zeitliche Vorgaben zunächst zu ordnen. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen den Arbeitsvertrag, Vergütungsfragen, Arbeitszeiten, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet dabei grundsätzlich eine Betrachtung der vertraglichen Vereinbarungen und des konkreten Geschehens im Betrieb. Je nach Thema können zusätzlich tarifliche oder betriebliche Regelungen eine Rolle spielen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen relevant werden; deshalb ist der Zeitpunkt des Zugangs entsprechender Schreiben für die erste Einordnung wichtig. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung und Unterhalt im Vordergrund. Bei gemeinsamen Kindern kommen Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang hinzu. Auch die wirtschaftliche Entflechtung einer Ehe kann Klärungsbedarf auslösen, etwa hinsichtlich des Zugewinnausgleichs oder gemeinsamer Verpflichtungen. Eine erste Besprechung dient üblicherweise dazu, die familiäre Ausgangslage zu erfassen und die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen. Nicht jede familienrechtliche Angelegenheit führt unmittelbar zu einem gerichtlichen Verfahren; abhängig vom Gegenstand kommen auch außergerichtliche Vereinbarungen in Betracht. Der örtliche Bezug liegt in Kaiserslautern mit der Kanzleianschrift in der Eisenbahnstraße. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, vom Betzenberg und aus Erfenbach bildet diese Adresse den Ausgangspunkt für die Anfahrt; konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht angegeben. Familiengerichtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts geführt, wobei die örtliche Zuständigkeit gesondert zu prüfen ist. Das Landgericht Kaiserslautern ist dagegen kein reguläres Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Kontaktaufnahme vorbereitet, kann das Anliegen zunächst knapp beschreiben und anschließend einen Besprechungstermin anfragen. Laut Kanzleiangaben sind telefonische und persönliche Gespräche nach Vereinbarung sowie Kontakt per E-Mail oder Post möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern
Für die im Profil genannten Schwerpunkte Arbeitsrecht und Familienrecht sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten maßgeblich. Das Amtsgericht Kaiserslautern kommt mit seinem Familiengericht insbesondere für Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten und folgt nicht allein aus dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Kaiserslautern ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte und damit weder vor das Amtsgericht noch vor das Landgericht. Für die zusätzlich beschriebene baurechtliche Tätigkeit können private Bau- und Werklohnstreitigkeiten dagegen je nach sachlicher Zuständigkeit vor Amts- oder Landgericht verhandelt werden; öffentlich-rechtliche Bausachen fallen grundsätzlich in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Kanzlei befindet sich in der Eisenbahnstraße 49 in Kaiserslautern. Für die räumliche Orientierung sind neben der Innenstadt auch die genannten Stadtteile Betzenberg und Erfenbach relevant, ohne dass dort weitere Kanzleistandorte angegeben sind. Welche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw passend ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Konkrete Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt und sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Persönliche Besprechungen finden nach Terminvereinbarung statt; als Alternative zu einer Anfahrt sind nach den Kanzleiangaben auch telefonische Gesprächstermine möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beratungstermine nach Vereinbarung. Die Kanzlei steht für telefonische Besprechungen und persönliche Gesprächstermine in der Kanzlei bereit.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beratungstermine nach Vereinbarung. Die Kanzlei steht für telefonische Besprechungen und persönliche Gesprächstermine in der Kanzlei bereit.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und ergänzende Vereinbarungen Bedeutung haben. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb eine Anfrage zeitnah erfolgen sollte. Eine allgemeine Kontaktanfrage ersetzt keine Fristprüfung. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
- Können Fragen zu einem Aufhebungsvertrag oder Arbeitszeugnis auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Ja, arbeitsrechtliche Anliegen betreffen nicht nur gerichtliche Auseinandersetzungen. Bei einem Aufhebungsvertrag stehen häufig die vereinbarten Bedingungen der Beendigung und deren mögliche Folgen im Mittelpunkt. Bei einem Arbeitszeugnis können Inhalt, Vollständigkeit und Formulierungen Gegenstand einer Prüfung sein. Eine außergerichtliche Klärung ist grundsätzlich möglich, setzt aber gegebenenfalls die Mitwirkung der anderen Seite voraus. Für eine Mandatsanfrage hilft es, den aktuellen Entwurf oder das vorhandene Zeugnis und das eigene Anliegen zusammenzustellen. Ob eine Einigung erreichbar ist, hängt vom Einzelfall ab.
- Welche Informationen werden für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung benötigt?
- Hilfreich sind zunächst Angaben zur Eheschließung, zur Trennung, zu gemeinsamen Kindern und zur gegenwärtigen Wohnsituation. Je nach Fragestellung können Informationen über Einkommen, Vermögen, Schulden und bereits bestehende Vereinbarungen hinzukommen. Trennung, Scheidung, Unterhalt und Vermögensausgleich sind rechtlich unterschiedliche Themen, die in einer Besprechung geordnet werden können. Nicht alle Unterlagen müssen für jede Frage gleichermaßen relevant sein. Bei der Terminanfrage lässt sich deshalb zunächst klären, welches Thema vorrangig ist und welche Dokumente für dessen erste Prüfung benötigt werden.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgang und Kindesunterhalt bei getrennten Eltern?
- Diese Bereiche betreffen unterschiedliche Aspekte der Verantwortung für ein Kind. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Entscheidungen über persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten des Kindes. Beim Umgang geht es um den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft die finanzielle Versorgung. Eine Trennung wirft häufig Fragen in mehreren dieser Bereiche zugleich auf, sie sind aber rechtlich nicht gleichzusetzen. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur Betreuungssituation, zu bestehenden Regelungen und zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Maßgeblicher Bezugspunkt bei Sorge und Umgang ist das Kindeswohl.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rohden Winfried
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: raropa.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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