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Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michael Horn ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Kaiserslautern. Seine Tätigkeitsgebiete umfassen Familienrecht, Erbrecht, Straf- und Bußgeldrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht, Mietrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Im Familienrecht nennt die Kanzlei auch Fälle mit internationalem Bezug und US-Amerikaner. Die Kanzlei befindet sich in der Kanalstraße 5 und vertritt deutschlandweit kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen. Zur Arbeitsweise gehört ein persönliches Erstgespräch, in dem Mandanten ihren Fall erläutern und eine individuelle Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten. Zunächst wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt. Falls erforderlich, übernimmt die Kanzlei die Prozessvertretung vor Gericht. Persönlicher Kontakt, ein Vertrauensverhältnis und eine auf das Anliegen abgestimmte Betreuung werden als Grundlagen der Zusammenarbeit beschrieben. Die Beratung erfolgt fachübergreifend. In dringenden Fällen können Termine auch am selben Tag vereinbart werden; nach Vereinbarung sind Gespräche außerhalb der Bürozeiten möglich. Die Kanzlei bietet außerdem Beratung und Unterstützung auf Englisch und Spanisch an.
Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion
Michael Horn ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Kaiserslautern. Seine Kanzlei befindet sich in der Kanalstraße 5, 67655 Kaiserslautern. Den Hauptschwerpunkt des Profils bildet das Familienrecht. Dahinter stehen insbesondere Fragen, die bei einer Trennung oder Scheidung sowie im Zusammenhang mit Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang entstehen können. Auch die finanziellen Folgen einer Eheauflösung, etwa der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich, gehören zu diesem Rechtsgebiet. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die damit verbundenen Themen voneinander abzugrenzen. Die Kanzlei nennt ausdrücklich familienrechtliche Fälle mit internationalem Bezug sowie Anliegen von US-Amerikanern. Bei grenzüberschreitenden Familienverhältnissen können beispielsweise die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht oder die Anerkennung ausländischer Entscheidungen eine Rolle spielen. Beratung und Unterstützung werden auch auf Englisch und Spanisch angeboten. Neben dem Familienrecht umfasst die Tätigkeit Erbrecht, Straf- und Bußgeldrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht, Mietrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Solche Gebiete können sich mit familiären Anliegen überschneiden, etwa wenn nach einer Trennung Fragen zur Mietwohnung, zu gemeinsamen Verträgen oder zu einer Immobilie auftreten. Darüber hinaus vertritt die Kanzlei deutschlandweit kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Branchen. Für die örtliche Orientierung sind neben der Innenstadt auch die Kaiserslauterer Stadtteile Betzenberg und Erfenbach relevant, aus denen Ratsuchende die Kanzlei aufsuchen können. Die konkrete Anreise zur Kanalstraße lässt sich anhand der Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; Angaben zu bestimmten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Am Standort bestehen das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern. Familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Ob das Amtsgericht Kaiserslautern im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt jedoch von den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab und nicht allein vom Kanzleisitz. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktinformationen heranziehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei beschreibt ein persönliches Erstgespräch, in dem der Sachverhalt erläutert und das weitere Vorgehen besprochen wird. Zunächst wird eine außergerichtliche Lösung angestrebt; falls erforderlich, übernimmt die Kanzlei die Prozessvertretung. In dringenden Fällen können Termine auch am selben Tag, nach Vereinbarung außerdem außerhalb der Bürozeiten stattfinden. Ob dies für eine konkrete Anfrage möglich ist, wird bei der Terminabstimmung geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Michael Horn ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kaiserslautern von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch der Versorgungsausgleich und bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten fallen in diesen Bereich. Ein internationaler Bezug, etwa bei deutsch-amerikanischen Familienverhältnissen, kann zusätzliche Zuständigkeitsfragen aufwerfen. Für die weiteren Tätigkeitsgebiete kommen unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten in Betracht: Nachlassangelegenheiten gehören grundsätzlich zum Amtsgericht, ebenso beispielsweise Wohnraummietstreitigkeiten. Das Landgericht Kaiserslautern kann insbesondere für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig sein, etwa aus dem Vertragsrecht, Schadensersatzrecht oder Bau- und Architektenrecht. Maßgeblich sind jeweils Verfahrensart, Streitgegenstand und gesetzliche Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht ist nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen. Die Kanzleianschrift lautet Kanalstraße 5, 67655 Kaiserslautern. Sie ist damit im Stadtgebiet verortet; eine ausdrückliche Zuordnung der Anschrift zu einem bestimmten Stadtteil enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach bilden unterschiedliche örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende in Kaiserslautern. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Linien, Stellplätze oder Entfernungen sind nicht belegt. Bei der Terminvereinbarung lassen sich organisatorische Fragen zum persönlichen Besuch und zum zeitlichen Rahmen des Gesprächs klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Termin für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei kann telefonisch vereinbart werden. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine individuelle Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Termin für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei kann telefonisch vereinbart werden. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine individuelle Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für ein erstes familienrechtliches Gespräch ist ein Überblick über die familiäre und wirtschaftliche Situation hilfreich. Dazu zählen etwa der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation sowie vorhandene Vereinbarungen. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, Eheverträge oder Schreiben eines Gerichts relevant sein. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Bei der Terminabstimmung lässt sich klären, was zunächst vorliegen sollte. Bereits mitgeteilte Fristen und laufende Verfahren sollten erkennbar sein, damit die zeitliche Dringlichkeit eingeordnet werden kann.
- Wie unterscheiden sich Fragen zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge und zum Umgang?
- Unterhalt betrifft die finanzielle Absicherung, etwa eines Kindes oder unter bestimmten Voraussetzungen eines Ehegatten. Die elterliche Sorge umfasst dagegen die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Beim Umgang geht es um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Diese Themen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb eine getrennte Beschreibung der offenen Fragen hilfreich, ohne dass bereits eine rechtliche Einordnung feststehen muss.
- Was kann bei einer Scheidung mit internationalem Bezug oder US-amerikanischer Beteiligung zusätzlich relevant werden?
- Bei internationalen Familienverhältnissen können mehrere Rechtsordnungen berührt sein. Zu unterscheiden sind insbesondere die Fragen, welches Gericht entscheiden darf, welches Recht angewendet wird und ob eine Entscheidung in einem anderen Staat anerkannt wird. Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und frühere ausländische Verfahren können dabei Bedeutung haben. Allein eine US-amerikanische Staatsangehörigkeit legt die Zuständigkeit oder das anwendbare Recht nicht abschließend fest. Für eine erste Einordnung sind deshalb Angaben zu Aufenthaltsorten, familiären Verbindungen und bereits vorhandenen Entscheidungen oder Vereinbarungen hilfreich.
- Lassen sich familienrechtliche Konflikte außergerichtlich klären, und wann wird ein Gericht benötigt?
- Viele Fragen zu den Folgen einer Trennung können Gegenstand außergerichtlicher Verhandlungen sein, beispielsweise finanzielle Regelungen oder Absprachen zum Zusammenleben mit gemeinsamen Kindern. Ob eine Vereinbarung möglich und in welcher Form sie wirksam ist, hängt vom jeweiligen Gegenstand ab. Manche Regelungen benötigen eine besondere Form oder gerichtliche Beteiligung. Eine Ehe kann in Deutschland nur durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden. Eine außergerichtliche Verständigung kann dennoch Streitpunkte eingrenzen. Ob dieser Weg in Betracht kommt, lässt sich erst anhand der Interessen und Umstände der Beteiligten beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Horn
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Kanzlei und Anfahrt
Kanalstraße 5, 67655 Kaiserslautern
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rae-kl.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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