Veröffentlichtes Profil

Antje Martens

Rechtsanwältin Antje Martens in Kaiserslautern

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Antje Martens

Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 36139620

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Antje Martens
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Antje Martens hat ihre Kanzlei am Almenweg 19 in 67657 Kaiserslautern. Die Kanzlei bietet ihren Mandanten Beratung, gibt Entscheidungshilfen und vertritt Mandanteninteressen vor Gericht. Nach der Darstellung auf der Webseite steht die juristische Lösung im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten. Die Anwälte nehmen sich der Fragen und Angelegenheiten ihrer Mandanten an. Die Webseite verweist auf unterschiedliche Schwerpunkte, mit denen die Kanzlei ein großes Spektrum an Rechtsgebieten abdeckt. Einzelne Rechtsgebiete oder näher bestimmte Mandantengruppen werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht genannt. Für die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung stehen Telefonnummer, E-Mail-Adresse und ein Kontaktformular zur Verfügung. Die angegebenen Bürozeiten sind von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Eine Zuordnung dieser Zeiten zu bestimmten Wochentagen enthält der Quelltext nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-martens.de, kanzlei-martens.de

Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Antje Martens ist mit der Kanzlei Antje Martens am Almenweg 19 in 67657 Kaiserslautern ansässig. Ihr Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht. Die Kanzlei beschreibt ihre Tätigkeit als Beratung, Unterstützung bei Entscheidungen und Vertretung von Mandanteninteressen vor Gericht. Dabei wird die juristische Lösung nach der Darstellung auf der Webseite im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandantinnen und Mandanten betrachtet. Das ist insbesondere bei Konflikten bedeutsam, deren Folgen über eine einzelne rechtliche Frage hinausreichen. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Vergütung oder zu Veränderungen im laufenden Arbeitsverhältnis im Raum. Auch Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den häufigen Beratungsanlässen dieses Rechtsgebiets. Ratsuchende erwarten hier eine Einordnung ihrer Unterlagen, der rechtlichen Rahmenbedingungen und möglicher Vorgehensweisen. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können zeitliche Vorgaben eine wichtige Rolle spielen. Eine Beratung kann außerdem dazu dienen, die wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher Handlungsoptionen zu verstehen, ohne dass sich daraus ein bestimmter Ausgang ableiten lässt. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Häufig überschneiden sich persönliche Veränderungen mit finanziellen und organisatorischen Fragen. Für eine rechtliche Einordnung sind deshalb die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls Einkommensunterlagen von Bedeutung. Neben gerichtlichen Verfahren können auch außergerichtliche Klärungen Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein. Welche Form der Unterstützung im Einzelfall infrage kommt, lässt sich erst nach Sichtung des jeweiligen Anliegens bestimmen. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Kaiserslautern. Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach gehören zum genannten städtischen Umfeld; eine Zuordnung des Almenwegs zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Kaiserslautern und das Landgericht Kaiserslautern. Für Familiensachen ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten typischerweise vor die Arbeitsgerichte gehören. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich anhand der vollständigen Anschrift mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt zur Auswahl der dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Für die Kanzlei sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Terminvereinbarung belegt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und der Hinweis auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die angegebenen Bürozeiten lauten 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr; bestimmte Wochentage sind dazu nicht ausgewiesen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern

Die Kanzlei Antje Martens befindet sich am Almenweg 19 in 67657 Kaiserslautern. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach genannt. Aus den verfügbaren Angaben geht jedoch nicht hervor, welchem Stadtteil die Kanzleianschrift zuzuordnen ist. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist nicht belegt. Für die Planung eines persönlichen Termins bildet daher die genaue Anschrift den verlässlichen Ausgangspunkt. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw sollte anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Kartendaten geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Kaiserslautern relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Ob dieses Gericht im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Der Sitz der beauftragten Kanzlei allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Kaiserslautern ist demgegenüber für die üblichen familienrechtlichen Verfahren nicht das Eingangsgericht und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Der Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gehört grundsätzlich zu einer eigenen Gerichtsbarkeit. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden typischerweise vor dem zuständigen Arbeitsgericht verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Kaiserslautern. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Zusätzlich ist ein Captcha (Spam-Schutz-Code) erforderlich.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail-Adresse und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Zusätzlich ist ein Captcha (Spam-Schutz-Code) erforderlich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag und die Unterlagen zum konkreten Konflikt hilfreich. Dazu können eine Kündigung, eine Abmahnung, Entgeltabrechnungen oder der bisherige Schriftwechsel gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht macht nachvollziehbar, wann welche Ereignisse stattgefunden haben. Bei erhaltenen Schreiben kann auch das genaue Zugangsdatum wichtig sein, weil arbeitsrechtliche Fristen daran anknüpfen können. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Beide können erhebliche Auswirkungen auf Einkommen, Beendigungszeitpunkt und sozialrechtliche Ansprüche haben. Bei einem Aufhebungsvertrag können außerdem Regelungen zu Freistellung, Zeugnis oder einer Abfindung enthalten sein; eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch vorgesehen. Die rechtliche Einordnung hängt vom Inhalt der Dokumente und den Umständen ab. Bei Kündigungen sind insbesondere mögliche kurze Fristen zu beachten.
Welche Themen können bei Trennung und Scheidung rechtlich eine Rolle spielen?
Neben der Scheidung selbst können Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und die Aufteilung von Haushaltsgegenständen relevant werden. Bei gemeinsamen Kindern kommen Fragen zur Betreuung, zum Umgang und zur elterlichen Sorge hinzu. Nicht alle Themen werden automatisch gemeinsam in einem Verfahren entschieden. Welche Punkte zusammenhängen, richtet sich nach der familiären Situation und den jeweiligen Verfahrensregeln. Für ein erstes Gespräch hilft eine Übersicht über die offenen Fragen, vorhandene Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche oder anwaltliche Schreiben.
Wovon hängen Unterhaltsfragen und die dafür benötigten Informationen ab?
Im Familienrecht ist unter anderem zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung zu unterscheiden. Voraussetzungen und Umfang richten sich nach unterschiedlichen gesetzlichen Regeln. Häufig spielen Einkommen, Bedarf, Leistungsfähigkeit und bestehende Unterhaltspflichten eine Rolle. Je nach Fragestellung können Einkommensnachweise, Angaben zu regelmäßigen Belastungen und vorhandene Unterhaltsvereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen für die Prüfung relevant sein. Pauschale Aussagen allein anhand des Familienstands sind deshalb meist nicht möglich. Welche Informationen erforderlich sind, ergibt sich aus der jeweiligen Unterhaltsfrage.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Antje Martens

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Antje Martens insgesamt und nicht auf Antje Martens persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-martens.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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