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- Rechtsanwältin Astrid Kretschmann
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Astrid Kretschmann ist seit 1988 als Rechtsanwältin in Stralsund tätig und führt seit 1990 eine eigene Kanzlei. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte anschließend das Referendariat. Ihre Tätigkeit umfasst zu etwa zwei Dritteln familienrechtliche Angelegenheiten, darunter auch spezielle Bereiche. Als Leistungs- und Interessenschwerpunkte nennt sie im Familienrecht Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht und Umgangsrecht. Weitere Schwerpunkte sind Erbrecht und Pflichtteilsrecht, Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht sowie allgemeines Zivilrecht und Sozialrecht. Die Betreuung ihrer Mandanten erfolgt persönlich. Erfahrungen hebt sie insbesondere für das Familienrecht, das Erb- und Pflichtteilsrecht sowie das Straf- und Strafvollstreckungsrecht hervor. Die Kanzlei befindet sich in der Mönchstraße 50 in Stralsund. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bittet sie um die Vereinbarung eines Beratungs- oder Rücksprachetermins per Telefon oder um eine Terminanfrage per E-Mail.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-kretschmann.de, rechtsanwaeltin-kretschmann.de
Beratung in Stralsund – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Astrid Kretschmann ist seit 1988 in Stralsund tätig und führt seit 1990 eine eigene Kanzlei. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt Universität zu Berlin absolvierte sie das Referendariat. Den Hauptschwerpunkt ihrer Arbeit bildet das Familienrecht, das nach der Kanzleibeschreibung etwa zwei Drittel ihrer Tätigkeit ausmacht. Die Kanzlei in der Mönchstraße 50 betreut Mandantinnen und Mandanten persönlich. Zu den ausdrücklich genannten familienrechtlichen Themen gehören Ehescheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht. Hinter diesen Schwerpunkten stehen unterschiedliche Fragen, die bei einer Trennung oder einer Neuordnung familiärer Verhältnisse auftreten können. Bei einer Ehescheidung sind neben der Auflösung der Ehe häufig finanzielle Folgen und die gemeinsame Elternverantwortung zu betrachten. Unterhaltsfragen betreffen die wirtschaftliche Absicherung von Kindern oder Ehegatten; beim Zugewinnausgleich geht es grundsätzlich um den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs. Sorge- und Umgangsrecht regeln unterschiedliche Aspekte der Verantwortung für ein Kind und seines Kontakts zu Bezugspersonen. Welche Themen miteinander zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Weitere Schwerpunkte von Astrid Kretschmann sind das Erb- und Pflichtteilsrecht, das Straf- und Strafvollstreckungsrecht sowie allgemeines Zivilrecht und Sozialrecht. Typische erbrechtliche Anliegen betreffen die Rechtsnachfolge nach einem Todesfall oder Ansprüche naher Angehöriger. Im Strafrecht können Fragen zu einem Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren entstehen, während das Strafvollstreckungsrecht die Umsetzung strafgerichtlicher Entscheidungen betrifft. Zivilrechtliche Anliegen können sich beispielsweise aus Verträgen ergeben; sozialrechtliche Fragen entstehen häufig im Zusammenhang mit Entscheidungen von Sozialleistungsträgern. Besondere Erfahrungen nennt die Kanzleibeschreibung für Familienrecht, Erb- und Pflichtteilsrecht sowie Straf- und Strafvollstreckungsrecht. Die Kanzleianschrift Mönchstraße 50, 18439 Stralsund, liegt in der Stralsunder Altstadt. Für familienrechtliche Verfahren sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt jedoch vom Verfahren und den persönlichen Verhältnissen ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten bittet Astrid Kretschmann um eine telefonische Terminvereinbarung oder eine Terminanfrage per E-Mail. Bei der Planung eines persönlichen Besuchs lassen sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw und die Terminzeit aufeinander abstimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Stralsund
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Astrid Kretschmann befindet sich in der Mönchstraße 50 in der Stralsunder Altstadt. Damit ist ihr Standort dem historischen Innenstadtbereich zuzuordnen. Für einen persönlichen Termin kommt grundsätzlich sowohl eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, die Zufahrt und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller örtlicher Informationen geprüft werden. Aus der Kanzleianschrift allein lassen sich weder eine bestimmte Fahrzeit noch Angaben zur Barrierefreiheit ableiten. Die erbetene vorherige Terminabstimmung hilft dabei, den Kanzleibesuch zeitlich zu planen und längere Wartezeiten zu vermeiden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt sind sachlich die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte maßgeblich. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen, Verfahren zum Zugewinnausgleich sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Die örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Vorgaben und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz in Stralsund. Im Erbrecht sind Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten beispielsweise mit Erbscheinsverfahren befasst; streitige Pflichtteilsansprüche gehören dagegen vor die Zivilgerichte. Auch allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten werden je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregeln vor Amts- oder Landgerichten verhandelt. Strafsachen können ebenfalls vor Amts- oder Landgerichten geführt werden. In Strafvollstreckungssachen kommen je nach Entscheidung unterschiedliche gerichtliche Zuständigkeiten in Betracht. Sozialrechtliche Streitigkeiten über Leistungen oder Bescheide fallen regelmäßig in die Sozialgerichtsbarkeit. Ein konkretes zuständiges Gericht lässt sich deshalb erst anhand des jeweiligen Anliegens bestimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefon, E-Mail und Kommentar als Pflichtfelder gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird um Vereinbarung eines Beratungs- bzw. Rücksprachetermins unter 03831-294018 oder um Terminanfrage per Mail an rain-kretschmann@t-online.de gebeten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird um Vereinbarung eines Beratungs- bzw. Rücksprachetermins unter 03831-294018 oder um Terminanfrage per Mail an rain-kretschmann@t-online.de gebeten.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Telefon, E-Mail und Kommentar als Pflichtfelder gekennzeichnet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Beschreibung der familiären Situation. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung besteht, ob gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind und welche Fragen zu Unterhalt, Vermögen oder Wohnung offen sind. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben und darin enthaltene Fristen sollten erwähnt werden. Für ein späteres Gespräch können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen sowie Einkommens- und Vermögensunterlagen relevant sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab; eine vollständige Unterlagensammlung ist nicht für jede erste Kontaktaufnahme erforderlich.
- Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und Zugewinnausgleich?
- Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Ehegattenunterhalt betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die finanzielle Unterstützung eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Dabei gelten für die Trennungszeit und die Zeit nach einer Scheidung unterschiedliche rechtliche Maßstäbe. Der Zugewinnausgleich ist dagegen ein vermögensrechtlicher Ausgleich im gesetzlichen Güterstand und betrifft grundsätzlich den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs. Diese Bereiche können in derselben Trennungssituation eine Rolle spielen, sind aber rechtlich getrennt zu prüfen. Für ihre Einordnung sind häufig Angaben zu Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und maßgeblichen Zeitpunkten erforderlich.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, insbesondere seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu gehören beispielsweise wichtige Entscheidungen über Gesundheit oder schulische Entwicklung. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass die gemeinsame Sorge endet. Bei gerichtlichen Entscheidungen in beiden Bereichen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist hilfreich zu schildern, welche Regelung bisher gelebt wird, worüber Uneinigkeit besteht und ob bereits Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse vorliegen.
- Welche Angaben sind bei einer Anfrage zum Erb- oder Pflichtteilsrecht wichtig?
- Für die erste Einordnung sind insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person, der Zeitpunkt des Todes und bekannte letztwillige Verfügungen von Bedeutung. Ein Testament, ein Erbvertrag oder Schreiben des Nachlassgerichts können wichtige Ausgangspunkte sein. Pflichtteilsfragen stellen sich häufig, wenn nahe Angehörige durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch und vermittelt keine Miterbenstellung. Hilfreich ist außerdem ein Überblick über bekannte Nachlasswerte, Verbindlichkeiten und bereits geführte Korrespondenz. Ob Ansprüche bestehen und welche Fristen relevant sind, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage im Straf- oder Strafvollstreckungsrecht an?
- Zunächst ist wichtig, in welcher Rolle eine Person betroffen ist und welchen Stand das Verfahren erreicht hat. Ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage und die Vollstreckung einer rechtskräftigen Strafe werfen unterschiedliche Fragen auf. Für eine Anfrage sind deshalb die Art des erhaltenen Schreibens, die absendende Behörde oder das Gericht, das Aktenzeichen und erkennbare Termine oder Fristen hilfreich. Im Strafvollstreckungsrecht können beispielsweise Fragen zur Umsetzung einer Strafe oder zur Bewährung entstehen. Eine erste Kontaktaufnahme dient der Klärung des Anliegens und einer möglichen Mandatsübernahme; sie ersetzt noch keine Prüfung der Verfahrensunterlagen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Astrid Kretschmann
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Mönchstraße 50, 18439 Stralsund
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- 09:00-12:00, 13:00-16:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-kretschmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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