- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Dr. Astrid Rieke
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. jur. Astrid Rieke ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Solingen-Ohligs. Ihre Kanzlei befindet sich in der Mankhauser Str. 15 und bezeichnet sich als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht. Darüber hinaus nennt die Webseite ihre Tätigkeiten als Mediatorin, Berufsbetreuerin und Verfahrensbeiständin. Von 2000 bis 2008 war sie Lehrbeauftragte der Rheinischen Fachhochschule Köln. Sie ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Vor der Annahme eines Mandats wird stets geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Die Kanzlei weist darauf hin, dass eine Rechtsberatung die Kenntnis aller Umstände des Einzelfalls voraussetzt. Eine Kontaktaufnahme über das Internet begründet noch kein Mandatsverhältnis, auch wenn konkrete Rechtsfragen gestellt werden. Für Streitigkeiten zwischen der Rechtsanwältin und ihren Auftraggebern nennt das Impressum Möglichkeiten der außergerichtlichen Schlichtung. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-rieke.de, kanzlei-rieke.de
Beratung in Solingen – Einordnung der Redaktion
Dr. jur. Astrid Rieke ist Rechtsanwältin in Solingen-Ohligs. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Zugleich ist sie Fachanwältin für Familienrecht; die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Astrid Rieke bezeichnet sich auf ihrer Webseite als Fachanwaltskanzlei für Familienrecht. Diese Angaben unterscheiden zwischen dem im Profil gesetzten Tätigkeitsschwerpunkt und der familienrechtlichen Fachanwaltsbezeichnung. Die Kanzlei befindet sich in der Mankhauser Str. 15, 42699 Solingen. Rieke ist nach deutschem Recht zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu gehören Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende steht häufig zunächst im Vordergrund, welche Unterlagen für die Einordnung eines Konflikts benötigt werden und ob Fristen zu beachten sind. Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr können dabei eine Rolle spielen. Welche rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich bestehen, lässt sich erst anhand der Umstände des einzelnen Falls beurteilen. Im Familienrecht sind Trennung und Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie vermögensrechtliche Folgen einer Ehe typische Anliegen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit nennt Astrid Rieke die Aufgaben als Mediatorin, Berufsbetreuerin und Verfahrensbeiständin. Diese Rollen haben unterschiedliche Funktionen: Mediation dient der eigenverantwortlichen Konfliktklärung, während eine Verfahrensbeistandschaft die Interessen eines Kindes in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren betrifft. Eine berufliche Betreuung wiederum bezieht sich auf gerichtlich bestimmte Aufgabenbereiche für unterstützungsbedürftige Erwachsene. Von 2000 bis 2008 war Rieke außerdem Lehrbeauftragte der Rheinischen Fachhochschule Köln. Der örtliche Bezug liegt in Solingen-Ohligs; auch für Ratsuchende aus den genannten Solinger Stadtteilen Mitte und Wald ist die Kanzlei eine Adresse innerhalb des Stadtgebiets. Zu den Gerichten am Standort gehört das Amtsgericht Solingen, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich anhand der vollständigen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind hier nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Profilangaben zur Orientierung und die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der beteiligten Personen und möglicher Fristen erleichtert die erste Einordnung. Vor einer Mandatsannahme prüft die Kanzlei stets mögliche Interessenkonflikte. Eine Internetanfrage allein begründet noch kein Mandatsverhältnis, auch dann nicht, wenn sie konkrete Rechtsfragen enthält.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Solingen
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Astrid Rieke liegt in der Mankhauser Str. 15 im Solinger Stadtteil Ohligs. Damit ist ihr Standort innerhalb Solingens konkret verortet; eine Innenstadtlage in Solingen-Mitte ist damit nicht beschrieben. Mitte und Wald sind weitere im Standortumfeld genannte Stadtteile. Für eine Anfahrt aus diesen Bereichen oder anderen Orten sollte die vollständige Kanzleianschrift zugrunde gelegt werden. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte vor dem Termin aktuell geprüft werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Linien, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen hier nicht vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Solingen relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Ob ein Verfahren tatsächlich in Solingen geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Auch Betreuungssachen fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Amtsgerichte, dort jedoch des Betreuungsgerichts. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt genannten Bereich Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Das Amtsgericht Solingen ist hierfür nicht allein aufgrund seiner örtlichen Nähe zuständig. Ein bestimmtes Arbeitsgericht wird in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können Lohnabrechnungen sowie einschlägige E-Mails oder Briefe. Wichtig ist außerdem eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Streitpunkt und dem Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?
- Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu zählen die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Unterhalt, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die spätere Scheidung. Nicht alle Punkte werden automatisch in demselben Verfahren entschieden. Bestimmte Angelegenheiten können mit einem Scheidungsverfahren verbunden sein, andere werden gesondert behandelt oder außergerichtlich geregelt. Für eine erste Anfrage hilft es, die offenen Themen getrennt aufzulisten und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen. Welche Zusammenhänge im Einzelfall bestehen, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Wie unterscheiden sich Mediation, anwaltliche Vertretung und Verfahrensbeistandschaft bei Familienkonflikten?
- Eine anwaltliche Vertretung ist auf die rechtlichen Interessen der jeweiligen Mandantin oder des jeweiligen Mandanten ausgerichtet. Bei einer Mediation unterstützt eine neutrale Person die Beteiligten dabei, eigenverantwortlich eine Verständigung zu entwickeln; sie entscheidet den Konflikt nicht. Ein gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand hat hingegen die Aufgabe, die Interessen eines Kindes in einem familiengerichtlichen Verfahren festzustellen und zur Geltung zu bringen. Diese Funktionen sind voneinander zu unterscheiden. Dass eine Person mehrere entsprechende Tätigkeiten ausübt, bedeutet nicht, dass sie diese im selben Konflikt miteinander verbinden kann.
- Welches Gericht ist für mein arbeitsrechtliches oder familienrechtliches Anliegen zuständig?
- Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Familienrechtliche Verfahren, etwa Scheidungen oder Sorge- und Umgangssachen, werden dagegen vor dem Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts geführt. Die örtliche Zuständigkeit hängt von der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt oder vom Arbeitsort. Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt das zuständige Gericht nicht. Für Solingen ist das Amtsgericht Solingen genannt; ob es einen bestimmten familienrechtlichen Fall bearbeitet, muss gesondert geprüft werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Astrid Rieke
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-rieke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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