- Qualifikation
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- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Dirk Linack
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dirk Linack ist Rechtsanwalt und seit 2013 zugleich Fachanwalt für Sozialrecht. Seine Kanzlei befindet sich am Industriering 44 in Viersen. Er ist in Viersen und bundesweit tätig. Seine Tätigkeit umfasst Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht und Mietrecht. Im Arbeitsrecht beschäftigt er sich insbesondere mit der Abwehr von Kündigungen, der Geltendmachung von Abfindungen und der Überprüfung von Zeugnissen. Auch Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Mitbestimmungsrechte gehören zu seinem Tätigkeitsgebiet. Im Sozialrecht nennt er ALG I, ALG II, Rentenversicherungsrecht, Behindertenrecht, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht sowie Sozialhilfe. Familienrechtliche Angelegenheiten betreffen Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsregelungen. Im Mietrecht bearbeitet er Streitigkeiten über Mängel, Mietminderungen, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen, Kautionsrückgabe und Renovierung. Linack berät und vertritt Mandanten außergerichtlich sowie vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes. Im Zusammenhang mit der Corona-Situation weist er auf telefonische Besprechungen und die Übermittlung notwendiger Unterlagen per Post, Fax, E-Mail oder Dropbox-Link hin, sodass eine Tätigkeit ohne Kanzleibesuch möglich ist.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-linack.de, kanzlei-linack.de
Beratung in Solingen – Einordnung der Redaktion
Dirk Linack ist Rechtsanwalt und seit 2013 Fachanwalt für Sozialrecht. Als Hauptschwerpunkt seines Profils ist Arbeitsrecht angegeben; hinzu kommt Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem Sozialrecht und Mietrecht. Im Arbeitsrecht befasst sich Linack insbesondere mit der Abwehr von Kündigungen, der Geltendmachung von Abfindungen und der Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Für Beschäftigte stehen bei solchen Anliegen häufig die Fortsetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Bewertung ihrer Tätigkeit im Mittelpunkt. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht dabei nicht automatisch. Auch Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Mitbestimmungsrechte gehören zu seinem Tätigkeitsgebiet. Im Familienrecht bearbeitet Dirk Linack Angelegenheiten rund um Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang. Ratsuchende beschäftigen hier häufig die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung sowie die künftige Betreuung gemeinsamer Kinder. Allgemein lassen sich diese Fragen nicht immer unabhängig voneinander betrachten: Einkommen, familiäre Lebensverhältnisse und bestehende Vereinbarungen können für mehrere Themen Bedeutung haben. Eine anwaltliche Befassung kann der außergerichtlichen Klärung dienen oder auf die Begleitung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtet sein. Der sozialrechtliche Bereich umfasst nach der Kanzleibeschreibung unter anderem Arbeitslosengeld, Rentenversicherungsrecht, Behindertenrecht sowie Kranken- und Pflegeversicherungsrecht und Sozialhilfe. Die dort verwendete Bezeichnung ALG II betrifft eine frühere Leistungsbezeichnung. Typische Anliegen sind die Prüfung behördlicher Bescheide und Streitigkeiten über Voraussetzungen oder Umfang von Leistungen. Im Mietrecht nennt Linack unter anderem Wohnungsmängel, Mietminderungen, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen, Kautionsrückgabe und Renovierung. Damit betreffen die aufgeführten Tätigkeitsfelder unterschiedliche Fragen des Erwerbslebens, der sozialen Absicherung, der Familie und des Wohnens. Die Ortsangaben sind nicht einheitlich: Das Profil führt Industriering 44, 41751 Solingen auf, während die Kanzleibeschreibung dieselbe Straße ausdrücklich Viersen zuordnet und eine Tätigkeit in Viersen sowie bundesweit nennt. Vor einer Anfahrt sollte deshalb der tatsächliche Kanzleistandort bestätigt werden. Eine Zuordnung zu den genannten Solinger Stadtteilen Mitte, Ohligs oder Wald ist anhand der Angaben nicht möglich. Als Gericht am Standort wird das Amtsgericht Solingen genannt; dessen Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Anliegen und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bieten die Profilangaben den Ausgangspunkt. Eine kurze Darstellung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und Angaben zu bereits vorhandenen Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Anschließend können Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und Besprechungsform geklärt werden. Die Kanzleibeschreibung erwähnt im Zusammenhang mit der Corona-Situation telefonische Besprechungen und verschiedene Wege der Unterlagenübermittlung. Welche Möglichkeiten aktuell bestehen, sollte bei der Anfrage abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Solingen
Als Gericht am angegebenen Standort ist das Amtsgericht Solingen aufgeführt. Für familienrechtliche Anliegen wie Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht kommt dessen Familiengericht in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Auch Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen werden grundsätzlich vor Amtsgerichten geführt; für eine Wohnung in Solingen kann daher das Amtsgericht Solingen zuständig sein. Dabei geht es beispielsweise um Räumung, Mietzahlungen oder die Rückzahlung einer Kaution. Nicht jede Angelegenheit des Profils gehört jedoch vor dieses Gericht: Kündigungsschutzverfahren, Zeugnisstreitigkeiten und betriebsverfassungsrechtliche Verfahren werden typischerweise von Arbeitsgerichten bearbeitet. Für viele sozialrechtliche Streitigkeiten, etwa über Renten oder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, sind Sozialgerichte zuständig. Ein bestimmtes Arbeits- oder Sozialgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Die räumliche Einordnung der Kanzlei bleibt wegen widersprüchlicher Angaben offen. Einerseits nennt das Profil Industriering 44 mit dem Ort Solingen, andererseits bezeichnet die Kanzleibeschreibung Viersen als Kanzleisitz. Die aufgeführten Solinger Stadtteile Mitte, Ohligs und Wald erlauben keine belastbare Zuordnung der Adresse. Insbesondere sind weder eine Innenstadtlage noch eine bestimmte Verkehrsanbindung belegt. Für einen persönlichen Termin sollten deshalb zunächst Ort und vollständige Anschrift bestätigt und anschließend die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Ob eine telefonische Besprechung einen Besuch ersetzen kann, lässt sich im Rahmen der Kontaktaufnahme klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail soll das Problem geschildert werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei der Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail soll das Problem geschildert werden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Neue Regelungen wegen der Corona Krise bei vielen Sozialleistungen (2020)
- Corona - Hartz IV bald zeitweise ohne Vermoegenspruefung? (2020)
- Bundesverfassungsgericht: Sanktionen bei Hartz IV sind teilweise verfassungswidrig (2019)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage nach einer arbeitsrechtlichen Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen relevant. Auch die Dauer der Beschäftigung, die Betriebsgröße und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen gelten häufig kurze gesetzliche Fristen, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll ist. Eine Abfindung folgt nicht automatisch aus jeder Kündigung. Ob die Weiterbeschäftigung, eine einvernehmliche Beendigung oder andere Fragen im Vordergrund stehen, sollte bei der Anfrage deutlich werden.
- Worauf kommt es bei der Prüfung eines Arbeitszeugnisses an?
- Ein Arbeitszeugnis soll die Beschäftigung zutreffend darstellen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Bei einem qualifizierten Zeugnis gehören dazu neben Art und Dauer der Tätigkeit auch Aussagen über Leistung und Verhalten. Für eine Prüfung sind der vollständige Wortlaut, die tatsächlich ausgeübten Aufgaben und die berufliche Entwicklung wichtig. Einzelne Formulierungen lassen sich häufig nur im Zusammenhang des gesamten Zeugnisses bewerten. Hilfreich können außerdem vorhandene Zwischenzeugnisse oder Tätigkeitsbeschreibungen sein. Ob ein Änderungsanspruch besteht, hängt vom Einzelfall und möglichen Fristen ab.
- Welche Unterlagen können bei Fragen zu Scheidung und Unterhalt benötigt werden?
- Welche Unterlagen relevant sind, hängt vom konkreten Anliegen ab. Für eine Scheidung können Angaben zur Eheschließung, zum Trennungszeitpunkt und zu gemeinsamen Kindern wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen stehen regelmäßig Einkommen, finanzielle Belastungen und bestehende Verpflichtungen im Mittelpunkt. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen und bisherige Korrespondenz können ebenfalls zur Einordnung beitragen. Nicht jede Unterlage muss bereits bei der ersten Anfrage übermittelt werden. Zunächst lässt sich klären, welche Fragen bearbeitet werden sollen und welche Nachweise dafür erforderlich sind.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Betreuung, Gesundheit und wesentliche Lebensfragen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, insbesondere den Eltern. Eine Trennung beendet gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage sind die bisherige Betreuungssituation, bestehende Absprachen und gegebenenfalls gerichtliche Regelungen hilfreich. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein familiengerichtliches Verfahren in Betracht kommt, richtet sich nach der jeweiligen Situation.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dirk Linack
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-linack.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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