Veröffentlichtes Profil

Michael Karallus

Michael Karallus: Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht in Solingen

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · KANZLEI KARALLUS

Gräfrather Markt 11d, 42653 Solingen

Telefon: +49 212 3837373

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KANZLEI KARALLUS
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Michael Karallus ist in Solingen tätig. Die KANZLEI KARALLUS berät ihre Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht und Strafrecht. Ihre Arbeitsweise ist darauf ausgerichtet, durch die richtige Strategie Verhandlungsbereitschaft zu erzeugen. Dadurch sollen zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden, ohne die Interessen der Mandanten zu minimieren. Ist ein Gerichtsprozess unvermeidbar, geboten oder gewollt, führt die Kanzlei diesen mit Sorgfalt und Konsequenz. Als Maßstäbe für ihre Leistungen nennt sie Offenheit und Präzision sowie Kreativität und Schnelligkeit. Gegenüber ihren Mandanten verpflichtet sie sich zu absoluter Diskretion. Die Kanzlei weist auf ihren Umzug an den Gräfrather Markt 11d in 42653 Solingen hin. Für organisatorische Fragen und die Vereinbarung von Terminen steht Frau Dipl. Jur. Justine Karallus telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktseite bietet außerdem ein Formular mit Feldern für Name, E-Mail und Nachricht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-karallus.de, kanzlei-karallus.de

Beratung in Solingen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Michael Karallus ist mit der KANZLEI KARALLUS am Gräfrather Markt 11d in 42653 Solingen tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung führt daneben Strafrecht als Beratungsgebiet auf. Für Ratsuchende empfiehlt es sich deshalb, bei der Kontaktaufnahme das konkrete Thema zu benennen und die Übernahme der jeweiligen Angelegenheit zu klären. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als auf Verhandlungen ausgerichtet: Gerichtliche Auseinandersetzungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden, ohne dabei die Interessen der Mandantschaft zurückzustellen. Wenn ein Prozess erforderlich oder gewünscht ist, gehört auch die gerichtliche Vertretung zum beschriebenen Vorgehen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um Beginn, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu zählen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Kündigungen. Auch ein vorgeschlagener Aufhebungsvertrag oder ein Arbeitszeugnis kann Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet insbesondere eine Einordnung der vertraglichen Unterlagen, der zeitlichen Abläufe und möglicher Konfliktpunkte. Weil bei arbeitsrechtlichen Anliegen Fristen eine Rolle spielen können, sind das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtige Informationen für die erste Schilderung. Das im Profil genannte Familienrecht betrifft unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu elterlicher Sorge und Umgang. Solche Anliegen verbinden häufig persönliche Belastungen mit finanziellen und organisatorischen Fragen. Für eine erste Orientierung ist daher relevant, welche Punkte bereits zwischen den Beteiligten geklärt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Soweit strafrechtliche Anliegen angesprochen werden, ergibt sich der Bezug aus der Kanzleibeschreibung. Hier können beispielsweise ein Ermittlungsverfahren oder ein gerichtliches Schreiben den Anlass bilden, nach rechtlicher Unterstützung zu fragen. Der Standort am Gräfrather Markt verortet die Kanzlei innerhalb Solingens; auch für Ratsuchende aus Mitte, Ohligs oder Wald ist die konkrete Anschrift für die Anfahrtsplanung maßgeblich. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Solingen in Betracht, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte gehören. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die auf Anwalt-Seiten.de bereitgestellten Kontaktangaben vorbereiten. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf vorhandene Schreiben und die Angabe etwaiger Termine. Für organisatorische Fragen und Terminvereinbarungen nennt die Kanzlei Frau Dipl. Jur. Justine Karallus als telefonische Ansprechpartnerin. Auf der Kontaktseite der Kanzlei steht außerdem ein Formular für Name, E-Mail und Nachricht zur Verfügung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Solingen

Die KANZLEI KARALLUS hat ihren angegebenen Sitz am Gräfrather Markt 11d in 42653 Solingen. Die Kanzleibeschreibung weist ausdrücklich auf den Umzug an diese Anschrift hin. Für einen Besuch sollte deshalb diese Adresse zugrunde gelegt werden. Der Standort liegt im Solinger Stadtteil Gräfrath und ist damit von den ebenfalls genannten Stadtteilen Mitte, Ohligs und Wald zu unterscheiden. Die passende Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Konkrete Verbindungen, Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt; aktuelle Fahrplan- und Karteninformationen können die Planung unterstützen. Organisatorische Fragen zu einem vereinbarten Besuch lassen sich vorab telefonisch klären. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Solingen vor allem für das im Profil aufgeführte Familienrecht relevant. Als Familiengericht führt ein Amtsgericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang, sofern die sachliche und örtliche Zuständigkeit vorliegt. Auch für das in der Kanzleibeschreibung erwähnte Strafrecht kann das Amtsgericht Solingen zuständig sein, etwa bei Strafsachen, die nicht vor ein höherrangiges Gericht gehören. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Vergütung, werden grundsätzlich vor einem Arbeitsgericht geführt. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, ergibt sich nicht allein aus der Kanzleianschrift, sondern aus den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Verfahrens.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, mögliche Zusatzvereinbarungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Vergütungsabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Arbeitsrechtliche Fristen können kurz sein; eine Anfrage sollte deshalb vorhandene Termine und Zugangsdaten deutlich nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht ausgetragen werden?
Nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitgegenstand kommen Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine einvernehmliche Vereinbarung in Betracht. Ob eine außergerichtliche Klärung sinnvoll erscheint, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten, den vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen ab. Auch ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht bietet Raum für eine gütliche Einigung. Verhandlungen ersetzen allerdings nicht automatisch die Wahrung gesetzlicher Fristen. Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, die möglichen Verfahrenswege und ihre jeweiligen Folgen einzuordnen.
Welche Informationen sind vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung sinnvoll?
Hilfreich ist zunächst eine kurze Übersicht zur familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und sind gemeinsame minderjährige Kinder betroffen? Ebenso relevant ist, ob Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Vermögen, Sorge oder Umgang offen sind. Bereits vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben sollten in der Anfrage erwähnt werden. Sensible Unterlagen müssen nicht ungefragt vollständig mitgeschickt werden; der geeignete Übermittlungsweg kann zunächst abgestimmt werden. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, richtet sich nach dem Gegenstand der gewünschten Beratung.
Können Unterhalt, Sorgerecht und Umgang getrennt voneinander geklärt werden?
Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Themen, auch wenn sie im Familienalltag eng zusammenhängen. Beim Unterhalt geht es um finanzielle Ansprüche und Verpflichtungen. Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind und wichtige Entscheidungen; das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt. Diese Fragen können unterschiedliche Informationen und gegebenenfalls eigene Verfahren erfordern. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die offenen Punkte getrennt aufzuführen und bestehende Absprachen oder gerichtliche Entscheidungen zu erwähnen. Maßgeblicher Bezugspunkt in Kindschaftssachen ist das Kindeswohl.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Karallus

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-karallus.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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