Veröffentlichtes Profil

Benita Brückner

Benita Brückner – Kanzlei in Bürogemeinschaft in Kempten

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwälte · Kanzlei Benita Brückner

Salzstraße 26, 87435 Kempten (Allgäu)

Telefon: +49 831 960980-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Benita Brückner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Benita Brückner und Ralf Brückner sind in Kempten im Allgäu als Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft tätig. Ihre jeweiligen Kanzleien bieten Rechtsberatung und rechtliche Vertretung in ausgewählten Rechtsgebieten an. Die gemeinsame Webseite nennt Strafrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Medizin- und Arzthaftungsrecht sowie Verkehrsrecht. Eine persönliche Zuordnung dieser Rechtsgebiete zu Benita Brückner enthält der vorliegende Text nicht. Die beschriebene Arbeitsweise legt Wert auf persönliche, mandantenorientierte und vertrauensvolle Beratung. Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation der Mandanten; Lösungen für das jeweilige Anliegen werden gemeinsam entwickelt. Genannt werden außerdem strategisches Vorgehen und eine enge Abstimmung mit den Mandanten. Das Angebot umfasst außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung. Die Kanzlei Benita Brückner befindet sich in der Salzstraße 26 im Stadtzentrum von Kempten. Staatsanwaltschaft, Amtsgericht und Landgericht sind nur wenige Gehminuten entfernt. Öffentliche Parkmöglichkeiten liegen in unmittelbarer Nähe.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-bbrueckner.de, kanzlei-bbrueckner.de

Beratung in Kempten (Allgäu) – Einordnung der Redaktion

Benita Brückner ist als Rechtsanwältin in Kempten (Allgäu) tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzlei Benita Brückner befindet sich in der Salzstraße 26 im Stadtzentrum. Mit Ralf Brückner arbeitet sie in Bürogemeinschaft; beide führen jeweils eigene Kanzleien. Die beschriebene Arbeitsweise stellt die persönliche Situation der Mandantinnen und Mandanten sowie eine vertrauensvolle Beratung in den Mittelpunkt. Rechtliche Handlungsmöglichkeiten werden gemeinsam besprochen und das weitere Vorgehen eng abgestimmt. Das Angebot umfasst sowohl außergerichtliche Beratung als auch gerichtliche Vertretung. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Gegenstand einer Anfrage sein. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung von Vertragsunterlagen, betrieblichen Abläufen und zeitlichen Zusammenhängen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Für die erste Darstellung eines Anliegens sind deshalb das Datum eines Schreibens und der Zeitpunkt seines Zugangs häufig ebenso bedeutsam wie dessen Inhalt. Das Familienrecht betrifft unter anderem Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht. Hinter solchen Anliegen stehen oft veränderte Lebensverhältnisse, die persönliche und wirtschaftliche Fragen miteinander verbinden. Eine rechtliche Bestandsaufnahme kann dabei helfen, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und offene Punkte zu erfassen. Je nach Fragestellung sind beispielsweise Angaben zur familiären Situation, vorhandene Vereinbarungen oder Einkommensunterlagen relevant. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Innenstadtadresse bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Kempten, darunter auch aus St. Mang und Sankt Lorenz. Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft liegen nach der Kanzleibeschreibung nur wenige Gehminuten entfernt; öffentliche Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Familienrechtliche Verfahren gehören typischerweise vor das Familiengericht beim Amtsgericht, arbeitsrechtliche Streitigkeiten dagegen vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und eine Rückkontaktmöglichkeit erleichtern die erste Abstimmung. Anschließend können die Übernahme des Mandats, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kempten (Allgäu)

Die Kanzlei Benita Brückner liegt in der Salzstraße 26 im Stadtzentrum von Kempten (Allgäu). Damit ist ihr Standort der Innenstadt zuzuordnen; auch für Ratsuchende aus den genannten Stadtteilen St. Mang und Sankt Lorenz bildet sie einen innerstädtischen Anlaufpunkt. Laut Kanzleibeschreibung sind Amtsgericht, Landgericht und Staatsanwaltschaft in wenigen Gehminuten erreichbar. Öffentliche Parkmöglichkeiten liegen in unmittelbarer Nähe. Für eine Anfahrt mit dem Pkw können diese bei der Planung berücksichtigt werden. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Verbindungen ins Stadtzentrum; konkrete Linien oder Haltestellen sind in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Kempten (Allgäu) von Bedeutung. Das dortige Familiengericht befasst sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob es im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Das Landgericht Kempten ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für diese Familiensachen. Auch arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich nicht vor Amts- oder Landgericht geführt, sondern vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dort geht es etwa um Kündigungsschutz, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Die räumliche Nähe der Kanzlei zu den genannten Gerichten ist deshalb von der Frage zu unterscheiden, welches Gericht für ein konkretes Anliegen tatsächlich zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind der Arbeitsvertrag und die unmittelbar zum Anliegen gehörenden Schreiben häufig besonders wichtig. Je nach Thema können dies eine Kündigung, eine Abmahnung, Lohnabrechnungen oder ein Arbeitszeugnis sein. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, den Ablauf nachvollziehbar darzustellen. Bei erhaltenen Schreiben ist auch der tatsächliche Zugangstag relevant, weil daran Fristen anknüpfen können. Für die Kontaktaufnahme genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung; auf welchem Weg umfangreiche oder sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können grundsätzlich auch außergerichtlich bearbeitet werden. Denkbar sind etwa die Klärung unterschiedlicher Vertragsauslegungen, Gespräche über offene Vergütungsansprüche oder Verhandlungen über eine Beendigungsvereinbarung. Ob eine Verständigung sinnvoll und möglich ist, hängt von den Streitpunkten und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Außergerichtliche Gespräche lassen gesetzliche Klagefristen jedoch nicht automatisch entfallen. Bei einer Mandatsanfrage sollten deshalb bereits laufende Verhandlungen und bekannte Fristen ausdrücklich erwähnt werden.
Welche Themen sollten bei einer familienrechtlichen Anfrage nach einer Trennung benannt werden?
Eine Trennung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Verteilung von Haushaltsgegenständen und gegebenenfalls die Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine spätere Scheidung kann weitere Themen wie den Versorgungsausgleich oder vermögensrechtliche Fragen berühren. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die aktuelle Lebenssituation und die dringendsten offenen Punkte knapp zu beschreiben. Bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen sollten ebenfalls genannt werden. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Beratungsgegenstand.
Welches Gericht befasst sich mit Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu gemeinsamen Kindern?
Solche Angelegenheiten werden grundsätzlich von den Familiengerichten bei den Amtsgerichten bearbeitet. Am Standort ist dafür das Amtsgericht Kempten (Allgäu) als Gericht mit familiengerichtlichen Aufgaben relevant. Seine örtliche Zuständigkeit ergibt sich jedoch nicht allein daraus, dass die beauftragte Kanzlei in Kempten sitzt. Maßgeblich können unter anderem Wohnorte oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes sein. Scheidung, Unterhalt und Kindschaftssachen folgen zudem unterschiedlichen Verfahrensregeln. Angaben zu den Aufenthaltsorten der Beteiligten und zu bereits anhängigen Verfahren helfen deshalb bei der ersten Einordnung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Benita Brückner

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Salzstraße 26, 87435 Kempten (Allgäu)

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-bbrueckner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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