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- Rechtsanwälte Gockel & Kollegen
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Daniel Kees ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei Rechtsanwälte Gockel & Kollegen in Kempten im Allgäu. Zur Kanzlei gehören außerdem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Helmut Gockel sowie Rechtsanwältin Anna Kriwitsch. Die Kanzlei nennt Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht und Zivilrecht als ihre Fachgebiete. Sie unterstützt Menschen unter anderem bei Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen, Verkehrsunfällen, der Verwicklung in eine Straftat sowie mietrechtlichen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Die Anwälte nehmen sich Zeit für persönliche Anliegen und Fragen und beraten ausführlich und individuell. Zum Angebot gehören Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung von Ansprüchen. In Vorsorgeangelegenheiten berät die Kanzlei zur Erstellung individueller Vorsorgevollmachten, persönlich abgestimmter Patientenverfügungen und Testamente. Die Sachbearbeitung erfolgt am Standort Kempten. In der Zweigstelle Nesselwang finden Beratungsgespräche nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Termine sind auch außerhalb der Bürozeiten möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: gockelundkollegen.de, gockelundkollegen.de
Beratung in Kempten (Allgäu) – Einordnung der Redaktion
Daniel Kees ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei Rechtsanwälte Gockel & Kollegen in Kempten im Allgäu. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, mehrere miteinander verbundene Themen zunächst zu ordnen: die künftige Lebenssituation, finanzielle Verpflichtungen und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als ausführlich und individuell und bietet neben Beratung auch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an. Typische familienrechtliche Anliegen sind die Voraussetzungen und der Ablauf einer Scheidung, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt sowie Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht. Auch die Aufteilung von Haushaltsgegenständen, die Nutzung der Ehewohnung und vermögensrechtliche Folgen einer Trennung können eine Rolle spielen. Bei einer Scheidung ist außerdem häufig der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Welche Themen tatsächlich zusammengehören und welche Unterlagen für ihre Einordnung benötigt werden, hängt von der jeweiligen familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Eine anwaltliche Bestandsaufnahme dient dazu, die offenen Fragen und mögliche weitere Schritte nachvollziehbar zu strukturieren. Die Kanzlei befindet sich in der Poststr. 7–9, 87435 Kempten (Allgäu). Damit ist Daniel Kees vor Ort für familienrechtliche Anliegen in Kempten ansprechbar, etwa für Menschen aus der Innenstadt, St. Mang oder Sankt Lorenz. Zu den Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht Kempten (Allgäu) und das Landgericht Kempten. Für Scheidungen und zahlreiche weitere Familiensachen ist grundsätzlich das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts zuständig; die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte die konkrete Verbindung zur Kanzleiadresse vorab geprüft werden. Die Sachbearbeitung erfolgt in Kempten; Beratungsgespräche in der Zweigstelle Nesselwang setzen eine vorherige Terminabsprache voraus. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob es um Trennung, Scheidung, Unterhalt oder gemeinsame Kinder geht und ob bereits gerichtliche Schreiben oder Fristen vorliegen. Über die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten lässt sich anschließend eine Terminanfrage an die Kanzlei richten. Welche Unterlagen benötigt werden und wie ein erstes Gespräch stattfinden kann, sollte dabei abgestimmt werden. Nach den Kanzleiangaben sind Termine auch außerhalb der Bürozeiten möglich. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass die Vertretung bereits übernommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kempten (Allgäu)
Der Kanzleistandort von Daniel Kees liegt in der Poststr. 7–9 in Kempten im Allgäu. Zum städtischen Umfeld gehören die Innenstadt sowie St. Mang und Sankt Lorenz. Eine genaue Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile lässt sich den vorliegenden Angaben nicht entnehmen. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet und dem Umland ist Kempten der Ort der Sachbearbeitung. Die Anreise kann je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden; konkrete Verbindungen und mögliche Parkgelegenheiten sollten anhand der Adresse aktuell geprüft werden. Für die Zweigstelle Nesselwang sind Beratungsgespräche ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache angegeben. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kempten (Allgäu) relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt, sofern die gesetzliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können Familiensachen sein. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt nicht allein vom Kanzleisitz ab, sondern beispielsweise vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder gemeinsamer minderjähriger Kinder. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Kempten ist für Scheidungen und die üblichen familiengerichtlichen Verfahren grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden regelmäßig vom zuständigen Oberlandesgericht geprüft, nicht vom Landgericht. Die räumliche Nähe einer Kanzlei zu einem Gericht bestimmt daher weder die Zuständigkeit noch den Verfahrensweg.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Zeitpunkt der Eheschließung, die bisherige Trennungssituation und Angaben zu gemeinsamen minderjährigen Kindern relevant. Je nach Anliegen können eine Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und bereits eingegangene Schreiben hilfreich sein. Geht es um Vermögen oder Verbindlichkeiten, kann eine geordnete Übersicht den Einstieg erleichtern. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Sinnvoll ist deshalb, bei der Terminvereinbarung nachzufragen, was zum Gespräch mitgebracht werden soll. Bestehende gerichtliche Termine oder laufende Fristen sollten bereits bei der Anfrage genannt werden.
- Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung eine gemeinsame anwaltliche Vertretung erfolgen?
- Auch wenn sich Ehegatten über die Scheidung einig sind, vertritt eine beauftragte Rechtsanwältin oder ein beauftragter Rechtsanwalt grundsätzlich nur eine Seite. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Die andere Seite kann der Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen; für eigene Anträge ist regelmäßig ebenfalls eine Vertretung erforderlich. Eine einvernehmliche Haltung bedeutet zudem nicht automatisch, dass Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich bereits geklärt sind. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich zu unterscheiden, welche Punkte gemeinsam geklärt erscheinen und wo noch unterschiedliche Vorstellungen oder offene Fragen bestehen.
- Wovon hängt die Einordnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt ab?
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und werden getrennt betrachtet. Häufig spielen Einkommen, bestehende Unterhaltspflichten, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten eine Rolle. Beim Kindesunterhalt sind unter anderem Alter und Lebenssituation des Kindes bedeutsam. Beim Ehegattenunterhalt ist zusätzlich zwischen Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung zu unterscheiden. Tabellen und Leitlinien bieten Orientierung, ersetzen aber keine Prüfung der individuellen Umstände. Für eine Besprechung sind daher aktuelle Einkommensnachweise, vorhandene Unterhaltstitel und Informationen über weitere Verpflichtungen häufig wichtige Grundlagen.
- Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit, Schule und wesentliche Fragen seines Lebens. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und einem Elternteil beziehungsweise weiteren berechtigten Personen. Eine Trennung beendet ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht nicht automatisch. Für beide Themen ist das Kindeswohl maßgeblich. Typische Fragen betreffen Betreuungszeiten, Ferien, Übergaben oder die Abstimmung wichtiger Entscheidungen. Vor einem anwaltlichen Gespräch kann es helfen, die bisherige Betreuung und die konkret strittigen Punkte sachlich zusammenzustellen. Auch bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Beschlüsse sind für die Einordnung relevant.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Kees
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: gockelundkollegen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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