Veröffentlichtes Profil

Bruno Fuhs

Bruno Fuhs: Rechtsanwalt in Passau für Strafrecht, Zivilrecht und Familienrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Bruno Fuhs

Ludwigstraße 1, 94032 Passau

Telefon: +49 851 931210

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer München für den OLG- Bezirk München
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Bruno Fuhs

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Bruno Fuhs ist seit 1995 als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Seine Kanzlei befindet sich in der Ludwigstraße 1 in 94032 Passau. Als Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Strafrecht, allgemeines Zivilrecht und Familienrecht. Innerhalb des Strafrechts werden insbesondere Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Verkehrsstrafrecht aufgeführt. Im allgemeinen Zivilrecht liegt ein genannter Schwerpunkt auf dem Verkehrszivilrecht. Bruno Fuhs, Jahrgang 1958, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Neben seiner selbständigen anwaltlichen Tätigkeit wird eine Dozententätigkeit im Rahmen der theoretischen Rechtsreferendarausbildung genannt. Seine Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Als zuständige Aufsichtsbehörde führt das Impressum die Rechtsanwaltskammer München auf. Zum Mandantenkreis und zur konkreten Arbeitsweise macht die Webseite keine näheren Angaben. Für die Kontaktaufnahme per E-Mail weist die Kanzlei darauf hin, dass eine rechtzeitige Bearbeitung zur Wahrung von Terminen oder Fristen nicht gewährleistet wird.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rafuhs.de, rafuhs.de

Beratung in Passau – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Bruno Fuhs ist seit 1995 als selbständiger Rechtsanwalt tätig und führt seine Kanzlei in der Ludwigstraße 1 in 94032 Passau. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau; außerdem wird eine Dozententätigkeit in der theoretischen Rechtsreferendarausbildung genannt. Im Profil bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben Strafrecht und allgemeines Zivilrecht. Damit umfasst das angegebene Tätigkeitsspektrum sowohl persönliche und familiäre Konflikte als auch strafrechtliche Vorwürfe und privatrechtliche Auseinandersetzungen. Welche Unterstützung im einzelnen Anliegen möglich ist, lässt sich bei einer ersten Kontaktaufnahme klären. Im Familienrecht stehen häufig Trennung und Scheidung sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen und persönlichen Fragen im Mittelpunkt. Dazu gehören etwa Unterhalt, die Aufteilung ehelichen Vermögens im Rahmen des Güterrechts und der Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern können Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang hinzukommen. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Auseinandersetzung mit familiären Lebensverhältnissen, Einkommensunterlagen und bereits getroffenen Vereinbarungen. Nicht jede familienrechtliche Angelegenheit führt zu einem streitigen Gerichtsverfahren; auch die rechtliche Einordnung bestehender Regelungen oder möglicher Vereinbarungen kann Anlass einer Anfrage sein. Im Strafrecht nennt die Kanzlei ausdrücklich Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Verkehrsstrafrecht. Typische Kontaktanlässe sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder der Erhalt einer Anklageschrift. Das ebenfalls aufgeführte Verkehrszivilrecht betrifft dagegen beispielsweise Schadensersatzfragen nach einem Verkehrsunfall und die Regulierung mit Versicherungen. Allgemeines Zivilrecht umfasst darüber hinaus privatrechtliche Streitigkeiten, etwa über vertragliche Ansprüche. Ob ein konkreter Fall in das übernommene Tätigkeitsspektrum fällt, sollte im Rahmen der Mandatsanfrage abgestimmt werden. Aus den Angaben ergeben sich keine näheren Informationen zur konkreten Arbeitsweise oder zum Mandantenkreis. Die Adresse in der Ludwigstraße liegt im Innenstadtbereich von Passau und im Umfeld der Altstadt. Auch für Ratsuchende aus Haidenhof oder Grubweg bietet sie einen örtlichen Bezugspunkt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Passau und das Landgericht Passau; familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Familiengericht des Amtsgerichts geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort bereitgestellten Kontaktangaben genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu vorhandenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei weist ausdrücklich darauf hin, dass bei E-Mails eine rechtzeitige Bearbeitung zur Wahrung von Terminen oder Fristen nicht gewährleistet wird.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Passau

Für den im Profil von Bruno Fuhs hervorgehobenen Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Passau relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Landgericht Passau ist für solche Familiensachen regelmäßig nicht die erste Instanz; Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich zum zuständigen Oberlandesgericht. Bei den zusätzlich genannten strafrechtlichen Tätigkeiten kommen je nach Tatvorwurf und gesetzlicher Zuständigkeit sowohl Amtsgericht als auch Landgericht in Betracht. Jugendstrafsachen werden von den dafür vorgesehenen Jugendgerichten beziehungsweise Jugendkammern behandelt. Zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, verteilen sich insbesondere nach Streitwert und Sachgebiet auf Amtsgericht und Landgericht. Die Kanzlei befindet sich in der Ludwigstraße 1 im Innenstadtbereich von Passau, im Umfeld der Altstadt. Für Personen aus den ebenfalls genannten Stadtteilen Haidenhof und Grubweg ist dieser Standort als innerstädtisches Ziel einzuordnen. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und aktuelle Verkehrsregelungen sollten vor einem Besuch geprüft werden. Belegte Angaben zu Parkplätzen, Barrierefreiheit oder einem bestimmten Zugang zur Kanzlei liegen nicht vor; entsprechende Fragen können vorab bei der Kontaktaufnahme geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen können für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung relevant sein?
Für eine erste Einordnung können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zur Eheschließung und zu gemeinsamen Kindern hilfreich sein. Je nach Thema kommen Einkommensnachweise, bestehende Unterhaltsregelungen, ein Ehevertrag oder bereits zugestellte gerichtliche Schreiben hinzu. Bei Vermögensfragen können auch Übersichten zu Vermögen und Verbindlichkeiten eine Rolle spielen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Für die erste Anfrage genügt häufig zunächst eine nachvollziehbare Zusammenfassung; sensible Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg eingereicht werden.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über persönliche Angelegenheiten und sein Vermögen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Themen sind rechtlich zu unterscheiden, können aber bei einer Trennung eng zusammenhängen. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Vor einer Mandatsanfrage kann es hilfreich sein, bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen und die bisherige Betreuungssituation zusammenzufassen. Daraus ergibt sich noch keine Bewertung, welche Regelung im Einzelfall angemessen wäre.
Welche Angaben sind bei einer Anfrage zu einem strafrechtlichen Vorwurf wichtig?
Für die erste organisatorische Einordnung sind vor allem die Art des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und genannte Termine oder Fristen relevant. Auch die eigene Verfahrensrolle, etwa als beschuldigte oder als geschädigte Person, ist wichtig. Im Jugendstrafrecht kann das Alter zur Tatzeit zusätzlich Bedeutung haben. Eine ausführliche Darstellung des Geschehens muss nicht bereits in einer ungesicherten ersten Nachricht erfolgen. Eine bloße Kontaktanfrage bedeutet zudem noch keine Mandatsübernahme und gewährleistet nicht, dass laufende Fristen überwacht werden.
Was unterscheidet Verkehrszivilrecht von Verkehrsstrafrecht nach einem Unfall?
Im Verkehrszivilrecht geht es insbesondere um privatrechtliche Ansprüche, beispielsweise auf Ersatz von Fahrzeugschäden, Behandlungskosten oder Schmerzensgeld. Dabei können die Haftungsverteilung und die Regulierung durch Versicherungen eine Rolle spielen. Das Verkehrsstrafrecht betrifft hingegen den Verdacht einer Straftat im Straßenverkehr, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder fahrlässige Körperverletzung. Ein Ereignis kann deshalb mehrere rechtlich getrennte Verfahren auslösen. Für eine Mandatsanfrage ist hilfreich, zwischen Schreiben der Versicherung, zivilrechtlichen Forderungen und Post von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht zu unterscheiden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Bruno Fuhs

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 48 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Ludwigstraße 1, 94032 Passau

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rafuhs.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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