- Qualifikation
- Zulassung seit 1988 · Rechtsanwaltskammer München
- Sprachen
- Englisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Ramelsberger & Weber in Bürogemeinschaft
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rosemarie Weber ist Rechtsanwältin in Passau und Fachanwältin für Familienrecht sowie für Medizinrecht. Im Familienrecht unterstützt sie Mandanten bei rechtlichen Fragen zu Trennung und Scheidung. Dazu gehören Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Ansprüche der nichtehelichen Mutter und Elternunterhalt. Weitere Themen sind Umgang, Wechselmodell, elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihre Ausbildung zur Mediatorin bezieht sie bei der Suche nach Lösungen ein, die auch das Wohl der Kinder berücksichtigen. Sie nimmt sich zudem Zeit für Lösungen bei Zugewinnausgleichsansprüchen, Vermögensauseinandersetzungen und Eheverträgen. Im Medizinrecht liegen ihre Schwerpunkte bei Arzthaftungsfällen und Praxisübergaben. Im Erbrecht befasst sie sich mit Erbauseinandersetzungen, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen sowie der Anfertigung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Regelmäßige Fortbildungen dienen dazu, ihre Spezialgebiete auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu halten. Seit 1988 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2007 besteht die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Anna-Maria Ramelsberger. Die Kanzlei befindet sich am Nibelungenplatz 1 in Passau.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Passau – Einordnung der Redaktion
Rosemarie Weber ist seit 1988 als Rechtsanwältin zugelassen und in Passau tätig. Ihre Kanzleiadresse lautet Nibelungenplatz 1, 94032 Passau. Die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Anna-Maria Ramelsberger besteht seit 2007. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Weber führt die Fachanwaltstitel für Familienrecht und Medizinrecht und gehört der Rechtsanwaltskammer München an. Für Ratsuchende ist dabei die Unterscheidung zwischen den im Profil angegebenen Rechtsgebieten und den durch Fachanwaltstitel ausgewiesenen Qualifikationen hilfreich. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Kündigung, zu Vergütungsansprüchen oder zu einem Arbeitszeugnis. Auch Aufhebungsverträge und Veränderungen der Arbeitsbedingungen können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Welche Gesichtspunkte im Einzelfall wichtig sind, hängt unter anderem von den vertraglichen Vereinbarungen und dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine erste Anfrage sollte deshalb den Anlass und das Datum wichtiger Schreiben erkennen lassen, ohne bereits eine vollständige rechtliche Bewertung vorwegzunehmen. Die belegte familienrechtliche Tätigkeit von Rosemarie Weber umfasst Trennung und Scheidung sowie unterschiedliche Unterhaltsfragen. Dazu zählen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Ansprüche der nichtehelichen Mutter und Elternunterhalt. Bei Fragen zu Kindern stehen Umgang, Wechselmodell, elterliche Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht im Mittelpunkt. Ihre Ausbildung zur Mediatorin bezieht Weber in die Suche nach Lösungen ein, die auch das Kindeswohl berücksichtigen. Weitere Themen sind Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzungen und Eheverträge. Ratsuchende können dabei sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Fragen ansprechen, die bei einer Trennung häufig miteinander verbunden sind. Der Standort am Nibelungenplatz bildet einen örtlichen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Passau, etwa aus Altstadt, Haidenhof oder Grubweg. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Passau in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich zunächst knapp schildern, ob es um das Arbeitsverhältnis oder eine familiäre Angelegenheit geht. Angaben zu beteiligten Personen, vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen erleichtern die weitere Abstimmung. Im anschließenden Austausch können die Übernahme des Mandats, benötigte Dokumente und ein Gesprächstermin geklärt werden. Die konkrete Anfahrt zum Nibelungenplatz sollte anhand der Kanzleiadresse geplant werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Passau
Die Kanzlei von Rosemarie Weber befindet sich am Nibelungenplatz 1 in 94032 Passau. Die Adresse ist der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung innerhalb des Stadtgebiets, etwa aus der Altstadt, Haidenhof oder Grubweg. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich keine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile. Für eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse. Bei einer Fahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten im Umfeld vorab geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf gesondert erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Passau relevant. Dessen Familiengericht bearbeitet bei gegebener Zuständigkeit unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Auch vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten können als Familiensachen dort verhandelt werden. Das Landgericht Passau ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für solche Verfahren. Es kommt etwa bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht, zu denen auch Arzthaftungssachen aus Webers weiterer belegter Tätigkeit gehören können. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht Amtsgericht oder Landgericht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten; die Kanzleiadresse allein entscheidet darüber nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Anwaltverein Passau e.V.
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitskreis Umweltsicherung und Landesentwicklung CSU
- Bayerisch-Böhmische-Gesellschaft e. V.
- CSU
- Deutsch-Japanische Gesellschaft in Passau e. V.
- Festspiele Europäische Wochen Passau e. V.
- Frauenunion
- Freundeskreis Passauer Stadttheater e. V.
- Igel e. V. Passau
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, vorhandene Nachträge und das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags hilfreich. Hinzukommen können Lohnabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze Übersicht zum zeitlichen Ablauf. Bei einer Kündigung ist insbesondere wichtig, wann das Schreiben zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen laufen können. Eine Anfrage sollte deshalb zeitliche Dringlichkeit deutlich benennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab; nicht jeder arbeitsrechtliche Konflikt erfordert dieselben Dokumente.
- Wie unterscheiden sich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt?
- Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Lebenssituationen und Anspruchsberechtigte. Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung. Nachehelicher Unterhalt setzt nach der Scheidung an und unterliegt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf des Kindes und ist von Unterhaltsansprüchen zwischen den Eltern zu unterscheiden. Für die Einordnung können Einkommen, Betreuung, Alter der Kinder und weitere Verpflichtungen bedeutsam sein. Allgemeine Tabellen oder Berechnungsbeispiele ersetzen keine Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorge, Umgang und Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der Personensorge und betrifft die Festlegung des Aufenthalts. Umgang bezeichnet demgegenüber den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Diese Bereiche hängen zusammen, sind aber rechtlich nicht gleichzusetzen. Auch ein Wechselmodell beantwortet nicht automatisch sämtliche Sorgefragen. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; die konkrete Betreuungssituation und die Bedürfnisse des Kindes sind dabei wichtige Gesichtspunkte.
- Welche Fragen gehören bei einer Trennung zur Vermögensauseinandersetzung?
- Bei einer Trennung können gemeinsames Eigentum, Immobilien, Darlehen, Konten und andere Vermögenswerte eine Rolle spielen. Davon zu unterscheiden ist der Zugewinnausgleich, der bei entsprechendem Güterstand den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs betrifft. Ein Ehevertrag kann für die rechtliche Einordnung ebenfalls wichtig sein. Für eine erste Bestandsaufnahme helfen eine Vermögensübersicht und vorhandene Vertragsunterlagen. Die Ausbildung einer anwaltlichen Beraterin zur Mediatorin bedeutet dabei nicht, dass jedes Mandat als Mediation geführt wird; das geeignete Vorgehen muss gesondert geklärt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Rosemarie Weber
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,8 von 5 · 21 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Nibelungenplatz 1, 94032 Passau
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-im-stadtturm.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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