Veröffentlichtes Profil

Chrysant Fischer

Dr. Chrysant Fischer – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Passau

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Dr. Fischer Rechtsanwälte PartG mbB

Bahnhofstraße 32a, 94032 Passau

Telefon: +49 851 3793210

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Dr. Fischer Rechtsanwälte PartG mbB
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Chrysant Fischer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Dr. Fischer Rechtsanwälte PartG mbB in Passau. Die Kanzlei nennt als Schwerpunkte Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschadensregulierung, Bußgeldsachen, allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verkehrsstrafrecht. Zum Tätigkeitsangebot gehören außerdem Transparenzregister, Patientenverfügung und Inkasso. Die Kanzlei berät und vertritt Auftraggeber teilweise über Generationen hinweg und legt Wert auf eine vertrauensvolle, auf Dauer angelegte Beziehung. Im Mittelpunkt steht nach ihrer Darstellung das Interesse der Auftraggeber an einer effizienten Erledigung der übertragenen Mandate. Kurze Bearbeitungszeiten sowie die Vermeidung unnötiger Maßnahmen und Kosten werden als Ziele genannt. Die Rechtsanwälte und Mitarbeiter bilden sich kontinuierlich weiter. Der Hauptsitz befindet sich in der Bahnhofstraße 32a in Passau, nahe dem Bahnhof. Direkt vor dem Haus stehen zwei kostenlose Mandantenparkplätze zur Verfügung. Eine Zweigstelle in Hutthurm dient vornehmlich Gesprächen mit Mandanten aus dem nördlichen Landkreis Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau. Die Webseite bietet eine digitale Mandantsannahme an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwaelte-passau.de, rechtsanwaelte-passau.de

Beratung in Passau – Einordnung der Redaktion

Dr. Chrysant Fischer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Dr. Fischer Rechtsanwälte PartG mbB in Passau. Sein Profil weist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aus. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen während des laufenden Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Ratsuchende können beispielsweise Klärungsbedarf bei Vertragsklauseln, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis haben. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge gehören zu den typischen Anlässen, sich arbeitsrechtlich zu orientieren. Hinter dem Schwerpunkt Arbeitsrecht stehen häufig Situationen, in denen persönliche und wirtschaftliche Interessen eng miteinander verbunden sind. Bei einer Kündigung können etwa deren Wirksamkeit und die weitere Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Gegenstand einer Prüfung sein. Bei einem Aufhebungsvertrag geht es allgemein um die Bedingungen einer einvernehmlichen Beendigung. Welche Unterlagen und Informationen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Anliegen. Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Entgeltabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel bilden häufig eine Grundlage, um den Sachverhalt zeitlich und rechtlich einzuordnen. Die Kanzlei nennt daneben unter anderem Verkehrsrecht, Unfallschadensregulierung, Bußgeldsachen, allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verkehrsstrafrecht als Tätigkeitsfelder. Diese Angaben beschreiben das Angebot der Kanzlei insgesamt; Fischers persönlicher Profilschwerpunkt bleibt das Arbeitsrecht. Nach der Kanzleibeschreibung stehen eine vertrauensvolle, längerfristige Beziehung zu den Auftraggebern und eine effiziente Mandatsbearbeitung im Mittelpunkt. Kurze Bearbeitungszeiten und die Vermeidung unnötiger Maßnahmen werden als Ziele beschrieben, nicht als Zusage für einen bestimmten Fall. Der Hauptsitz befindet sich in der Bahnhofstraße 32a, 94032 Passau, nahe dem Bahnhof. Für Ratsuchende aus der Altstadt, Haidenhof oder Grubweg liegt damit eine Anlaufstelle im Passauer Stadtgebiet vor. Direkt vor dem Haus stehen zwei Mandantenparkplätze zur Verfügung. Eine Zweigstelle in Hutthurm dient vornehmlich Gesprächen mit Mandanten aus dem nördlichen Landkreis Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau. Am Standort sind das Amtsgericht Passau und das Landgericht Passau zu nennen; typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören allerdings vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf bevorstehende Termine erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen dafür erforderlich sind. Eine Anfrage bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Ergänzend bietet die Kanzlei auf ihrer eigenen Webseite eine digitale Mandatsannahme an.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Passau

Die Kanzlei Dr. Fischer Rechtsanwälte PartG mbB hat ihren Hauptsitz in der Bahnhofstraße 32a in Passau. Belegt ist die Nähe zum Bahnhof; eine eindeutige Zuordnung der Adresse zu einem der genannten Stadtteile Altstadt, Haidenhof oder Grubweg ergibt sich aus den Angaben nicht. Die Adresse ist eine Anlaufstelle für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet und dem Umland. Die Bahnhofsnähe bietet einen Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangsort ab. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw stehen direkt vor dem Haus zwei Mandantenparkplätze zur Verfügung; eine Verfügbarkeit zu einem bestimmten Termin lässt sich daraus nicht ableiten. Für Fischers Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig. Typische Verfahren über Kündigungen, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Passau oder dem Landgericht Passau. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Falls. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt. Das Amtsgericht Passau und das Landgericht Passau können dagegen für zivilrechtliche Streitigkeiten aus den weiteren Tätigkeitsfeldern der Kanzlei zuständig sein, etwa für Vertrags-, Versicherungs- oder Schadensersatzstreitigkeiten. Die Verteilung richtet sich unter anderem nach Streitwert und Streitgegenstand. Nachlassangelegenheiten werden grundsätzlich beim Amtsgericht als Nachlassgericht bearbeitet. Auch Bußgeldverfahren und bestimmte Verkehrsstrafverfahren können vor dem Amtsgericht geführt werden. Die Zweigstelle in Hutthurm ergänzt das räumliche Angebot für Gespräche insbesondere mit Ratsuchenden aus dem nördlichen Landkreis Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse hilfreich. Je nach Anliegen kommen Entgeltabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben, ein Zeugnis oder ein angebotener Aufhebungsvertrag hinzu. Auch der bisherige Schriftwechsel kann relevant sein. Bei erhaltenen Schreiben ist das Zugangsdatum oft wichtig. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Vertrauliche Unterlagen sollten nur über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Warum spielt bei einer Kündigung der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme eine Rolle?
Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Für eine Kündigungsschutzklage beträgt die Frist grundsätzlich drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fristen für einzelne Ansprüche bestehen. Deshalb sind das Kündigungsschreiben und eine genaue Angabe dazu, wann und wie es zugegangen ist, für die Prüfung bedeutsam. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von verschiedenen Umständen ab und lässt sich nicht allein anhand ihrer Bezeichnung beurteilen. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt weder eine erforderliche gerichtliche Handlung noch die Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem. Darin können beispielsweise Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Zeugnis und eine mögliche Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung ist jedoch nicht automatisch Bestandteil jeder Beendigung. Aufhebungsverträge können außerdem sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Für die rechtliche Einordnung sind der vollständige Vertragstext und die persönliche Ausgangssituation wichtig. Ob eine angebotene Regelung angemessen ist, kann nur anhand des Einzelfalls geprüft werden.
Ist für einen Streit mit dem Arbeitgeber das Amtsgericht Passau zuständig?
Typische Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Dazu zählen beispielsweise Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Das Amtsgericht Passau und das Landgericht Passau sind dafür regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, kann unter anderem vom Arbeitsort und vom Sitz der beklagten Partei abhängen. Bei besonderen Vertragsverhältnissen kann zudem zunächst zu klären sein, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Die passende gerichtliche Zuständigkeit wird deshalb anhand des konkreten Sachverhalts bestimmt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Chrysant Fischer

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaelte-passau.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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