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- Kanzlei Monika Bauer
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Monika Bauer ist Rechtsanwältin und seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzlei gründete sie 2023 in Passau-Grubweg. Im Familienrecht berät und begleitet sie bei Trennung und Scheidung sowie zu Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Auch Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen, Vaterschaftsanfechtungen und familienrechtliche Angelegenheiten mit Auslandsbezug gehören zu den genannten Themen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht. Im Mietrecht unterstützt sie sowohl Vermieter als auch Mieter von Wohnungs- und Gewerberäumen. Im Erbrecht bietet sie Angehörigen Unterstützung bei der Klärung von Ansprüchen und berät zu vorsorglichen Regelungen wie Testamenten, Erbverträgen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Die Kanzlei übernimmt gerichtliche und außergerichtliche Vertretung und versucht dabei eine gütliche Einigung. Zur Arbeitsweise gehören gemeinsame Strategieplanung, individuelle Regelungen und Informationen zum Stand laufender Verfahren. Die Kommunikation erfolgt persönlich, telefonisch oder per E-Mail. Abgerechnet wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; ausnahmsweise ist eine Vergütungsvereinbarung möglich. Die Kanzlei ist barrierefrei und verfügt über Parkplätze vor dem Haus.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Passau – Einordnung der Redaktion
Monika Bauer ist Rechtsanwältin und seit 2011 Fachanwältin für Familienrecht. Ihre Kanzlei gründete sie 2023 in Passau-Grubweg. Der Hauptschwerpunkt liegt auf familienrechtlichen Fragen, die häufig mit persönlichen Veränderungen und wirtschaftlichen Entscheidungen verbunden sind. Sie berät und begleitet bei Trennung und Scheidung sowie zu Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Für Ratsuchende geht es dabei etwa um die finanzielle Situation nach einer Trennung, die Verantwortung für gemeinsame Kinder und die Gestaltung des weiteren familiären Zusammenlebens. Allgemein müssen diese Themen rechtlich voneinander unterschieden werden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Zum familienrechtlichen Tätigkeitsspektrum gehören außerdem Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzung. Während der Versorgungsausgleich grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte betrifft, stehen bei vermögensrechtlichen Fragen beispielsweise Eigentum, Verbindlichkeiten und mögliche Ausgleichsansprüche im Mittelpunkt. Monika Bauer befasst sich auch mit Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen, Vaterschaftsanfechtungen sowie familienrechtlichen Angelegenheiten mit Auslandsbezug. Bei internationalen Bezügen können insbesondere die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht zusätzliche Fragen aufwerfen. Welche Themen zusammen betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Erbrecht. Im Mietrecht unterstützt die Kanzlei sowohl Vermieter als auch Mieter von Wohnungs- und Gewerberäumen. Typische Anliegen betreffen Mietverträge, Kündigungen, Mängel oder Abrechnungen. Im Wohnungseigentumsrecht stehen häufig Beschlüsse und das Zusammenleben innerhalb einer Eigentümergemeinschaft im Vordergrund. Im Erbrecht begleitet Monika Bauer Angehörige bei der Klärung von Ansprüchen und berät zu vorsorglichen Regelungen, darunter Testamente, Erbverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Die Kanzlei übernimmt außergerichtliche und gerichtliche Vertretung und strebt dabei eine gütliche Einigung an. Zur beschriebenen Arbeitsweise gehören gemeinsame Strategieplanung, individuelle Regelungen und Informationen über laufende Verfahren. Die Kanzlei befindet sich in der Alten Str. 19, 94034 Passau, im Stadtteil Grubweg und damit außerhalb der Altstadt. Sie ist barrierefrei; Parkplätze stehen vor dem Haus zur Verfügung. Am Standort sind das Amtsgericht Passau und das Landgericht Passau angesiedelt, deren Zuständigkeit sich nach der jeweiligen Angelegenheit richtet. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil zunächst der Orientierung zu Person, Schwerpunkten und Standort. Eine Anfrage sollte das Anliegen knapp beschreiben und gegebenenfalls auf anstehende Termine hinweisen. Die weitere Kommunikation mit der Kanzlei kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen; dabei lassen sich der Beratungsbedarf und die benötigten Unterlagen klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Passau
Die Kanzlei Monika Bauer liegt in der Alten Str. 19 im Passauer Stadtteil Grubweg. Der Standort ist damit nicht der Altstadt oder Haidenhof zuzuordnen. Für einen persönlichen Termin ist die konkrete Kanzleiadresse maßgeblich, nicht die Lage der Gerichte. Die Kanzlei ist barrierefrei und verfügt über Parkplätze vor dem Haus, was bei einer Anfahrt mit dem Pkw berücksichtigt werden kann. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, sollte die passende Verbindung anhand der Adresse und der aktuellen Fahrpläne prüfen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Gehzeiten sind hier nicht belegt. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Passau relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren sowie Verfahren zum Versorgungsausgleich geführt. Auch Adoptionen und Abstammungssachen gehören grundsätzlich in den Bereich der Familiengerichtsbarkeit. Aus dem Kanzleisitz allein folgt allerdings noch keine Zuständigkeit für den einzelnen Fall; insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt beteiligter Personen kann eine Rolle spielen. Bei Wohnraummietsachen und vielen wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten ist ebenfalls das Amtsgericht zuständig. Erbrechtliche Nachlassangelegenheiten wie Erbscheinsverfahren werden beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht bearbeitet. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils. Hier sowie bei bestimmten gewerblichen Mietstreitigkeiten kann abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Landgericht Passau zuständig sein. Das Landgericht ist hingegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine kurze, geordnete Darstellung der familiären Situation. Hilfreich sind Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern und dazu, welche Fragen bereits zwischen den Beteiligten geklärt oder noch offen sind. Für die spätere Besprechung können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben relevant werden. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Bestehen laufende Fristen oder angekündigte Gerichtstermine, sollten diese bei der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden. Welche Unterlagen anschließend erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Beratungsgegenstand.
- Wie unterscheiden sich Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Unterhalt betrifft die finanzielle Absicherung, etwa von Kindern oder unter bestimmten Voraussetzungen eines Ehepartners. Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere wesentliche Entscheidungen über dessen Lebensführung. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen, vor allem den Eltern. Diese Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden; Schwierigkeiten in einem Bereich bestimmen nicht automatisch die Bewertung der anderen. Bei Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Besprechung hilft es, finanzielle Fragen und Fragen zur Betreuung getrennt darzustellen.
- Was kann bei Scheidungsfolgenvereinbarungen und Vermögensfragen besprochen werden?
- Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann dazu dienen, mehrere Folgen einer Trennung oder Scheidung geordnet zu regeln. Je nach Situation kommen etwa Unterhalt, Vermögensausgleich, die Nutzung einer gemeinsamen Immobilie oder Fragen zum Versorgungsausgleich in Betracht. Dabei sind bestehende Eigentumsverhältnisse, Verbindlichkeiten und frühere Vereinbarungen von Bedeutung. Nicht jede denkbare Regelung ist rechtlich uneingeschränkt möglich; zudem können besondere Formvorschriften oder gerichtliche Prüfungen erforderlich sein. Für die Vorbereitung ist eine Übersicht über Vermögen, Schulden und vorhandene Verträge hilfreich. Ob eine gemeinsame Regelung möglich ist, hängt auch davon ab, in welchen Punkten Einigkeit besteht.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage zum Mietrecht oder Wohnungseigentumsrecht wichtig?
- Zunächst sollte deutlich werden, ob es um ein Mietverhältnis oder um Rechte und Pflichten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft geht. Bei Mietfragen sind außerdem die Rolle als Mieter oder Vermieter und die Nutzung als Wohn- oder Gewerberaum wichtig. Je nach Anliegen können Mietvertrag, Abrechnungen, Schriftwechsel, Kündigungsschreiben oder eine Dokumentation von Mängeln relevant sein. Im Wohnungseigentumsrecht kommen unter anderem Teilungserklärung, Beschlusssammlung und Versammlungsprotokolle hinzu. Eine zeitliche Übersicht erleichtert die Einordnung. Bereits zugestellte Schreiben und darin genannte Fristen sollten bei einer Anfrage nicht unerwähnt bleiben.
- Worin unterscheiden sich erbrechtliche Ansprüche und vorsorgliche Regelungen?
- Nach einem Todesfall geht es häufig darum, die Erbfolge, die Zusammensetzung des Nachlasses und mögliche Ansprüche von Angehörigen zu klären. Dafür können Testamente, familiäre Verhältnisse und Informationen zu Vermögen oder Verbindlichkeiten wichtig sein. Vorsorgliche Regelungen setzen dagegen zu Lebzeiten an: Testamente und Erbverträge betreffen die spätere Vermögensnachfolge. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen haben andere Aufgaben, etwa die Vertretung bei fehlender eigener Handlungsfähigkeit oder die Festlegung medizinischer Behandlungswünsche. Diese Instrumente ersetzen einander nicht. Eine erste Anfrage kann deshalb benennen, ob ein Nachlassfall vorliegt oder persönliche Vorsorge gestaltet werden soll.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Monika Bauer
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-monika-bauer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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