Veröffentlichtes Profil

C. Rohne

Dr. Holger-C. Rohne – Rechtsanwalt und Mediator in Heidelberg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Mediator · §KaG – Kanzlei am Gericht

Bahnhofstr. 55-57, 69115 Heidelberg

Telefon: +49 6221 73 60 441

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
§KaG – Kanzlei am Gericht
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Holger-C. Rohne wird auf der Webseite der Kanzlei am Gericht als Rechtsanwalt und Mediator genannt. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten gerichtlich und außergerichtlich an den Standorten Heidelberg und Ludwigshafen, wobei Ludwigshafen als Zweigstelle geführt wird. Zu den Schwerpunkten gehört die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Arbeitsrecht. Hinzu kommen die Verteidigung in Strafverfahren und im Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die Zeugenbeistandschaft. Die Opfervertretung umfasst die Begleitung von Zeugen und die umfassende Vertretung von Geschädigten in Straf- und Zivilverfahren. Weitere Tätigkeiten sind die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Verkehrsrechts sowie die Unterstützung bei Fragen aus anderen Rechtsgebieten, etwa dem allgemeinen Zivilrecht. Die Kanzlei setzt auf persönliche Betreuung und möchte gemeinsam mit Mandanten nachhaltige Lösungen erarbeiten und umsetzen. Dafür bestehen auch gezielte Kooperationen mit anderen Kanzleien. Mediation und Moderation werden ebenfalls angeboten, auch in Unternehmen. Die Kanzlei arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und übernimmt die Deckungsanfrage.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kag-heidelberg.de, kag-heidelberg.de

Beratung in Heidelberg – Einordnung der Redaktion

C. Rohne ist Rechtsanwalt und Mediator bei §KaG – Kanzlei am Gericht in Heidelberg. Auf der Kanzleiwebseite wird er als Dr. Holger-C. Rohne geführt. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Heidelberger Kanzleianschrift lautet Bahnhofstr. 55–57, 69115 Heidelberg; daneben besteht eine Zweigstelle in Ludwigshafen. Die Kanzlei berät und vertritt gerichtlich und außergerichtlich. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass sowohl die Klärung rechtlicher Fragen im Vorfeld eines Konflikts als auch die Begleitung einer bereits bestehenden Auseinandersetzung zum beschriebenen Tätigkeitsrahmen gehören. Im Arbeitsrecht vertritt die Kanzlei Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Je nach Ausgangslage kann es darum gehen, Vertragsregelungen einzuordnen, unterschiedliche Auffassungen über Pflichten im Arbeitsverhältnis zu klären oder die Beendigung einer Beschäftigung rechtlich zu begleiten. Dabei sind häufig der zeitliche Ablauf und vorhandene Schriftstücke wesentlich. Arbeitsrechtliche Konflikte können außergerichtlich verhandelt werden oder vor die Arbeitsgerichte gelangen. Die örtlich genannten Amts- und Landgerichte sind für gewöhnliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern hingegen nicht die zuständigen Gerichte. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht umfasst typischerweise Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge und Umgang. Mandantinnen und Mandanten suchen hier häufig zunächst eine Einordnung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation sowie Orientierung zu möglichen Verfahrenswegen. Familiengerichtliche Verfahren werden beim Amtsgericht geführt. Als Mediator steht Rohne zugleich für eine Form der Konfliktbearbeitung, bei der die Beteiligten mit neutraler Unterstützung eigenverantwortlich nach einer Verständigung suchen. Die Kanzlei bietet Mediation und Moderation an, auch in Unternehmen. Ob ein solcher Rahmen zu einem konkreten Konflikt passt, bedarf einer gesonderten Klärung. Der Standort in der Bahnhofstraße bildet den örtlichen Bezug für Anfragen aus Heidelberg, etwa aus Altstadt, Weststadt und Neuenheim. Welche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt ab; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits eingegangenen Schreiben und zu erkennbaren Fristen. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme und die benötigten Unterlagen geklärt werden. Die Kanzlei übernimmt nach ihrer Beschreibung auch Deckungsanfragen bei Rechtsschutzversicherungen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heidelberg

Die Heidelberger Anschrift von §KaG – Kanzlei am Gericht liegt in der Bahnhofstr. 55–57, 69115 Heidelberg. Für Ratsuchende aus der Altstadt, der Weststadt oder Neuenheim bietet sie einen Bezugspunkt innerhalb des Heidelberger Stadtgebiets. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Ebenso sind keine bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrtzeiten belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft zur vollständigen Adresse; bei einer Anfahrt mit dem Pkw sollten die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten vorab geprüft werden. Einzelheiten zum Zugang zu den Kanzleiräumen lassen sich bei der Terminvereinbarung erfragen. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Heidelberg von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob Heidelberg im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht Heidelberg ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Es verhandelt insbesondere Zivil- und Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht führt der typische gerichtliche Weg dagegen zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht. Kanzleistandort und zuständiger Gerichtsort müssen daher nicht übereinstimmen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Nachträge, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und die dazugehörige Korrespondenz hilfreich. Auch Angaben dazu, wann und auf welchem Weg ein Schreiben zugegangen ist, können wichtig sein. Je nach Streitpunkt kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder einschlägige Vereinbarungen hinzu. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage auf bereits bekannte Termine hinweisen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anliegen.
Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor einer arbeitsrechtlichen Mandatsanfrage schildern?
Sinnvoll ist eine knappe Beschreibung der eigenen Rolle, des bestehenden Arbeitsverhältnisses und des konkreten Konflikts. Geht es beispielsweise um Vergütung, eine Vertragsänderung oder die Beendigung der Beschäftigung, helfen Angaben zum bisherigen Verlauf und zum gewünschten Klärungsbedarf. Die Namen der beteiligten Parteien werden üblicherweise auch benötigt, um mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Eine Kanzlei kann in derselben Auseinandersetzung nicht widerstreitende Interessen vertreten. Vertrauliche Dokumente sollten über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Die Anfrage allein ersetzt weder die Bestätigung einer Mandatsübernahme noch eine individuelle Prüfung.
Welche Themen können bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung angesprochen werden?
Eine erste Anfrage kann den zeitlichen Verlauf der Trennung, gemeinsame Kinder, die Wohnsituation und offene wirtschaftliche Fragen zusammenfassen. Häufig stehen Unterhalt, Vermögensfragen oder die Organisation von Betreuung und Umgang im Vordergrund. Bereits bestehende Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können für die Einordnung bedeutsam sein. Nicht jedes Thema muss unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden; unterschiedliche Fragen können zudem eigenen Verfahrensregeln unterliegen. Welche Informationen und Nachweise für eine nähere Prüfung erforderlich sind, hängt davon ab, worüber bereits Einigkeit besteht und welche Punkte noch offen sind.
Wie unterscheidet sich Mediation von anwaltlicher Vertretung im Arbeits- oder Familienrecht?
Bei anwaltlicher Vertretung steht die Wahrnehmung der Interessen der vertretenen Person oder Organisation im Mittelpunkt. Mediation ist dagegen ein freiwilliges, strukturiertes Verfahren, in dem eine neutrale Person die Beteiligten bei einer eigenverantwortlichen Verständigung unterstützt. Die mediierende Person entscheidet den Streit nicht. Im Arbeits- und Familienrecht kann dieses Vorgehen insbesondere bei fortbestehenden Beziehungen in Betracht kommen. Voraussetzung ist, dass die Beteiligten zu einem solchen Austausch bereit sind. Mediation ersetzt nicht automatisch eine unabhängige rechtliche Prüfung möglicher Vereinbarungen. Rollen, Grenzen und Ablauf sollten vor Beginn klar besprochen werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu C. Rohne

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf §KaG – Kanzlei am Gericht insgesamt und nicht auf C. Rohne persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kag-heidelberg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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