Veröffentlichtes Profil

Frank Dillmann

Frank Dillmann – Fachanwalt für Sozialrecht in Heidelberg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht · Rechtsanwalt Frank Dillmann

Berliner Straße 14, 69120 Heidelberg

Telefon: +49 6221 45730

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Frank Dillmann
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Frank Dillmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Heidelberg. Er berät und vertritt Privatpersonen, Gewerbetreibende, Unternehmer, Verbände und Freiberufler gerichtlich und außergerichtlich in Heidelberg sowie im gesamten Bundesgebiet. Seine Tätigkeit umfasst das Sozial- und Sozialversicherungsrecht, darunter Krankenversicherungsrecht, Rentenversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht, Rehabilitationsrecht und Pflegeversicherungsrecht. Weitere Bereiche sind Arbeitsförderungsrecht, Schwerbehindertenrecht sowie Kinder- und Jugendhilferecht. Er bearbeitet auch Fragen zu Elterngeld, Sozialhilfe und Grundsicherung, Wohngeld, Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren. Hinzu kommen Erstattungsansprüche und Rückforderungen staatlicher Leistungsträger sowie der Regress von Sozialhilfeträgern gegenüber Erben und Beschenkten. Als weitere Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei das Elternunterhaltsrecht und den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Mandatsannahme und Besprechungen sind auf Wunsch telefonisch, per E-Mail oder per Videotelefonat möglich. Für die erste Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung bittet die Kanzlei um einen Anruf oder eine E-Mail. Bei Anliegen, die er nicht übernehmen kann, empfiehlt Dillmann eine Kollegin oder einen Kollegen aus seinem Netzwerk.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: sozialrecht-heidelberg.de, sozialrecht-heidelberg.de

Beratung in Heidelberg – Einordnung der Redaktion

Frank Dillmann ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Heidelberg. Sein Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere seine Tätigkeit im Sozial- und Sozialversicherungsrecht. Er berät und vertritt Privatpersonen, Gewerbetreibende, Unternehmer, Verbände und Freiberufler außergerichtlich und gerichtlich, sowohl in Heidelberg als auch bundesweit. Für Ratsuchende ist diese Verbindung vor allem dort relevant, wo berufliche Veränderungen, familiäre Verpflichtungen und sozialrechtliche Leistungsfragen zusammentreffen. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Sozialrecht. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Berührungspunkte mit dem Sozialrecht entstehen beispielsweise bei Arbeitslosigkeit, längerer Erkrankung oder einer Schwerbehinderung. Zu Dillmanns ausdrücklich genannten Tätigkeitsfeldern gehören das Arbeitsförderungsrecht und das Schwerbehindertenrecht, außerdem Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren. Bei Letzteren steht allgemein die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Erwerbstätigkeit im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten können entsprechende Vertragsunterlagen, Schreiben von Versicherungsträgern oder Bescheide als Grundlage für die Klärung ihres Anliegens zusammenstellen. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Unterhalt, Trennung oder die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Die Kanzlei nennt als konkreten weiteren Tätigkeitsbereich das Elternunterhaltsrecht. Daneben bearbeitet Dillmann Fragen zu Elterngeld, Kinder- und Jugendhilfe sowie zum Regress von Sozialhilfeträgern gegenüber Erben und Beschenkten. Sein sozialrechtliches Tätigkeitsspektrum umfasst auch Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung, Rehabilitation, Sozialhilfe, Grundsicherung und Wohngeld. Hinzu kommen Rückforderungen staatlicher Leistungsträger und Fragen zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Welche rechtlichen Bereiche im Einzelfall zusammenwirken, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzlei befindet sich in der Berliner Straße 14, 69120 Heidelberg, im Stadtteil Neuenheim. Damit liegt sie nördlich des Neckars; Altstadt und Weststadt sind weitere Bezugspunkte im Heidelberger Stadtgebiet. Vor Ort bestehen das Amtsgericht Heidelberg und das Landgericht Heidelberg. Familiensachen gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht, während arbeits- und sozialrechtliche Streitigkeiten regelmäßig eigenen Gerichtsbarkeiten zugeordnet sind. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktinformationen nutzen. Die Kanzlei bittet zur ersten Anfrage und Terminvereinbarung um einen Anruf oder eine E-Mail. Mandatsannahme und Besprechungen sind auf Wunsch auch telefonisch, per E-Mail oder per Videotelefonat möglich. Kann Dillmann ein Anliegen nicht übernehmen, empfiehlt er eine Kollegin oder einen Kollegen aus seinem Netzwerk.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heidelberg

Die Kanzlei von Frank Dillmann liegt in der Berliner Straße 14 in Heidelberg-Neuenheim und damit nördlich des Neckars. Die Anschrift befindet sich nicht in der Altstadt; auch die Weststadt bildet einen anderen Teil des Heidelberger Stadtgebiets. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw anhand der vollständigen Adresse planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht enthalten. Solche organisatorischen Fragen können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Telefonische Besprechungen und Videotelefonate sind nach der Kanzleibeschreibung auf Wunsch möglich, sodass nicht jedes Gespräch einen Weg zur Kanzlei voraussetzt. Von den genannten Gerichten ist für familienrechtliche Angelegenheiten typischerweise das Amtsgericht Heidelberg mit seinem Familiengericht relevant. Dort werden beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Heidelberg ist dagegen kein reguläres Eingangsgericht für Familien-, Arbeits- oder Sozialrechtssachen. Es befasst sich unter anderem mit Zivilstreitigkeiten, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor ein Landgericht gehören. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für viele Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern sind die Sozialgerichte zuständig; einzelne im Profil genannte Leistungsbereiche können hingegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet sein. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen örtlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach der Heidelberger Kanzleianschrift.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Falls die Kanzlei telefonisch nicht erreichbar ist, soll ein Rückrufwunsch mit einer kurzen Beschreibung des Problems an ra.dillmann@web.de geschickt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Falls die Kanzlei telefonisch nicht erreichbar ist, soll ein Rückrufwunsch mit einer kurzen Beschreibung des Problems an ra.dillmann@web.de geschickt werden.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Anwaltsliste des Focus-Spezial "Anwälte 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und 2026" im Fachbereich Sozialrecht, Focus
  • Top-Liste der besten Anwaltskanzleien Deutschlands, Stern (2020)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Zusatzvereinbarungen und die wesentliche Korrespondenz mit dem Arbeitgeber hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs von Bedeutung. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Angaben zu offenen Zahlungen den Sachverhalt verdeutlichen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Darstellung. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht und bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Was bedeutet ein Statusfeststellungsverfahren für Selbstständige und Auftraggeber?
Ein Statusfeststellungsverfahren dient dazu, die sozialversicherungsrechtliche Einordnung einer Tätigkeit zu klären. Dabei geht es insbesondere um die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung im Vertrag, sondern auch die tatsächliche Durchführung der Zusammenarbeit. Typische Gesichtspunkte sind Weisungsgebundenheit und Eingliederung in betriebliche Abläufe. Für eine Mandatsanfrage können Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und bereits vorliegende Schreiben der beteiligten Stellen hilfreich sein. Die Einordnung kann Auswirkungen auf Versicherungspflicht und Beiträge haben.
Wie hängen Elternunterhalt und Rückforderungen eines Sozialhilfeträgers zusammen?
Wenn Eltern ihren Lebensbedarf oder Pflegekosten nicht selbst decken können, können sowohl sozialrechtliche Leistungsfragen als auch unterhaltsrechtliche Fragen entstehen. Ein Sozialhilfeträger kann unter gesetzlichen Voraussetzungen prüfen, ob Ansprüche gegenüber Angehörigen bestehen und auf ihn übergehen. Davon zu unterscheiden sind mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit früheren Schenkungen oder einer Erbschaft. Diese Sachverhalte folgen unterschiedlichen rechtlichen Regeln. Für eine erste Anfrage sind deshalb das konkrete Schreiben des Trägers, der familiäre Zusammenhang und der zeitliche Ablauf besonders aufschlussreich.
Was sollte eine Anfrage zu einem abgelehnten Sozialleistungsantrag oder einer Rückforderung enthalten?
Hilfreich sind die Bezeichnung der Leistung, der zuständige Leistungsträger und eine kurze Beschreibung dessen, was beantragt oder zurückgefordert wurde. Der vollständige Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung sowie das Datum des Zugangs ermöglichen eine erste Orientierung über Verfahrensstand und mögliche Fristen. Auch frühere Bescheide und bereits eingereichte Erklärungen können relevant sein. Ob ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist und welcher Rechtsweg eröffnet ist, hängt vom Leistungsbereich ab. Eine unverbindliche Anfrage ersetzt weder einen Rechtsbehelf noch die ausdrückliche Vereinbarung einer Vertretung.
Können bei Trennung oder Scheidung zusätzlich sozialrechtliche Fragen entstehen?
Eine Trennung oder Scheidung kann neben familienrechtlichen Themen auch Fragen zu Krankenversicherung, Wohngeld oder existenzsichernden Leistungen aufwerfen. Unterhaltszahlungen, Änderungen der Haushaltszusammensetzung und die Betreuung von Kindern können für unterschiedliche Leistungsansprüche von Bedeutung sein. Dabei gelten je nach Rechtsgebiet eigene Voraussetzungen und Berechnungsregeln. Für eine Mandatsanfrage ist es hilfreich, familienrechtliche Anliegen und laufende Leistungsangelegenheiten getrennt zu benennen und vorhandene Bescheide anzugeben. Welche Teile des Anliegens übernommen werden können, muss vor einer Beauftragung geklärt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Dillmann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,9 von 5 · 40 Bewertungen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: sozialrecht-heidelberg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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