Veröffentlichtes Profil

Andrea Y. Combé

Rechtsanwältin Andrea Y. Combé in Heidelberg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Andrea Y. Combé

Vangerowstraße 33, 69115 Heidelberg

Telefon: +49 6221 97110

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Andrea Y. Combé
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Rechtsanwältin Andrea Y. Combé befindet sich in der Vangerowstraße 33 in Heidelberg. Der vorliegende Eintrag beschreibt die Beratung von Mandanten in Rechtsfragen und die Begleitung von Rechtsverfahren. Konkrete Rechtsgebiete oder einzelne Tätigkeitsschwerpunkte werden nicht genannt. Auch eine nähere Eingrenzung des Mandantenkreises enthält die Beschreibung nicht. Nach den Angaben verfügt die Kanzlei über ein Team erfahrener Anwälte, die jeweils auf ihr Fachgebiet spezialisiert sind. Als Merkmale der Arbeitsweise nennt der Text eine enge Kommunikation mit den Mandanten und eine transparente Steuerung der Rechtsverfahren. Die Mandanten werden über die einzelnen Schritte auf dem Laufenden gehalten. Ihre Bedürfnisse und Erwartungen stehen dabei im Vordergrund. Juristische Probleme werden praxisnah und lösungsorientiert angegangen, komplexe Fälle sorgfältig analysiert. Darüber hinaus betont die Darstellung die Einhaltung ethischer Regeln und von Vertraulichkeitsprinzipien.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalte.ivof.com

Beratung in Heidelberg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Andrea Y. Combé ist mit ihrer Kanzlei in der Vangerowstraße 33, 69115 Heidelberg, ansässig. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Für Ratsuchende können dabei sowohl einzelne Vertragsklauseln als auch Veränderungen im Arbeitsalltag Anlass für eine Anfrage sein. Die ergänzende Kanzleibeschreibung schildert allgemein die Beratung in Rechtsfragen und die Begleitung von Rechtsverfahren, ohne einzelne arbeitsrechtliche Leistungen oder einen bestimmten Mandantenkreis näher abzugrenzen. Typische Anliegen im Arbeitsrecht sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit und Urlaub sowie der Umgang mit Abmahnungen oder Kündigungen. Auch Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse gehören zu den Themen, bei denen rechtlicher Klärungsbedarf entstehen kann. Welche Gesichtspunkte bedeutsam sind, hängt unter anderem von den Vertragsunterlagen, möglichen tariflichen Regelungen und dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab. Eine arbeitsrechtliche Anfrage dient zunächst dazu, den Sachverhalt zu ordnen und den konkreten Beratungsbedarf zu benennen. Nicht jede Meinungsverschiedenheit führt dabei zu einem gerichtlichen Verfahren. Die Kanzleibeschreibung nennt eine enge Kommunikation und eine transparente Begleitung der Verfahrensschritte als Merkmale der Arbeitsweise. Mandantinnen und Mandanten sollen über die einzelnen Schritte informiert werden; zudem werden Vertraulichkeit und die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse hervorgehoben. Für eine erste Besprechung ist allgemein eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung des Anliegens hilfreich. Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und einschlägiger Schriftverkehr können dafür eine Grundlage bilden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Abstimmung der Anfrage klären. Der örtliche Bezug liegt in Heidelberg. Altstadt, Weststadt und Neuenheim gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Als Gerichte sind Amtsgericht Heidelberg und Landgericht Heidelberg aufgeführt. Typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis fallen jedoch grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für die Anfahrt zur Vangerowstraße sollten Verbindungen öffentlicher Verkehrsmittel oder die Pkw-Route anhand der Anschrift geprüft werden. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit der Orientierung am Profil und den dort verfügbaren Kontaktangaben beginnen. In der Anfrage lassen sich das Anliegen, wichtige Termine und der Wunsch nach einer Besprechung knapp zusammenfassen; die Übernahme eines Mandats bedarf einer gesonderten Abstimmung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heidelberg

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Andrea Y. Combé befindet sich in der Vangerowstraße 33 in Heidelberg. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Unterscheidung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig. Das Amtsgericht Heidelberg und das Landgericht Heidelberg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Dort werden unter anderem Zivilverfahren nach den jeweils geltenden Zuständigkeitsregeln geführt. Typische Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Die beiden genannten Heidelberger Gerichte sind deshalb nicht allein aufgrund ihrer Lage am Kanzleistandort für solche Anliegen zuständig. Welches Gericht ein konkretes Verfahren bearbeitet, hängt von dessen Gegenstand sowie der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab; im Arbeitsrecht kann beispielsweise der Arbeitsort eine Rolle spielen. Die Anschrift in der Vangerowstraße bildet den Ausgangspunkt für die räumliche Orientierung innerhalb Heidelbergs. Altstadt, Weststadt und Neuenheim sind als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass die vorliegenden Angaben die Kanzlei einem dieser Viertel zuordnen. Ebenso ist eine unmittelbare Innenstadtlage nicht belegt. Für einen persönlichen Termin empfiehlt sich daher eine Routenplanung anhand der vollständigen Adresse und des vereinbarten Zeitpunkts. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel lassen sich aktuelle Verbindungen über die örtlichen Fahrplanauskünfte prüfen. Für die Anfahrt mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten berücksichtigt werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
Als Grundlage eignen sich meist der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Ergänzungen sowie die Unterlagen, auf die sich das Anliegen bezieht. Je nach Thema können dies eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben, Entgeltabrechnungen, ein Arbeitszeugnis oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert die Einordnung. Dabei sind insbesondere Daten des Zugangs wichtiger Schreiben und bereits vereinbarte Termine relevant. Welche Dokumente für die weitere Prüfung benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Vertrauliche Unterlagen sollten erst über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Warum sollte bei einer Kündigung frühzeitig nach einem Beratungstermin gefragt werden?
Im Zusammenhang mit Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fristen, etwa aus vertraglichen oder tariflichen Regelungen, Bedeutung haben. Deshalb sind das Zugangsdatum und vorhandene Schreiben bereits bei der Terminanfrage wichtige Informationen. Eine bloße Kontaktanfrage hemmt oder wahrt solche Fristen nicht. Ob und welche Schritte im konkreten Fall in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Prüfung der Unterlagen und Umstände.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung oder weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben. Bei einer Beratungsanfrage zu einem Aufhebungsvertrag sind deshalb der vollständige Entwurf und eine eventuell gesetzte Rückmeldefrist relevant. Ob einzelne Regelungen angemessen sind, lässt sich nicht ohne Kenntnis des jeweiligen Arbeitsverhältnisses beurteilen.
Kommt es bei einem Streit über Lohn oder Arbeitszeugnis immer zu einem Gerichtsverfahren?
Nicht jede arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheit muss gerichtlich geklärt werden. Zunächst kann es darum gehen, die vertraglichen Grundlagen, vorhandene Abrechnungen oder den Wortlaut eines Zeugnisses zu prüfen und die unterschiedlichen Standpunkte festzustellen. Auch eine außergerichtliche Verständigung ist grundsätzlich möglich. Bleibt ein Streit zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bestehen, sind regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz ist grundsätzlich eine Güteverhandlung vorgesehen, die auf eine einvernehmliche Lösung ausgerichtet ist. Welcher Weg sinnvoll erscheint, hängt von den Umständen des jeweiligen Anliegens ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andrea Y. Combé

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalte.ivof.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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