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- Kanzlei Philipp Moritz Hug
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Philipp Moritz Hug ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Heidelberg und einer Zweigstelle in München. Zu seinen genannten Tätigkeitsgebieten gehören Strafrecht, Opfervertretung, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Darüber hinaus führt die Kanzlei unter anderem Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Arztstrafrecht und Internetstrafrecht auf. Auch Berufung, Revision und Wiederaufnahme werden als Tätigkeiten genannt. Hug ist neben seiner Tätigkeit am Kanzleisitz überregional als Strafverteidiger tätig. Das Beratungsangebot umfasst private Anliegen, unternehmerische Entscheidungen und Rechtsstreitigkeiten. Die Kanzlei nennt außerdem Vertragsgestaltung, Streitbeilegung und Prozessführung. Nach eigener Darstellung legt Hug Wert auf persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, individuelle Betrachtung der Anliegen sowie klare Kommunikation und Transparenz. Komplexe Sachverhalte werden verständlich erklärt; zur Arbeitsweise gehören eine sorgfältige Analyse, strukturierte Bearbeitung und realistische Einschätzungen. Beratung ist vor Ort, telefonisch oder online möglich. Die Kontaktaufnahme kann per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen. Die Webseite bietet eine Online-Terminbuchung und eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Auch kurzfristige Beratungstermine sind vorgesehen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: philipp-moritz-hug.de, philipp-moritz-hug.de
Beratung in Heidelberg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Philipp Moritz Hug hat seinen Kanzleisitz in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 in 69117 Heidelberg und unterhält eine Zweigstelle in München. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de weist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aus. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt daneben insbesondere strafrechtliche Tätigkeiten sowie Verkehrsrecht und Opfervertretung. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung hilfreich: Bei einer Anfrage lässt sich klären, ob das konkrete arbeitsrechtliche, verkehrsrechtliche oder strafrechtliche Anliegen übernommen werden kann und welche Informationen für eine erste Einordnung benötigt werden. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten erwarten hier häufig eine verständliche Einordnung von Schriftstücken, zeitlichen Abläufen und möglichen Konfliktlösungen. Auch unternehmerische Entscheidungen können arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen. Die Kanzlei nennt allgemein Vertragsgestaltung, Streitbeilegung und Prozessführung als Bestandteile ihres Angebots. Welche Bearbeitung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt und vom vereinbarten Auftrag ab. Gerade bei bereits zugestellten Schreiben können Fristen für die weitere Prüfung bedeutsam sein. Ein weiterer Bezugspunkt des Profils ist die Strafverteidigung, die Hug nach der Kanzleibeschreibung auch überregional ausübt. Genannt werden unter anderem Verkehrs-, Betäubungs-, Sexual-, Jugend-, Wirtschafts-, Steuer-, Arzt- und Internetstrafrecht. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Bei der Opfervertretung stehen dagegen die Stellung und Beteiligungsmöglichkeiten geschädigter Personen im Strafverfahren im Mittelpunkt. Berufung, Revision und Wiederaufnahme werden ebenfalls aufgeführt; diese Verfahrenswege haben unterschiedliche Voraussetzungen und dienen nicht derselben Art gerichtlicher Überprüfung. Die Heidelberger Adresse liegt an der Friedrich-Ebert-Anlage im innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Damit besteht ein örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Weststadt und Neuenheim. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Heidelberg und das Landgericht Heidelberg, die insbesondere für strafrechtliche und bestimmte zivilrechtliche Verfahren relevant sein können. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, vorhandene Schreiben sowie erkennbare Termine benennen. Laut Kanzleibeschreibung sind Beratung vor Ort, telefonisch oder online und Kontakt per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp möglich. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als strukturiert, verständlich und auf eine persönliche Zusammenarbeit ausgerichtet.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heidelberg
Die Kanzlei Philipp Moritz Hug befindet sich in der Friedrich-Ebert-Anlage 11 in Heidelberg, im innerstädtischen Umfeld der Altstadt. Neben der Altstadt gehören Weststadt und Neuenheim zu den genannten Stadtteilen am Standort. Die zentrale Lage lässt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu; die konkrete Verbindung und verfügbare Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Da die Kanzlei auch telefonische und Online-Beratung nennt, setzt ein Beratungsgespräch nicht zwingend eine Anfahrt nach Heidelberg voraus. Für die strafrechtlichen Tätigkeitsgebiete sind das Amtsgericht Heidelberg und das Landgericht Heidelberg wichtige örtliche Bezugspunkte. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit, darunter je nach Vorwurf auch Verkehrs- oder Betäubungsmittelstrafsachen. Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch jugendstrafrechtliche Verfahren werden abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen vor den jeweils zuständigen Jugendgerichten beziehungsweise Jugendkammern geführt. Zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa über Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, können ebenfalls vor Amts- oder Landgericht gehören. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht gilt dagegen: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit, nicht in die Zuständigkeit dieser beiden ordentlichen Gerichte. Welches Gericht konkret zuständig ist, richtet sich nach Streitgegenstand, Verfahrensart und örtlichen Anknüpfungspunkten.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon, gewünschter Leistung und eine Nachricht vor.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung und eine kostenfreie Erstberatung an. Als Ablauf werden Kontaktaufnahme per Anruf, WhatsApp, SMS oder E-Mail, kostenfreie Ersteinschätzung und die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins genannt. Im ersten Gespräch wird transparent geklärt, welche Gebühren auf Sie zukommen.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung und eine kostenfreie Erstberatung an. Als Ablauf werden Kontaktaufnahme per Anruf, WhatsApp, SMS oder E-Mail, kostenfreie Ersteinschätzung und die Vereinbarung eines persönlichen Besprechungstermins genannt. Im ersten Gespräch wird transparent geklärt, welche Gebühren auf Sie zukommen.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Vorname, Nachname, E-Mail, Telefon, gewünschter Leistung und eine Nachricht vor.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu Kündigung, Abmahnung oder Arbeitsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Schreiben wichtig, das den Anlass der Anfrage bildet. Je nach Thema können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, ein Arbeitszeugnis oder die bisherige Korrespondenz hinzukommen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis, insbesondere mit Angaben dazu, wann ein Schreiben eingegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Bei der Kontaktaufnahme ist deshalb ein Hinweis auf bekannte Termine sinnvoll. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
- Was unterscheidet ein verkehrsrechtliches Anliegen von einem Verkehrsstrafverfahren?
- Verkehrsrecht umfasst unterschiedliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr. Nach einem Unfall können beispielsweise Schadensersatzansprüche und die Kommunikation mit Versicherungen im Vordergrund stehen. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Daneben gibt es Bußgeldverfahren und verwaltungsrechtliche Fragen zur Fahrerlaubnis. Mehrere Verfahren können denselben Vorfall betreffen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das erhaltene Schreiben und die absendende Stelle zu benennen, ohne den Vorgang bereits selbst rechtlich einordnen zu müssen.
- Welche Informationen werden für eine Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs benötigt?
- Hilfreich sind zunächst die Art des Vorwurfs, die ermittelnde Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und Angaben zum bisherigen Verfahrensstand. Vorladungen, Strafbefehle, Anklageschriften oder gerichtliche Terminmitteilungen ermöglichen eine genauere Orientierung. Wichtig ist außerdem, ob bereits eine Entscheidung zugestellt wurde oder ein Termin bevorsteht. Eine belastbare Bewertung setzt häufig Kenntnis der Ermittlungsakte voraus; die erste Schilderung ersetzt diese nicht. Sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Ob und in welchem Umfang eine Verteidigung übernommen wird, ist Gegenstand der individuellen Mandatsklärung.
- Was bedeutet Opfervertretung, und wie unterscheidet sie sich von der Strafverfolgung?
- Die Strafverfolgung ist grundsätzlich Aufgabe der staatlichen Ermittlungsbehörden und Gerichte. Eine anwaltliche Opfervertretung richtet sich dagegen auf die Rechte und Interessen einer geschädigten Person im Verfahren. Dazu können Informationen zum Verfahrensablauf, die Begleitung bei Vernehmungen und die Prüfung von Beteiligungsmöglichkeiten wie einer Nebenklage gehören. Auch mögliche zivilrechtliche Ansprüche können eine Rolle spielen. Nicht jede Beteiligungsform steht in jedem Verfahren offen. Bei einer Anfrage helfen Angaben zum Geschehen, zum bisherigen Behördenkontakt und zu bereits erhaltenen Schreiben, um den Beratungsbedarf allgemein einzugrenzen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Philipp Moritz Hug
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4,9 von 5 · 46 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: philipp-moritz-hug.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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