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- Heidelberger Arbeitsrecht
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Tobias Theiß ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und führt die Kanzlei Heidelberger Arbeitsrecht in Heidelberg. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf Arbeitsrecht, Kündigungsschutz und Konfliktlösung im Arbeitsverhältnis. Die Beratung umfasst auch das damit verbundene Sozialrecht. Seit vielen Jahren berät und schult er Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu den von ihm vertretenen Mandanten zählen große und mittelständische Unternehmen sowie Vorgesetzte und Arbeitnehmer. In seine juristische Beratung bezieht er Erfahrungen mit personalwirtschaftlichen Themen der Personalabteilungen und aktuelle Entwicklungen im Bereich Human Resources ein. Mandanten erhalten aktuelle Informationen persönlich aus einer Hand, statt wechselnde Ansprechpartner zu haben. Die Kanzlei legt Wert auf eine persönliche Beziehung zu ihren Mandanten und nimmt sich Zeit, deren Anliegen zu verstehen. Im Mittelpunkt stehen die Bedürfnisse des Einzelfalls, Transparenz sowie eine schnelle und unkomplizierte Rechtsberatung. Zur fachlichen Arbeitsweise gehören regelmäßige Fortbildungen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: heidelberg-arbeitsrecht.com, heidelberg-arbeitsrecht.com
Beratung in Heidelberg – Einordnung der Redaktion
Hinter Heidelberger Arbeitsrecht steht Tobias Theiß, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. Seine Kanzlei befindet sich in der Kaiserstraße 11a, 69115 Heidelberg. Im Mittelpunkt seiner Tätigkeit stehen das Arbeitsrecht, der Kündigungsschutz und die Lösung von Konflikten im Arbeitsverhältnis. Die Beratung umfasst außerdem damit verbundene sozialrechtliche Fragen. Er berät und schult seit vielen Jahren Arbeitgeber, Führungskräfte und Arbeitnehmer, insbesondere zu Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu seinen Mandanten gehören große und mittelständische Unternehmen sowie Vorgesetzte und Beschäftigte. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen der täglichen Zusammenarbeit ebenso wie um deren Beendigung. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. Beim Kündigungsschutz stehen unter anderem die Voraussetzungen einer Kündigung und die Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung im Raum. Sozialrechtliche Berührungspunkte können entstehen, wenn eine Trennung vom Arbeitgeber Auswirkungen auf Leistungen der sozialen Sicherung hat. Welche Fragen zusammen betrachtet werden müssen, hängt von der jeweiligen beruflichen und persönlichen Situation ab. Für Arbeitgeber und Führungskräfte können organisatorische Veränderungen, Personalentscheidungen oder Auseinandersetzungen im Team Anlass einer Anfrage sein. Arbeitnehmer suchen häufig Orientierung, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern oder der Bestand ihres Arbeitsplatzes betroffen ist. Tobias Theiß bezieht nach der Kanzleibeschreibung Erfahrungen mit personalwirtschaftlichen Themen und aktuelle Entwicklungen im Bereich Human Resources in seine juristische Arbeit ein. Persönliche Ansprechpartnerkontinuität, das Verständnis des einzelnen Anliegens und Transparenz gehören zu seinem beschriebenen Beratungsansatz. Regelmäßige Fortbildungen sind Bestandteil seiner fachlichen Arbeitsweise. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Heidelberg; zum Stadtgebiet gehören unter anderem Altstadt, Weststadt und Neuenheim. Die Anschrift in der Kaiserstraße ist der Bezugspunkt für die Planung eines persönlichen Besuchs. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Amtsgericht Heidelberg und Landgericht Heidelberg gehören zur örtlichen Gerichtslandschaft. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden allerdings regelmäßig vor den Arbeitsgerichten und nicht vor diesen beiden Gerichten geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp zusammenfassen: Worum geht es, welche Beteiligten gibt es und liegen bereits Schreiben oder Termine vor? Bei einer Kündigung ist insbesondere das Datum ihres Zugangs eine wichtige Information. Im anschließenden Austausch können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Anfrage allein ersetzt weder die Mandatsvereinbarung noch eine gegebenenfalls erforderliche fristgerechte Verfahrenshandlung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Heidelberg
Die Kanzlei Heidelberger Arbeitsrecht ist unter der Anschrift Kaiserstraße 11a, 69115 Heidelberg, ansässig. Für Ratsuchende aus Heidelberg, etwa aus Altstadt, Weststadt oder Neuenheim, bildet diese Adresse den örtlichen Ausgangspunkt einer Terminplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte deshalb anhand aktueller Verbindungen und der jeweiligen Verkehrslage geplant werden. Ob ein persönlicher Besuch erforderlich ist und welche organisatorischen Bedingungen gelten, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Am Standort sind das Amtsgericht Heidelberg und das Landgericht Heidelberg genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Amtsgericht bearbeitet unter anderem bestimmte Zivilsachen sowie Familien- und Strafsachen; das Landgericht führt insbesondere die ihm gesetzlich zugewiesenen Zivil- und Strafverfahren. Für den Hauptschwerpunkt dieses Profils sind diese Gerichte jedoch regelmäßig nicht die erste Anlaufstelle: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse fallen grundsätzlich in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Dort beginnt ein erstinstanzliches Urteilsverfahren typischerweise mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Soweit das begleitende Sozialrecht betroffen ist, können stattdessen Sozialgerichte zuständig sein, etwa bei Streitigkeiten über Sozialleistungen nach einer behördlichen Entscheidung. Welche Gerichtsbarkeit und welcher konkrete Gerichtsstand einschlägig sind, richtet sich nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Die räumliche Nähe zu einem Gerichtsgebäude allein bestimmt daher nicht, wo ein Verfahren zu führen ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Ergänzend können Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Tätigkeit, zur Betriebsgröße und zu einem möglichen besonderen Kündigungsschutz wichtig sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese Frist nicht. Ob eine Kündigung rechtlich Bestand hat, lässt sich erst anhand der konkreten Umstände beurteilen; aus der Kündigung allein ergibt sich auch kein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag die Zustimmung beider Seiten voraussetzt. Ein solcher Vertrag kann beispielsweise den Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung, ein Arbeitszeugnis oder eine Abfindung regeln. Neben den arbeitsrechtlichen Folgen können sozialrechtliche Auswirkungen entstehen, insbesondere beim Arbeitslosengeld. Ob diese eintreten, hängt von den Umständen und der Ausgestaltung der Vereinbarung ab. Für eine Anfrage sind deshalb ein vorhandener Vertragsentwurf, der Arbeitsvertrag und Informationen zum Hintergrund der geplanten Beendigung hilfreich. Ein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Aufhebungsverträgen grundsätzlich nicht.
- Welche Unterlagen helfen bei Konflikten über Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitsbedingungen?
- Hilfreich sind der Arbeitsvertrag mit Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und Angaben zu offenen Beträgen hinzukommen. Bei einer Abmahnung sind deren Wortlaut und die Umstände des beanstandeten Geschehens wesentlich. Auch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können für die Einordnung bedeutsam sein. Arbeitsrechtliche Ansprüche können Ausschlussfristen unterliegen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und welche Fristen gelten, ist vom einzelnen Anliegen abhängig. Sensible Daten unbeteiligter Personen sollten nicht ohne sachlichen Anlass weitergegeben werden.
- Müssen arbeitsrechtliche Konflikte immer vor Gericht geklärt werden?
- Nein. Je nach Streitgegenstand kommen auch Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine einvernehmliche Vereinbarung in Betracht. Ob eine außergerichtliche Lösung tragfähig ist, hängt unter anderem von den Interessen beider Seiten und möglichen Fristen ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren ist eine Einigung vorgesehen: In erster Instanz findet typischerweise zunächst eine Güteverhandlung statt. Scheitert sie, kann das Verfahren fortgesetzt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ihre jeweiligen Anliegen rechtlich prüfen lassen; die Vertretung widerstreitender Interessen in derselben Angelegenheit ist anwaltlich grundsätzlich ausgeschlossen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Heidelberger Arbeitsrecht
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: heidelberg-arbeitsrecht.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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