- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- ZERBE RECHTSANWALT
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Carsten Zerbe berät in Witten vorwiegend Existenzgründer, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen. Zu seinen Mandanten gehören auch Online-Shops. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im IT-Recht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht; daneben nennt die Kanzlei IP-Recht und Wettbewerbsrecht. Im IT- und IP-Recht umfasst das Angebot unter anderem Abmahnungen, Datenschutz und DSGVO, E-Commerce und AGB, Softwareverträge sowie Domainrecht und Markenanmeldung. Im Arbeitsrecht berät er Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifrecht und Mitbestimmung. Im Verkehrsrecht betreut er unter anderem Unfallschadensregulierungen, Bußgeldbescheide und Fragen des Fahrerlaubnisrechts. Seine Arbeitsweise ist auf vorausschauende Beratung und die Vermeidung aufwändiger Gerichtsverfahren ausgerichtet. Die Kanzleigröße ermöglicht den persönlichen Kontakt zu den Mandanten. Bei Bedarf arbeitet er mit Kooperationspartnern aus Steuerrecht, Strafrecht, Unternehmensberatung und IT zusammen. Carsten Zerbe verfügt über mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung und ist als Dozent an der Akademie der Ruhr-Universität Bochum tätig.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-zerbe.eu, ra-zerbe.eu
Beratung in Witten – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Carsten Zerbe führt die Kanzlei ZERBE RECHTSANWALT in der Rudolf-König-Str. 8 in 58453 Witten. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung stellt insbesondere die Beratung von Existenzgründern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Privatpersonen heraus; auch Online-Shops gehören zum Mandantenkreis. Zerbe verfügt über mehr als 20 Jahre Beratungserfahrung und ist als Dozent an der Akademie der Ruhr-Universität Bochum tätig. Er gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm an. Im Arbeitsrecht berät Carsten Zerbe sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Zu den ausdrücklich genannten Themen zählen Arbeitsverträge, Kündigungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifrecht und Mitbestimmung. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen, zur Einordnung vertraglicher Regelungen oder zu Konflikten bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Für Unternehmen können zudem betriebliche Regelungen und die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen relevant werden. Beschäftigte suchen häufig Orientierung zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten. Die beschriebene Arbeitsweise der Kanzlei zielt auf vorausschauende Beratung und die Vermeidung aufwändiger Gerichtsverfahren. Das im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft typischerweise Anliegen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Dabei können persönliche und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sein. Welche familienrechtlichen Angelegenheiten Carsten Zerbe konkret übernimmt, lässt sich im Rahmen einer Anfrage klären; die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert diesen Bereich nicht näher. Sie nennt zusätzlich IT-Recht, Verkehrsrecht, IP-Recht und Wettbewerbsrecht. Gerade bei Existenzgründern und Online-Shops können arbeitsrechtliche Themen neben Fragen zu Datenschutz, Softwareverträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen auftreten. Der örtliche Bezug liegt in Witten mit den Stadtteilen Mitte, Annen und Herbede. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist anhand der Angaben nicht möglich. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Witten in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Anfahrt zur Rudolf-König-Str. 8 lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw individuell planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, ihr Anliegen sowie etwaige Termine oder Fristen nennen. Anschließend können Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Laut Kanzleibeschreibung ermöglicht die Kanzleigröße persönlichen Kontakt; bei Bedarf besteht Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern anderer Fachrichtungen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Witten
Die Kanzlei ZERBE RECHTSANWALT liegt in der Rudolf-König-Str. 8 in 58453 Witten. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Annen und Herbede genannt. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch weder eine eindeutige Stadtteilzuordnung der Adresse noch eine belegte Innenstadtlage. Für die Planung eines persönlichen Termins ist deshalb die konkrete Anschrift maßgeblich. Eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten vorbereitet werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, direkten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor; auch die Zugänglichkeit der Kanzleiräume sollte bei entsprechendem Bedarf vorab erfragt werden. Für das im Profil genannte Familienrecht ist das Amtsgericht Witten als örtlicher gerichtlicher Bezug relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Witten im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach der Verfahrensart und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, etwa nach Aufenthalts- oder Wohnorten der Beteiligten. Der Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht nicht fest. Beim arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist zwischen der allgemeinen Zivilgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit zu unterscheiden. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht Witten. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen können in die Arbeitsgerichtsbarkeit fallen. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: In der Nachricht soll kurz das Anliegen mitgeteilt werden, damit Carsten Zerbe sich auf das Gespräch vorbereiten kann.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Carsten Zerbe steht für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme können Interessierte anrufen oder schreiben.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Carsten Zerbe steht für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme können Interessierte anrufen oder schreiben.
Für den Erstkontakt: In der Nachricht soll kurz das Anliegen mitgeteilt werden, damit Carsten Zerbe sich auf das Gespräch vorbereiten kann.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Arbeitsrecht hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Häufig sind der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen, relevante Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen eine Rolle spielen, bei einer Kündigung insbesondere das Kündigungsschreiben und Angaben zu dessen Zugang. Auch einschlägige Betriebsvereinbarungen oder Hinweise auf einen Tarifvertrag können wichtig sein. Für die erste Anfrage genügt meist eine verständliche Zusammenfassung; welche Dokumente anschließend auf welchem Weg übermittelt werden sollen, sollte vorab abgestimmt werden. Bestehende Termine und mögliche Fristen gehören bereits in die erste Schilderung.
- Was sollte ich bei einer Mandatsanfrage wegen einer Kündigung angeben?
- Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine wesentliche Rolle spielen. Eine Anfrage sollte deshalb deutlich machen, wann und in welcher Form die Kündigung zugegangen ist, wer gekündigt hat und welcher Beendigungstermin genannt wird. Hilfreich sind außerdem Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und zu bereits geführten Gesprächen oder angebotenen Vereinbarungen. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine Fristprüfung und bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
- Welche Themen können bei einer Trennung oder Scheidung zusammenkommen?
- Eine Trennung kann neben der späteren Scheidung verschiedene eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören etwa Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Bei gemeinsamen Kindern können elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt hinzukommen. Nicht jedes Thema wird automatisch im selben Verfahren behandelt. Für eine erste Anfrage hilft deshalb eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits geklärt sind und wo Uneinigkeit besteht. Ob die Kanzlei das betreffende familienrechtliche Anliegen übernimmt, sollte ausdrücklich erfragt werden.
- Muss ein Konflikt im Arbeitsrecht oder Familienrecht immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder Konflikt führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachverhalt kommen Gespräche, anwaltliche Korrespondenz oder eine außergerichtliche Vereinbarung in Betracht. Im Arbeitsrecht können beispielsweise Ansprüche oder Bedingungen einer Vertragsbeendigung Gegenstand von Verhandlungen sein. Im Familienrecht lassen sich manche Folgen einer Trennung einvernehmlich regeln; die Scheidung selbst erfordert jedoch eine gerichtliche Entscheidung. Ob eine außergerichtliche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem von der Gesprächsbereitschaft, rechtlichen Formvorgaben und laufenden Fristen ab. Eine Einigung ist weder in jedem Fall möglich noch automatisch die passende Lösung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Carsten Zerbe
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Kanzlei und Anfahrt
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- Thomas Holler · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Trappmann Bernd · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Susanne Niemeyer · Arbeitsrecht, Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-zerbe.eu
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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