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- Rechtsanwaltskanzlei Selzener
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Markus Selzener ist in der Rechtsanwaltskanzlei Selzener in Witten tätig. Die Kanzlei besteht seit 2004 und befindet sich in der Johannisstr. 32. Ihr Angebot umfasst die Beratung und Vertretung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie von Privatpersonen in nahezu allen Bereichen des Zivilrechts. Als Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht und Erbrecht sowie Familienrecht, Mietrecht und Sozialversicherungsrecht. Auf ihrer Webseite stellt sie Informationen zu ihren Fachgebieten und ihre Kontaktdaten bereit. Für Anfragen zu einem konkreten Fall oder für allgemeine Fragen zur Arbeit der Kanzlei verweist sie auf das Kontaktformular. Darüber hinaus ist eine telefonische Kontaktmöglichkeit angegeben. Die Geschäftszeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 17:30 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr. Sprechzeiten sind jederzeit nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-selzener.de, ra-selzener.de
Beratung in Witten – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Markus Selzener ist in der Rechtsanwaltskanzlei Selzener in Witten tätig. Die seit 2004 bestehende Kanzlei befindet sich in der Johannisstr. 32, 58452 Witten. Im Profil bildet das Arbeitsrecht den Hauptschwerpunkt; hinzu kommt das Familienrecht. Die Kanzlei richtet ihr Beratungs- und Vertretungsangebot an Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Ihre weiteren genannten Tätigkeitsbereiche umfassen Allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Mietrecht und Sozialversicherungsrecht. Für Ratsuchende stehen damit insbesondere Fragen aus dem Berufsleben und dem familiären Zusammenleben im Mittelpunkt dieses Profils. Im Arbeitsrecht geht es häufig um den Beginn, die Gestaltung oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Beschäftigte und Unternehmen betrachten diese Themen aus unterschiedlichen Perspektiven: Während auf Arbeitnehmerseite etwa die Folgen einer Kündigung geklärt werden sollen, stehen auf Unternehmensseite häufig die rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Entscheidungen im Vordergrund. Eine anwaltliche Befassung kann die Prüfung von Unterlagen, die Einordnung des Sachverhalts und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung umfassen. Bei bestimmten arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen maßgeblich sein. Im Familienrecht entstehen Beratungsanlässe insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie bei Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Dahinter stehen oft miteinander verbundene persönliche und wirtschaftliche Veränderungen. Eine rechtliche Bestandsaufnahme dient dazu, die einzelnen Themen voneinander abzugrenzen und mögliche Verfahrenswege verständlich zu machen. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab; häufig spielen Angaben zu familiären Verhältnissen, Einkommen und bereits bestehenden Vereinbarungen eine Rolle. Für familiengerichtliche Angelegenheiten kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Witten als Familiengericht in Betracht. Der örtliche Bezug liegt in Witten mit den Stadtteilen Mitte, Annen und Herbede. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt ist die Adresse in der Johannisstraße maßgeblich. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Kontaktaufnahme auf die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zurückgreifen. Die Kanzlei verweist für konkrete Fälle und allgemeine Fragen auf ihr Kontaktformular; auch eine telefonische Kontaktmöglichkeit ist genannt. Hilfreich für eine erste Anfrage sind eine knappe Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen. Die Geschäftszeiten liegen montags bis donnerstags vormittags und nachmittags sowie freitags vormittags; Sprechzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Witten
Die Rechtsanwaltskanzlei Selzener hat ihren Sitz in der Johannisstr. 32 in 58452 Witten. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Wittener Stadtteile Mitte, Annen und Herbede. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich allerdings nicht, welchem Stadtteil die Kanzlei zuzuordnen ist. Ebenso lässt sich daraus keine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage oder die unmittelbare Verkehrsanbindung ableiten. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift die Grundlage der individuellen Routenplanung. Aktuelle Verbindungen, Fahrtzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor der Anreise geprüft werden. Ein persönlicher Termin kann nach den angegebenen Sprechzeiten vereinbart werden; die Geschäftszeiten allein ersetzen keine Terminabstimmung. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Witten genannt. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist es insbesondere in seiner Funktion als Familiengericht relevant. Dort werden bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für typische arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Das Amtsgericht Witten ist hierfür regelmäßig nicht das zuständige Gericht. Ein konkretes Arbeitsgericht wird in den Profildaten nicht genannt. Die Wahl des Verfahrenswegs hängt deshalb zunächst davon ab, wie das jeweilige Anliegen rechtlich einzuordnen ist.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht die Angaben Name, E-Mail und Nachricht vor. Die mit * gekennzeichneten Felder sind auszufüllen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht die Angaben Name, E-Mail und Nachricht vor. Die mit * gekennzeichneten Felder sind auszufüllen.
Bevorzugter Kontaktweg: form
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel relevant. Bei Vergütungsfragen können zusätzlich Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen eine Rolle spielen. Wichtig ist auch eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere zum Zugang von Schreiben. Im Kündigungsschutzrecht gelten regelmäßig kurze Fristen. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und ob eine Vertretung übernommen wird, ist im Rahmen der Kontaktaufnahme gesondert zu klären.
- Welche arbeitsrechtlichen Fragen können für kleine und mittlere Unternehmen eine Rolle spielen?
- Bei kleinen und mittleren Unternehmen betreffen arbeitsrechtliche Anliegen häufig die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitregelungen, Vergütung und den Umgang mit Pflichtverletzungen. Auch die Vorbereitung personeller Veränderungen oder Fragen zu Zeugnissen können Anlass einer Anfrage sein. Die rechtliche Einordnung hängt unter anderem von vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls anwendbaren Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ab. Für ein erstes Gespräch hilft eine sachliche Darstellung des betrieblichen Anliegens mit den maßgeblichen Dokumenten. Die Unternehmensgröße allein bestimmt nicht sämtliche arbeitsrechtlichen Anforderungen.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und der Versorgungsausgleich. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem elterliche Sorge und Umgang zu klären sein. Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation und der offenen Punkte. Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und laufende Verfahren sollten erwähnt werden. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Thema; nicht jede Trennungsfolge wird automatisch im Scheidungsverfahren entschieden.
- Ist das Amtsgericht Witten bei Unterhalts-, Sorge- oder Umgangsfragen automatisch zuständig?
- Solche Angelegenheiten gehören grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Familiengerichte, die bei den Amtsgerichten angesiedelt sind. Ob das Amtsgericht Witten örtlich zuständig ist, hängt jedoch von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Falls ab. Je nach Verfahrensart können beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder ein bereits laufendes Scheidungsverfahren Bedeutung haben. Der Sitz der beauftragten Kanzlei legt das zuständige Gericht nicht fest. Für eine erste Klärung sind daher Angaben zu Wohnorten, bestehenden Verfahren und bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Selzener
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-selzener.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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