Veröffentlichtes Profil

Thomas Holler

Thomas Holler – Rechtsanwalt mit Allgemeinkanzlei in Witten

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Thomas Holler

Meesmannstraße 26, 58456 Witten

Telefon: +49 2302 760080

Qualifikation
RAK für den OLG-Bezirk Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Thomas Holler

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Thomas Holler führt die Anwaltskanzlei Thomas Holler in der Meesmannstraße 26 in Witten. Die Kanzlei versteht sich als Allgemeinkanzlei. Ihre Schwerpunkte sind Allgemeines Zivilrecht einschließlich Forderungsinkasso und Mahnwesen, Arbeitsrecht, Verkehrszivilrecht, Mietrecht sowie Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Arbeitsrecht hebt die Webseite den Kündigungsschutz hervor, im Verkehrszivilrecht die Unfallabwicklung. Zum Angebot gehören außerdem Online-Rechtsberatung, Online-Unfallabwicklung und Online-Scheidung. Damit ermöglicht die Kanzlei auch eine Beauftragung aus der Ferne. Die Webseite führt zudem Online-Akteneinsicht, allgemeine Strafsachen und Bußgeldverfahren auf. Für den Bereich Online-Scheidung besteht eine Kooperation mit dem Portal für bundesweite Online-Scheidungen von Rechtsanwalt Niklas Clamann. Ein bestimmter Mandantenkreis wird im Quelltext nicht näher benannt. Für Fragen vor einer Beauftragung verweist die Kanzlei auf die telefonische Kontaktaufnahme. Kontakt ist auch per E-Mail möglich. Die Öffnungszeiten liegen montags bis donnerstags am Vormittag und Nachmittag sowie freitags bis 14 Uhr. Termine erfolgen nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-holler.de, anwaltskanzlei-holler.de

Beratung in Witten – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Thomas Holler führt die Anwaltskanzlei Thomas Holler in der Meesmannstraße 26, 58456 Witten. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Kanzlei versteht sich zugleich als Allgemeinkanzlei. Ihre veröffentlichte Beschreibung umfasst unter anderem Allgemeines Zivilrecht einschließlich Forderungsinkasso und Mahnwesen, Mietrecht sowie verkehrsrechtliche Angelegenheiten. Diese Ausrichtung ist für Ratsuchende zur Einordnung hilfreich, wenn ein Anliegen mehrere rechtliche Bereiche berührt. Thomas Holler gehört der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Hamm an. Im Arbeitsrecht hebt die Kanzlei insbesondere den Kündigungsschutz hervor. Typische Anliegen in diesem Rechtsgebiet betreffen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder offene Vergütungsansprüche. Mandantinnen und Mandanten können hinter diesem Schwerpunkt die rechtliche Prüfung von Erklärungen, Verträgen und betrieblichen Vorgängen erwarten. Für die allgemeine Vorbereitung einer Anfrage sind deshalb häufig der Arbeitsvertrag, einschlägiger Schriftverkehr und eine zeitliche Übersicht der Ereignisse wichtig. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Verantwortung zu den typischen Beratungsanlässen. Welche dieser Themen im Einzelfall übernommen werden, lässt sich vor einer Beauftragung klären. Ausdrücklich beschrieben ist das Angebot einer Online-Scheidung in Kooperation mit dem Portal für bundesweite Online-Scheidungen von Rechtsanwalt Niklas Clamann. Eine digitale Aufnahme und Übermittlung von Informationen verändert allerdings nicht die gesetzlichen Voraussetzungen einer Scheidung. Auch bleibt die gerichtliche Entscheidung erforderlich. Das Online-Angebot ist daher vor allem als organisatorischer Weg der Kontaktaufnahme und Bearbeitung einzuordnen. Die Kanzleianschrift liegt im Wittener Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Mitte, Annen oder Herbede bildet sie einen örtlichen Anlaufpunkt; konkrete Angaben zu Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Witten, das bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere für familiengerichtliche Verfahren relevant ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil zur Orientierung nutzen und ihre Anfrage anschließend anhand der dort verfügbaren Kontaktangaben an die Kanzlei richten. Für Fragen vor einer Beauftragung nennt die Kanzlei das Telefon; auch E-Mail-Kontakt ist möglich. Termine werden vereinbart. Die angebotene Online-Rechtsberatung ermöglicht darüber hinaus eine Beauftragung aus der Ferne.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Witten

Witten bildet den örtlichen Bezug der Anwaltskanzlei Thomas Holler. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Witten genannt. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist dessen Familiengericht von Bedeutung, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln nach Witten führen. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensart und den persönlichen beziehungsweise familiären Verhältnissen. Allein die Anschrift der beauftragten Kanzlei bestimmt den Gerichtsort nicht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit zuständig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor dem Amtsgericht Witten. Dazu zählen insbesondere Kündigungsschutzklagen, Zahlungsklagen wegen Arbeitsentgelts und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Angaben nicht benannt. Im ebenfalls beschriebenen allgemeinen Zivilrecht kann das Amtsgericht Witten wiederum zuständig sein, etwa bei Forderungs- oder Wohnraummietsachen, sofern die sachlichen und örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Kanzlei befindet sich in der Meesmannstraße 26, 58456 Witten. Mitte, Annen und Herbede gehören zum genannten räumlichen Umfeld; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile enthalten die Angaben nicht. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Belegte Einzelheiten zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer Innenstadtlage liegen nicht vor. Telefon, E-Mail und Online-Rechtsberatung bieten daneben Möglichkeiten, ein Anliegen zunächst ohne Anfahrt vorzubringen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind in der Regel das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen hilfreich. Relevant können außerdem Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und der bisherige Schriftwechsel sein. Eine kurze Übersicht zu Beschäftigungsbeginn, Tätigkeit und zeitlichem Ablauf erleichtert das Verständnis. Wichtig ist insbesondere, wann und auf welchem Weg die Kündigung zugegangen ist. Im Kündigungsschutz gelten häufig kurze Fristen. Eine unverbindliche Anfrage oder das Übersenden von Unterlagen wahrt solche Fristen für sich genommen nicht.
Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch durch Gespräche oder außergerichtliche Vereinbarungen geklärt werden. Ob dies sinnvoll erscheint, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den vorhandenen Unterlagen und den Interessen beider Seiten ab. Bei offenen Vergütungsansprüchen stellen sich andere Fragen als bei einer Abmahnung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine einvernehmliche Lösung vorgesehen: Das Verfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung. Verhandlungen allein verhindern allerdings nicht automatisch den Ablauf gesetzlicher oder vertraglicher Fristen.
Was bedeutet Online-Scheidung, und entfällt dabei der Gerichtstermin?
Der Begriff Online-Scheidung beschreibt üblicherweise die digitale Kommunikation und Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens. Angaben und Unterlagen können dabei auf elektronischem Weg ausgetauscht werden. Eine eigenständige Scheidungsart mit anderen gesetzlichen Voraussetzungen ist damit nicht verbunden. Über die Scheidung entscheidet weiterhin das Familiengericht; grundsätzlich ist auch die persönliche Anhörung der Ehegatten vorgesehen. Ob Ausnahmen oder andere Verfahrensgestaltungen möglich sind, bestimmt das Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben. Vor einer Beauftragung sollte geklärt werden, wer das Mandat übernimmt und wie die Kommunikation organisiert wird.
Werden Unterhalt, Sorge und Umgang bei einer Scheidung automatisch mitgeregelt?
Eine Scheidung entscheidet nicht automatisch sämtliche Fragen, die aus einer Trennung entstehen. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang betreffen unterschiedliche rechtliche Bereiche und können eigene Anträge oder Verfahren erfordern. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren dagegen grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die offenen Themen getrennt zu benennen und bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen anzugeben. So lässt sich klären, welche Fragen überhaupt Gegenstand einer möglichen Beauftragung sein sollen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Holler

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Kanzlei und Anfahrt

Meesmannstraße 26, 58456 Witten

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-holler.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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