- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwaltskanzlei Susanne Niemeyer
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Susanne Niemeyer ist Rechtsanwältin mit Kanzlei am Bodenborn 59 in Witten. Ihre fachanwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf Familienrecht und Sozialrecht. Im Familienrecht bearbeitet sie unter anderem Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt sowie Ehescheidung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Weitere Themen sind elterliche Sorge, Umgangsrecht, Gewaltschutzverfahren und Vaterschaftsfeststellung. Zu ihrer Tätigkeit gehört auch die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens Selbstständiger und Unternehmer. Im Sozialrecht berät und vertritt sie Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in Widerspruchs- und Klageverfahren. Genannt werden insbesondere das Sozialversicherungsrecht, Ansprüche gegen Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften sowie Probleme bei Schwerbehinderung. Daneben übernimmt sie allgemeine rechtsanwaltliche Mandate, die sich meist aus dem Übergreifen familien- und sozialrechtlicher Probleme auf angrenzende Rechtsgebiete ergeben. Niemeyer legt Wert auf persönliche, individuelle Beratung und verweist auf langjährige Berufserfahrung sowie regelmäßige Fortbildungen über die Pflichtfortbildungen hinaus. Die Kanzlei bietet rasche Terminvergabe und Parkmöglichkeiten direkt vor der Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: s-niemeyer.de, s-niemeyer.de
Beratung in Witten – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Susanne Niemeyer führt ihre Kanzlei am Bodenborn 59 in 58452 Witten und gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert vor allem ihre familienrechtliche und sozialrechtliche Tätigkeit. Wer Unterstützung im Arbeitsrecht sucht, sollte deshalb bei der Kontaktaufnahme das konkrete Anliegen benennen und den möglichen Umfang einer Mandatsübernahme klären. Typische arbeitsrechtliche Fragen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Bei solchen Anliegen können zeitliche Vorgaben für die weitere Bearbeitung eine wichtige Rolle spielen. Im Familienrecht bearbeitet Susanne Niemeyer unter anderem Ehescheidungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Fragen. Dazu zählen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt ebenso wie Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Ein ausdrücklich genanntes Thema ist die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens von Selbstständigen und Unternehmern. Hier können unterschiedliche Einkommensbestandteile und deren Entwicklung über mehrere Jahre Bedeutung haben. Für Ratsuchende geht es häufig darum, die finanziellen Folgen einer Trennung zu ordnen und die dafür erforderlichen Informationen zusammenzustellen. Weitere familienrechtliche Arbeitsfelder sind elterliche Sorge, Umgangsrecht, Gewaltschutzverfahren und Vaterschaftsfeststellung. Diese Themen betreffen neben rechtlichen Fragen oft die Organisation des familiären Alltags. Ergänzend nennt die Kanzleibeschreibung sozialrechtliche Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Dazu gehören Widerspruchs- und Klageverfahren, insbesondere zu Sozialversicherungsrecht, Ansprüchen gegenüber Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften sowie Problemen bei Schwerbehinderung. Auch angrenzende Rechtsfragen, die sich aus familien- oder sozialrechtlichen Angelegenheiten ergeben, gehören zur beschriebenen Tätigkeit. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Witten. Für Ratsuchende aus Mitte, Annen oder Herbede ist der Bodenborn 59 die angegebene Anlaufadresse; eine Zuordnung zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Parkmöglichkeiten direkt vor der Kanzlei werden ausdrücklich genannt. Bei familienrechtlichen Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Witten als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp nach Rechtsgebiet, Sachverhalt und vorhandenen Schreiben beschreiben. Bekannte Fristen oder bereits angesetzte Gerichtstermine sollten dabei kenntlich werden. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, ein Beratungstermin und benötigte Unterlagen geklärt werden. Die Kanzleibeschreibung nennt persönliche, individuelle Beratung und eine rasche Terminvergabe; eine konkrete Verfügbarkeit bleibt im Einzelfall abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Witten
Die Rechtsanwaltskanzlei Susanne Niemeyer befindet sich am Bodenborn 59 in 58452 Witten. Als Stadtteile des Standorts sind Mitte, Annen und Herbede genannt. Aus den vorliegenden Angaben ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile oder zu einer Innenstadtlage. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind die ausdrücklich genannten Parkmöglichkeiten direkt vor der Kanzlei relevant. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, kann die Verbindung anhand der vollständigen Anschrift und aktueller Fahrplanauskünfte planen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Fahrzeiten sind nicht belegt. Für den familienrechtlichen Teil des Profils ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Witten von Bedeutung. Dort werden als Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zu Sorge und Umgang geführt. Auch Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Abstammungssachen und familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Familiengerichte. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, hängt unter anderem von Verfahrensart, Wohnorten und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab; allein die Kanzleianschrift entscheidet darüber nicht. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder ausstehende Vergütung, ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Amtsgericht Witten. Die in der Kanzleibeschreibung zusätzlich genannten sozialrechtlichen Klagen werden typischerweise vor Sozialgerichten geführt, während ein Widerspruch zunächst bei der zuständigen Stelle behandelt wird. Ein bestimmtes Arbeits- oder Sozialgericht ist in den Standortangaben nicht genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Probleme hilfreich?
- Eine erste Anfrage lässt sich anhand des konkreten Anlasses strukturieren: Geht es um eine Kündigung, eine Abmahnung, ausstehendes Gehalt oder ein Arbeitszeugnis? Hilfreich sind Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses, zum Arbeitgeber und zu bereits erhaltenen Schreiben. Arbeitsvertrag, Nachträge und relevante Korrespondenz können später als Unterlagen dienen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb das Zugangsdatum wichtig ist. Da das Profil Arbeitsrecht nennt, die Kanzleibeschreibung aber andere Tätigkeitsfelder ausführlicher darstellt, sollte die Übernahme des konkreten arbeitsrechtlichen Anliegens zunächst geklärt werden.
- Welche finanziellen Fragen können bei einer Trennung oder Scheidung zusammenkommen?
- Bei einer Trennung können verschiedene rechtlich eigenständige Themen zusammentreffen. Dazu gehören Trennungsunterhalt, möglicher nachehelicher Unterhalt und Unterhalt für Kinder. Daneben können die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte, ein Zugewinnausgleich und der Ausgleich von Versorgungsanrechten zu klären sein. Nicht jede Frage wird automatisch gemeinsam mit einer Scheidung entschieden. Für eine erste Einordnung sind die familiäre Situation, Einkommensverhältnisse, vorhandene Vereinbarungen und wesentliche Vermögenspositionen hilfreich. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstand der Anfrage.
- Warum ist die Einkommensermittlung bei Selbstständigen für Unterhaltsfragen häufig umfangreicher?
- Bei Selbstständigen und Unternehmern lässt sich das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen häufig nicht aus einer einzelnen monatlichen Abrechnung ablesen. Einnahmen und Betriebsausgaben können schwanken; zudem sind steuerliche Ergebnisse und unterhaltsrechtliche Bewertungen nicht immer deckungsgleich. Deshalb können Unterlagen aus mehreren Jahren, etwa Steuerbescheide, Gewinnermittlungen oder Jahresabschlüsse, für die Prüfung eine Rolle spielen. Auch weitere Einkünfte können relevant sein. Welche Positionen berücksichtigt werden, hängt vom konkreten Unterhaltsverhältnis und den Umständen ab. Eine pauschale Berechnung allein anhand des letzten Monatsgewinns bietet daher meist keine verlässliche Orientierung.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für das Kind und Entscheidungen über dessen persönliche und wirtschaftliche Angelegenheiten. Dazu können beispielsweise Fragen der Gesundheit, Schule oder des Aufenthalts gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes mit seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zum konkreten Konflikt hilfreicher als eine allgemeine Schilderung sämtlicher Trennungsstreitigkeiten.
- Was unterscheidet einen sozialrechtlichen Widerspruch von einer Klage?
- Ein Widerspruch richtet sich grundsätzlich gegen einen behördlichen Bescheid und ermöglicht dessen Überprüfung im Verwaltungsverfahren. Eine Klage führt dagegen zu einer gerichtlichen Prüfung, im Sozialrecht typischerweise durch ein Sozialgericht. Häufig geht einer Klage ein Widerspruchsverfahren voraus, allerdings bestehen Ausnahmen. Bei Fragen zu Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften oder Schwerbehinderung sind deshalb der angegriffene Bescheid, sein Zugangsdatum und gegebenenfalls ein Widerspruchsbescheid wichtige Ausgangspunkte. Die Rechtsbehelfsbelehrung enthält Hinweise zum vorgesehenen Vorgehen und zu Fristen. Welche Verfahrensstufe vorliegt, sollte bei einer Mandatsanfrage deutlich werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Susanne Niemeyer
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: s-niemeyer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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