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- Bernd Podlech-Trappmann
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Bernd Podlech-Trappmann ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Witten tätig und führt seit 2006 die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht. Seine Kernkompetenzen sind Patientenrecht, Behandlungsfehler und Geburtsschäden. Im Medizinrecht vertritt er ausschließlich die Patientenseite und konzentriert sich auf geschädigte Patienten und deren Angehörige. Zu den genannten Themen gehören auch Arzthaftung und Implantatfehler. Daneben ist er in sozialrechtlichen Angelegenheiten tätig, etwa für Mandanten, die einen zu niedrigen Grad der Behinderung erhalten haben oder eine Rente wegen Erwerbsminderung begehren. Hier bietet er eine deutschlandweite Vertretung an. Im ersten Beratungsgespräch verschafft er sich einen Überblick über die Situation. Anschließend überprüfen er und seine Mitarbeiter den Verlauf der Krankenhausbehandlung und sichten medizinische Dokumentationen und Befunde. Gegebenenfalls werden Sachverständige beauftragt. Dabei wird untersucht, inwieweit ärztliches und nichtärztliches Personal sowie der Krankenhausträger verantwortlich gemacht werden können. Podlech-Trappmann legt Wert auf persönlichen Kontakt und Erreichbarkeit und informiert Mandanten über seine Schritte.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: medizinrecht-fachanwalt.net, medizinrecht-fachanwalt.net
Beratung in Witten – Einordnung der Redaktion
Das Profil von Trappmann Bernd führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Die Kanzlei Bernd Podlech-Trappmann befindet sich in der Theodor-Heuss-Straße 2 in 58452 Witten. Die vorliegende Kanzleibeschreibung setzt einen zusätzlichen, ausführlich beschriebenen Schwerpunkt im Medizinrecht: Bernd Podlech-Trappmann ist seit 1989 als Rechtsanwalt in Witten tätig und führt seit 2006 die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht. Im Medizinrecht vertritt er ausschließlich die Patientenseite. Genannt werden Patientenrecht, Behandlungsfehler, Geburtsschäden, Arzthaftung und Implantatfehler. Diese Ausrichtung betrifft insbesondere geschädigte Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Ratsuchende benötigen dabei häufig eine Einordnung ihrer Unterlagen und des bisherigen Geschehens. Im Familienrecht stehen beispielsweise Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen im Mittelpunkt. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von den persönlichen Verhältnissen und dem konkreten Anliegen ab. Aus den Profilangaben lassen sich keine näheren Aussagen zur Ausgestaltung der arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Tätigkeit ableiten; diese Punkte können bei einer Anfrage ausdrücklich angesprochen werden. Für medizinrechtliche Anliegen beschreibt die Kanzlei einen konkreten Ablauf: Im ersten Beratungsgespräch verschafft sich der Rechtsanwalt einen Überblick über die Situation. Anschließend werden der Verlauf der Krankenhausbehandlung sowie medizinische Dokumentationen und Befunde gesichtet. Gegebenenfalls werden Sachverständige hinzugezogen. Dabei wird geprüft, ob eine Verantwortlichkeit ärztlichen oder nichtärztlichen Personals beziehungsweise des Krankenhausträgers in Betracht kommt. Persönlicher Kontakt, Erreichbarkeit und Informationen über die weiteren Schritte gehören zur beschriebenen Arbeitsweise. Daneben werden sozialrechtliche Angelegenheiten genannt, insbesondere ein als zu niedrig empfundener Grad der Behinderung und die begehrte Rente wegen Erwerbsminderung. Für diese Angelegenheiten ist eine deutschlandweite Vertretung angegeben. Der örtliche Bezug liegt in Witten; als Stadtteile am Standort sind Mitte, Annen und Herbede genannt. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Das Amtsgericht Witten ist insbesondere für Familiensachen ein örtlicher gerichtlicher Bezugspunkt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst Rechtsgebiet, Anlass und vorhandene Fristen benennen. Danach lässt sich abstimmen, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist. Für einen persönlichen Termin sollten Anfahrt und Terminvereinbarung vorab geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Witten
Die Kanzlei Bernd Podlech-Trappmann hat ihre Anschrift in der Theodor-Heuss-Straße 2, 58452 Witten. Zum genannten räumlichen Umfeld gehören die Wittener Stadtteile Mitte, Annen und Herbede. Die vorliegenden Angaben erlauben jedoch weder eine sichere Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine Aussage darüber, ob sie unmittelbar in der Innenstadt liegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift einen Ausgangspunkt zur individuellen Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Vor einem Besuch empfiehlt sich daher eine Abstimmung des Termins sowie gegebenenfalls eine Nachfrage zum Zugang zu den Kanzleiräumen. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Witten für den familienrechtlichen Teil des Profils von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Witten im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig; ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht genannt. Arzthaftungs- und andere zivilrechtliche Patientenstreitigkeiten werden abhängig von der sachlichen Zuständigkeit vor Amts- oder Landgerichten geführt. Das Amtsgericht Witten ist deshalb nicht automatisch für jedes medizinrechtliche Anliegen am Kanzleistandort zuständig. Streitigkeiten über den Grad der Behinderung oder eine Erwerbsminderungsrente gehören hingegen zur Sozialgerichtsbarkeit; einem gerichtlichen Verfahren geht regelmäßig eine behördliche Entscheidung und gegebenenfalls ein Widerspruchsverfahren voraus.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im ersten Beratungsgespräch verschafft sich Bernd Podlech-Trappmann zunächst einen Überblick über die Ist-Situation.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Im ersten Beratungsgespräch verschafft sich Bernd Podlech-Trappmann zunächst einen Überblick über die Ist-Situation.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können auch Gehaltsabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel eine Rolle spielen. Wichtig ist die Angabe, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Eine erste Anfrage sollte das gewünschte Thema und bereits bekannte Termine klar benennen. Ob und welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich anschließend abstimmen.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorgefragen zusammenstellen?
- Hilfreich ist zunächst eine sachliche Übersicht zur familiären Situation und zu den Punkten, die geklärt werden sollen. Je nach Thema können Angaben zum Trennungszeitpunkt, zu gemeinsamen Kindern, zu Einkommen sowie zu bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen relevant sein. Nicht jede familienrechtliche Anfrage erfordert dieselben Unterlagen. Bei Unterhaltsfragen stehen häufig wirtschaftliche Verhältnisse im Vordergrund, bei Sorge- und Umgangsfragen die Situation des Kindes. Bereits laufende Verfahren und anstehende Gerichtstermine sollten in der ersten Kontaktaufnahme erwähnt werden, ohne unnötig sensible Einzelheiten über ungesicherte Kommunikationswege zu versenden.
- Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung eines vermuteten Behandlungsfehlers?
- Eine zeitliche Darstellung der Behandlung, vorhandene Arztbriefe, Befunde, Entlassungsberichte und Angaben zu den gesundheitlichen Folgen können eine erste Orientierung ermöglichen. Auch Aufklärungsunterlagen und Informationen über spätere Behandlungen können bedeutsam sein. Ein ungünstiger Behandlungsverlauf beweist für sich allein noch keinen Behandlungsfehler. Bei der rechtlichen Prüfung werden unter anderem der medizinische Standard, mögliche Pflichtverletzungen und deren Zusammenhang mit einem Schaden betrachtet. Medizinische Sachverständigeneinschätzungen können dabei erforderlich werden. Welche Dokumente im konkreten Fall fehlen, ergibt sich häufig erst aus der ersten Sichtung.
- Was unterscheidet ein Verfahren zum Grad der Behinderung von einem Verfahren zur Erwerbsminderungsrente?
- Der Grad der Behinderung beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Bei der Erwerbsminderungsrente steht dagegen insbesondere die gesundheitlich bedingte Einschränkung des Leistungsvermögens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Mittelpunkt; zusätzlich gelten versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Ein bestimmter Grad der Behinderung führt daher nicht automatisch zu einer Erwerbsminderungsrente. Für eine erste Anfrage sind vorhandene Bescheide, das Datum ihres Zugangs, medizinische Befunde und gegebenenfalls Widerspruchsschreiben hilfreich. Beide Themen können sozialgerichtliche Verfahren betreffen, beruhen aber auf unterschiedlichen Prüfungsmaßstäben.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Trappmann Bernd
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 62 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Theodor-Heuss-Straße 2, 58452 Witten
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: medizinrecht-fachanwalt.net
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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