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- Kanzlei
- Rechtsanwälte Dieckmann & Denkert
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Christian Dieckmann ist Rechtsanwalt und Notar in Lünen. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Seine Kanzlei Rechtsanwälte Dieckmann & Denkert befindet sich am Spormeckerplatz 1b gegenüber dem Amtsgericht Lünen. Das Team bietet bei juristischen Problemen fachübergreifende Unterstützung an und verweist auf jahrzehntelange Erfahrung sowie regelmäßige Fortbildungen. Einen näher eingegrenzten Mandantenkreis nennt die Webseite nicht. Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail. Anschließend findet ein Gespräch telefonisch oder vor Ort statt, das sich nach den Möglichkeiten der Mandanten richtet. Gemeinsam werden die für den Fall nötigen Dokumente und Unterlagen ermittelt. Nach deren erster Sichtung beginnt die konkrete Bearbeitung. Die Kanzlei beschreibt außerdem die Vorbereitung und Vertretung in einer anstehenden Verhandlung sowie ein abschließendes Gespräch im Anschluss. Für die Notarstelle ist eine eigene Telefonnummer angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-luenen.de, kanzlei-luenen.de
Beratung in Lünen – Einordnung der Redaktion
Christian Dieckmann ist Rechtsanwalt und Notar in Lünen und gehört zur Kanzlei Rechtsanwälte Dieckmann & Denkert am Spormeckerplatz 1b. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht. Er führt Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Die anwaltliche Tätigkeit und das Notaramt sind dabei unterschiedliche Aufgaben: Während anwaltliche Beratung und Vertretung den Interessen der jeweiligen Mandantschaft dienen, ist notarielle Tätigkeit durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit geprägt. Für die Notarstelle ist nach den Kanzleiangaben eine eigene Telefonnummer vorgesehen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die während eines Beschäftigungsverhältnisses oder bei dessen Beendigung entstehen. Dazu gehören die Gestaltung und Auslegung von Arbeitsverträgen, Vergütungsfragen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende ist zunächst wichtig, das konkrete Anliegen zeitlich und anhand der vorhandenen Unterlagen einzuordnen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Befassung kann sowohl die außergerichtliche Klärung als auch die Vertretung in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren umfassen. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt von den Umständen des jeweiligen Falls ab. Das Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Häufig überschneiden sich dabei persönliche, wirtschaftliche und organisatorische Themen. Zur allgemeinen Vorbereitung gehört deshalb, offene Fragen zu ordnen und bereits vorhandene Vereinbarungen, Schreiben oder gerichtliche Dokumente zusammenzustellen. Familiengerichtliche Verfahren werden beim Amtsgericht geführt; für Angelegenheiten mit entsprechendem örtlichem Bezug kann das Amtsgericht Lünen zuständig sein. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte und nicht vor das Amtsgericht. Die Kanzlei liegt gegenüber dem Amtsgericht Lünen. Für Ratsuchende aus Lünen, etwa aus Mitte, Brambauer oder Horstmar, bietet die Anschrift einen konkreten Orientierungspunkt für die Anfahrt. Verbindliche Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für eine Anfrage lässt sich das Profil auf Anwalt-Seiten.de als Ausgangspunkt nutzen; die dort verfügbaren Kontaktangaben führen zur Kontaktaufnahme mit der Kanzlei. Nach deren Beschreibung beginnt die Zusammenarbeit telefonisch oder per E-Mail. Es folgt ein Gespräch am Telefon oder vor Ort, abgestimmt auf die Möglichkeiten der Mandantschaft. Gemeinsam werden benötigte Unterlagen bestimmt. Nach einer ersten Sichtung beginnt die konkrete Bearbeitung; bei einer anstehenden Verhandlung beschreibt die Kanzlei auch Vorbereitung, Vertretung und ein anschließendes Abschlussgespräch.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lünen
Der Kanzleistandort von Rechtsanwälte Dieckmann & Denkert befindet sich am Spormeckerplatz 1b in 44532 Lünen, unmittelbar gegenüber dem Amtsgericht Lünen. Dieses Gericht ist für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Christian Dieckmann ein örtlicher Bezugspunkt. Als Familiengericht behandelt ein Amtsgericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Lünen zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, etwa nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Allein die Lage der beauftragten Kanzlei bestimmt den zuständigen Gerichtsort nicht. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine andere Gerichtsbarkeit maßgeblich. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Das als Standortgericht genannte Amtsgericht Lünen ist dafür regelmäßig nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht angerufen werden kann, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Profilangaben nicht benannt. Die Anschrift bietet Ratsuchenden aus dem Lüner Stadtgebiet, darunter Mitte, Brambauer und Horstmar, einen eindeutigen Zielpunkt. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Nach der Kanzleibeschreibung kann das erste Gespräch auch telefonisch stattfinden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse, einem Betreff und Ihrem Anliegen. Die nötigen Dokumente und Unterlagen werden gemeinsam ermittelt und vor der konkreten Bearbeitung des Falles gesichtet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der Erstkontakt erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Das anschließende Gespräch findet im Rahmen Ihrer Möglichkeiten telefonisch oder vor Ort statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Der Erstkontakt erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Das anschließende Gespräch findet im Rahmen Ihrer Möglichkeiten telefonisch oder vor Ort statt.
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse, einem Betreff und Ihrem Anliegen. Die nötigen Dokumente und Unterlagen werden gemeinsam ermittelt und vor der konkreten Bearbeitung des Falles gesichtet.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Anlass der Anfrage ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und vorhandene Ergänzungen die Grundlage. Bei Streit über Vergütung können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein; bei einer Abmahnung oder Kündigung sind das betreffende Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtig. Auch einschlägige E-Mails, Vereinbarungen oder ein Arbeitszeugnis können zur Einordnung beitragen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert es, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Welche Dokumente darüber hinaus erforderlich sind, lässt sich im ersten Gespräch klären.
- Warum sollte eine Kündigung bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden?
- Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sind sowohl das Schreiben als auch die Angaben zum Zugang für eine erste Prüfung bedeutsam. Eine bloße Kontaktanfrage bei einer Kanzlei ersetzt keine Klage und wahrt diese Frist nicht. Ob Kündigungsschutz besteht und welche weiteren Fragen zu beachten sind, hängt vom Einzelfall ab. Dazu können etwa die Beschäftigungsdauer, die Betriebsgröße und besondere Schutzvorschriften gehören.
- Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage geordnet werden?
- Bei einer Trennung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen entstehen. Dazu zählen die Scheidung, der Unterhalt, die Wohnsituation, Vermögensfragen und bei gemeinsamen Kindern die elterliche Sorge sowie der Umgang. Für eine erste Anfrage hilft es, die aktuell offenen Punkte und bereits getroffene Absprachen getrennt aufzulisten. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten mit ihren Terminen oder Fristen benannt werden. Je nach Thema können Einkommensunterlagen, Urkunden und frühere Vereinbarungen Bedeutung haben. Nicht jede Unterlage ist in jedem Verfahren erforderlich; der konkrete Bedarf ergibt sich aus dem Anliegen.
- Ist für arbeitsrechtliche und familienrechtliche Anliegen dasselbe Gericht zuständig?
- Nein, grundsätzlich handelt es sich um unterschiedliche Gerichtsbarkeiten. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis werden regelmäßig vor einem Arbeitsgericht geführt, etwa bei Kündigungen oder ausstehender Vergütung. Familienrechtliche Verfahren gehören dagegen zum Familiengericht beim Amtsgericht. Das Amtsgericht Lünen kann daher bei entsprechendem örtlichem Bezug beispielsweise für Scheidungs-, Unterhalts- oder Umgangsverfahren zuständig sein. Die genaue örtliche Zuständigkeit folgt gesetzlichen Regeln und wird nicht durch die Wahl einer Kanzlei festgelegt. Nicht jedes Anliegen führt zudem zu einem Gerichtsverfahren; auch außergerichtliche Klärungen können Gegenstand anwaltlicher Tätigkeit sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Dieckmann
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4,9 von 5 · 9 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Spormeckerplatz 1b, 44532 Lünen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-luenen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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