- Qualifikation
- Zulassung seit 1997
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Ingo Lüttel
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ingo Lüttel ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und hat seine Kanzlei 1998 in Lünen gegründet. Auf seiner Webseite nennt er Familienrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht als Rechtsgebiete, in denen er tätig ist. Er berät und vertritt Mandanten anwaltlich in beruflichen und privaten Belangen. Neben seinem Studium der Rechtswissenschaft verfügt er über eine Ausbildung zum Kaufmann (IHK). Diese Ausbildung verbindet er nach eigener Darstellung mit einem besonderen Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit jeder Fallbearbeitung. Als Ziel seiner Arbeit beschreibt er, Probleme pragmatisch und zur Zufriedenheit seiner Mandanten zu lösen. Dabei bezieht er den wirtschaftlichen Aspekt ausdrücklich sowohl auf berufliche als auch auf private Angelegenheiten. Die Webseite informiert über seine Person und seine Rechtsgebiete. Für Fragen bietet er eine unverbindliche Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon oder Fax an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-luettel.de
Beratung in Lünen – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Ingo Lüttel ist seit 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und gründete seine Kanzlei 1998 in Lünen. Der Kanzleisitz befindet sich an der Münsterstraße 45, 44534 Lünen. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht. Auf seiner eigenen Webseite führt er außerdem das Zivilrecht als Tätigkeitsgebiet auf. Neben dem rechtswissenschaftlichen Studium hat Lüttel eine Ausbildung zum Kaufmann (IHK) absolviert. Nach seiner eigenen Darstellung berücksichtigt er bei der Bearbeitung beruflicher und privater Angelegenheiten ausdrücklich auch deren wirtschaftliche Aspekte. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Auch bei einer geplanten einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können rechtliche Fragen entstehen. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Die wirtschaftliche Betrachtung kann dabei beispielsweise die Folgen einer Beendigung oder den Aufwand einer Auseinandersetzung einbeziehen, ohne dass sich deren Ergebnis vorab festlegen lässt. Das Familienrecht betrifft insbesondere die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Dazu gehören Fragen zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge, zum Umgang mit Kindern und zu vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten. Häufig hängen mehrere Themen zusammen, sodass zunächst eine geordnete Übersicht über die familiäre und finanzielle Situation erforderlich ist. Allgemein kann anwaltliche Begleitung sowohl auf eine außergerichtliche Verständigung als auch auf die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren gerichtet sein. Welcher Weg infrage kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Lünen; zu den genannten Stadtteilen zählen Mitte, Brambauer und Horstmar. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist aus den vorliegenden Angaben nicht gesichert. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Lünen genannt, dessen Familiengericht bei entsprechender Zuständigkeit familienrechtliche Verfahren führt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Für die Anfahrt zur Münsterstraße können Ratsuchende die aktuelle Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw prüfen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil zunächst der Orientierung zu Person, Standort und Rechtsgebieten. Anschließend können Ratsuchende anhand der verfügbaren Kontaktangaben ihr Anliegen schildern. Lüttels Webseite nennt hierfür E-Mail, Telefon und Fax. Eine kurze Zusammenfassung, wichtige Termine und die beteiligten Personen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden, ist im weiteren Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lünen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Ingo Lüttel befindet sich an der Münsterstraße 45 in 44534 Lünen. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Mitte, Brambauer und Horstmar. Aus den vorliegenden Angaben lässt sich jedoch keine verlässliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ableiten; auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist damit nicht belegt. Für Ratsuchende aus Lünen bildet die konkrete Anschrift den Ausgangspunkt der Wegeplanung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und Straßeninformationen geplant werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Lünen von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Ob das Amtsgericht Lünen im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist dagegen die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden typischerweise vor einem Arbeitsgericht geführt. Das Amtsgericht Lünen ist hierfür grundsätzlich nicht die zuständige Gerichtsbarkeit. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht genannt. Die gerichtliche Zuordnung muss deshalb anhand des jeweiligen Anliegens gesondert bestimmt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Ergänzend können Lohnabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich sein. Bei einer Kündigung spielt insbesondere eine Rolle, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten, weshalb zeitliche Angaben bereits bei der Anfrage wichtig sind. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Streitpunkt ab; nicht jedes Dokument aus dem Arbeitsverhältnis wird für jede Frage benötigt.
- Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können grundsätzlich auch außergerichtlich bearbeitet werden. Je nach Gegenstand kommen etwa die Klärung unterschiedlicher Vertragsauslegungen, ein Austausch über offene Ansprüche oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Ob eine Verständigung möglich ist, hängt unter anderem von den Positionen beider Seiten und der rechtlichen Ausgangslage ab. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren hat die gütliche Einigung einen festen Platz. Außergerichtliche Gespräche ersetzen allerdings nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen. Die möglichen Vorgehensweisen sollten daher im Zusammenhang mit dem konkreten Anliegen eingeordnet werden.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung, Scheidung und Unterhalt typischerweise benötigt?
- Hilfreich ist zunächst eine Übersicht über die familiäre Situation: Eheschließung, Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen. Bei Unterhaltsfragen sind außerdem Einkommensverhältnisse und gegebenenfalls weitere wirtschaftliche Umstände von Bedeutung. Für eine erste Anfrage genügt häufig eine sachliche Zusammenfassung der offenen Themen; sensible Unterlagen sollten über einen abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden. Scheidung, Unterhalt und Fragen zu Kindern sind zwar miteinander verbunden, folgen aber teilweise unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahrensregeln. Deshalb ist eine klare Benennung des aktuellen Anliegens sinnvoll.
- Ist bei Streit über Sorge oder Umgang automatisch das Amtsgericht am Kanzleisitz zuständig?
- Nein. Der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet nicht darüber, welches Familiengericht zuständig ist. Bei Verfahren zur elterlichen Sorge oder zum Umgang sind gesetzliche Zuständigkeitsregeln maßgeblich, wobei insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes eine Rolle spielen kann. Auch bereits anhängige Verfahren können für die Zuordnung relevant sein. Das Amtsgericht Lünen kommt daher nur bei entsprechender Zuständigkeit in Betracht. Für die erste Anfrage helfen Angaben zum Wohnort des Kindes, zu bestehenden Regelungen und zu laufenden Verfahren. Inhaltlich steht bei Sorge- und Umgangsfragen das Kindeswohl im Mittelpunkt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ingo Lüttel
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Münsterstraße 45, 44534 Lünen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-luettel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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