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Matthias Manka

Matthias Manka: Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht in Lünen

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht · Rechtsanwalt Matthias Manka

Münsterstraße 51, 44534 Lünen

Telefon: +49 2306 7633977

Sprachen
Polnisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Matthias Manka

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Matthias Manka arbeitet seit 2008 in Lünen und ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht. Der Hauptsitz seiner Kanzlei befindet sich an der Münsterstraße 51 in Lünen; eine Zweigstelle besteht in Selm. Im Arbeitsrecht unterstützt er Arbeitnehmer bei Kündigungen, ausstehenden Lohnzahlungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen sowie Fragen zu Arbeitszeugnissen, Urlaub und Überstunden. Im Verkehrsrecht gehören Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Bußgeldbescheide, Fahrverbote und Fragen zum Autokauf zu den genannten Tätigkeiten. Weitere Bereiche sind Schadensrecht, Scheidung, Strafrecht und Zivilrecht. Im Steuerrecht bearbeitet er Einsprüche, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Schätzungsbescheide und Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Für Geschädigte übernimmt er die Korrespondenz mit Gegnern, Versicherungen, Polizei, Sachverständigen und Staatsanwaltschaft, auch online und bundesweit. Bei der Unfallregulierung arbeitet er mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen. Die Kanzlei bietet persönliche Betreuung vor Ort und Beratung in polnischer Sprache. In Angelegenheiten polnischen Rechts oder vor polnischen Gerichten arbeitet sie mit Rechtsanwältin Kinga Widera in Katowice zusammen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-manka.de, rechtsanwalt-manka.de

Beratung in Lünen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Matthias Manka ist seit 2008 in Lünen tätig. Der Hauptsitz seiner Kanzlei liegt an der Münsterstraße 51, eine Zweigstelle besteht in Selm. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Steuerrecht bearbeitet er unterschiedliche rechtliche Fragestellungen; den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht. Hier unterstützt er Arbeitnehmer unter anderem bei Kündigungen, ausstehenden Lohnzahlungen und Aufhebungsverträgen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Einordnung von Schreiben des Arbeitgebers, den Inhalt vertraglicher Vereinbarungen und die Frage, welche Unterlagen für eine Prüfung benötigt werden. Weitere arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Urlaub und Überstunden. Hinter diesen Themen stehen etwa Meinungsverschiedenheiten über arbeitsvertragliche Pflichten, die Bewertung erbrachter Leistungen oder die Dokumentation von Arbeitszeiten. Eine rechtliche Prüfung berücksichtigt regelmäßig den Arbeitsvertrag, gegebenenfalls anwendbare Tarifverträge sowie den bisherigen Schriftwechsel. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Die allgemeine Orientierung zu einem Thema ersetzt deshalb keine Prüfung des konkreten Sachverhalts. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzleibeschreibung Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Bußgeldbescheide, Fahrverbote und Fragen zum Autokauf. Für Geschädigte übernimmt Matthias Manka die Korrespondenz mit Gegnern, Versicherungen, Polizei, Sachverständigen und Staatsanwaltschaft, auch online und bundesweit. Bei der Unfallregulierung arbeitet er mit Sachverständigen und Werkstätten zusammen. Im Steuerrecht gehören Einsprüche, Anträge auf Aussetzung der Vollziehung, Schätzungsbescheide und Klageverfahren vor dem Finanzgericht zu seinen Tätigkeiten. Daneben sind Schadensrecht, Scheidung, Strafrecht und Zivilrecht als weitere Bereiche aufgeführt. Der Standort an der Münsterstraße 51 in 44534 Lünen ist der örtliche Bezugspunkt für persönliche Betreuung. Für Ratsuchende aus Lünen, etwa aus Mitte, Brambauer oder Horstmar, lässt sich die Anfahrt anhand der konkreten Adresse planen; belegte Angaben zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Lünen, das abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeit beispielsweise für Zivil-, Familien- oder Strafsachen in Betracht kommt. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Kanzlei bietet außerdem Beratung in polnischer Sprache. Bei Angelegenheiten polnischen Rechts oder vor polnischen Gerichten arbeitet sie mit Rechtsanwältin Kinga Widera in Katowice zusammen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind die Zuordnung zum Rechtsgebiet, wichtige Daten und Hinweise auf bereits eingegangene Schreiben oder laufende Fristen. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, die benötigten Unterlagen und die Form eines Gesprächs geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lünen

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Matthias Manka hat ihren Hauptsitz an der Münsterstraße 51 in 44534 Lünen; hinzu kommt eine Zweigstelle in Selm. Für das räumliche Umfeld sind die Lüner Stadtteile Mitte, Brambauer und Horstmar als Bezugspunkte genannt. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben jedoch nicht zu entnehmen. Für einen persönlichen Termin dient deshalb die vollständige Anschrift als Grundlage der Wegeplanung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand aktueller Verbindungen und Straßeninformationen prüfen. Konkrete Aussagen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einer bestimmten Innenstadtlage sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Lünen genannt. Im Verkehrsrecht kann es bei entsprechender örtlicher und sachlicher Zuständigkeit zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen oder einem Autokauf verhandeln. Auch Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können vor ein Amtsgericht gelangen; welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus bearbeiten Amtsgerichte bestimmte Strafsachen und als Familiengerichte unter anderem Scheidungsverfahren. Diese Bereiche stehen ebenfalls in Bezug zu den aufgeführten Tätigkeiten von Matthias Manka. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist hingegen die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse werden regelmäßig dort geführt, nicht beim Amtsgericht Lünen. Steuerrechtliche Einsprüche werden zunächst von der zuständigen Finanzbehörde bearbeitet; gerichtliche Streitigkeiten über Steuerbescheide gehören grundsätzlich vor das zuständige Finanzgericht. Der Kanzleisitz allein bestimmt somit nicht, an welchem Gericht ein Verfahren geführt wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Erstberatung an. Im Kostenhinweis nennt sie für eine erstmalige Beratung bei Verbrauchern eine Gebühr von maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine unverbindliche Erstberatung an. Im Kostenhinweis nennt sie für eine erstmalige Beratung bei Verbrauchern eine Gebühr von maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie der bisherige Schriftwechsel hilfreich. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist und ob bereits etwas unterschrieben wurde. Je nach Sachverhalt können auch Abrechnungen, Tarifregelungen oder frühere Abmahnungen Bedeutung haben. Bei Kündigungen bestehen kurze gesetzliche Fristen. Eine Anfrage sollte deshalb deutlich erkennen lassen, ob eine Kündigung vorliegt und wann sie eingegangen ist. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt von der individuellen Prüfung ab.
Welche Unterlagen helfen bei Streit über Lohn, Überstunden oder ein Arbeitszeugnis?
Bei ausstehendem Lohn sind Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen und Zahlungsnachweise wichtige Grundlagen. Geht es um Überstunden, können Arbeitszeitaufzeichnungen, Dienstpläne und Nachrichten zur Anordnung oder Abstimmung zusätzlicher Arbeit relevant sein. Für die Prüfung eines Arbeitszeugnisses sind dessen vollständiger Text sowie Angaben zu Aufgaben, Verantwortung und Beschäftigungsdauer hilfreich. Auch bisherige Beanstandungen und Antworten des Arbeitgebers können zur Einordnung beitragen. Ob Ansprüche bestehen und welche Fristen gelten, lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung des Problems ableiten; entscheidend sind die jeweiligen Vereinbarungen und Umstände.
Was wird für die rechtliche Prüfung eines Verkehrsunfalls benötigt?
Eine nachvollziehbare Schilderung des Unfallhergangs bildet den Ausgangspunkt. Ergänzend sind Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, vorhandene Polizeidaten sowie Schreiben der Versicherungen hilfreich. Bei Fahrzeugschäden kommen Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen hinzu. Werden Verletzungen geltend gemacht, können ärztliche Unterlagen und eine Dokumentation der Beschwerden bedeutsam sein. Die Unfallregulierung betrifft häufig mehrere Fragen gleichzeitig, etwa Haftung, Reparaturkosten und mögliche weitere Schadenspositionen. Welche Ansprüche berücksichtigt werden können, hängt unter anderem vom Unfallhergang, den Nachweisen und einer möglichen Mitverantwortung ab.
Welche Angaben sind bei einem Bußgeldbescheid oder drohenden Fahrverbot relevant?
Für die erste Prüfung sind der vollständige Bußgeldbescheid, das Zustellungsdatum und gegebenenfalls ein zuvor erhaltener Anhörungsbogen wichtig. Hinzu kommen Angaben zum vorgeworfenen Geschehen und bereits abgegebene Erklärungen. Ein Fahrverbot ist von einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden; beide haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen. Gegen einen Bußgeldbescheid ist ein Einspruch innerhalb einer gesetzlichen Frist möglich. Ob eine Überprüfung sinnvoll ist und welche Fragen sich dabei stellen, hängt vom konkreten Vorwurf und dem Akteninhalt ab. Eine Kontaktanfrage allein wahrt keine Verfahrensfrist.
Worin unterscheiden sich Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und Klage im Steuerrecht?
Mit einem Einspruch kann ein Steuerbescheid grundsätzlich zunächst durch die Finanzbehörde überprüft werden. Ein Einspruch führt für sich genommen regelmäßig nicht dazu, dass eine festgesetzte Steuer vorläufig nicht gezahlt werden muss. Die Aussetzung der Vollziehung betrifft demgegenüber die vorläufige Vollziehbarkeit eines Bescheids und hat eigene Voraussetzungen. Nach Abschluss des Einspruchsverfahrens kann eine Klage vor dem Finanzgericht in Betracht kommen. Für die Einordnung sind insbesondere Bescheide, Bekanntgabedaten, Steuererklärungen und der Schriftwechsel mit dem Finanzamt wichtig. Auch bei Schätzungsbescheiden kommt es auf die zugrunde liegenden Tatsachen und verfügbaren Nachweise an.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Manka

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-manka.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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