Veröffentlichtes Profil

Christian Hopfner

Christian Hopfner – Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Zweigstelle in Regensburg

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Christian Hopfner

Thurmayerstraße 4, 93049 Regensburg

Telefon: +49 941 466710

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Christian Hopfner

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christian Hopfner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Kanzlei hat ihren Sitz und ihre Postanschrift in Kelheim und eine Zweigstelle in der Thurmayerstraße 4 in Regensburg. Die Tätigkeit umfasst Fragen rund um Auto und Mobilität. Dazu gehören die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen, Mängel nach dem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Auch Probleme bei der Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren werden genannt. Das Angebot richtet sich an Menschen, die privat oder beruflich in Ostbayern, bundesweit oder im Ausland unterwegs sind. Der regionale Schwerpunkt liegt im Bezirk des Landgerichts Regensburg mit den Amtsgerichten Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing sowie an weiteren Gerichten in Ostbayern. Die Webseite bietet eine WebAkte und Online-Meldungen unter anderem für Unfälle und Bußgeldangelegenheiten an. Im Impressum verweist die Kanzlei auf die notwendige genaue Prüfung und Analyse der konkreten Verhältnisse und darauf, dass schematische Lösungen ohne Kenntnis des individuellen Sachverhalts nicht möglich sind.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hopfner.info, hopfner.info

Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion

Christian Hopfner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Seine Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Sitz und ihre Postanschrift in Kelheim; in Regensburg besteht eine Zweigstelle in der Thurmayerstraße 4, 93049 Regensburg. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert dagegen vor allem die verkehrsrechtliche Tätigkeit. Diese Unterscheidung ist für Ratsuchende hilfreich: Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Verkehrsrecht, während konkrete familienrechtliche Leistungen in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben werden. Als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg angegeben. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang im Mittelpunkt. Mandantinnen und Mandanten suchen dabei typischerweise eine Einordnung ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation sowie Orientierung zu möglichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Abläufen. Welche Unterlagen und Informationen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Bei einer Anfrage an Christian Hopfner lässt sich zunächst klären, ob die konkrete familienrechtliche Fragestellung übernommen werden kann und welche Angaben für eine erste Prüfung erforderlich sind. Die beschriebene verkehrsrechtliche Tätigkeit umfasst die Schadenregulierung nach Verkehrsunfällen, Mängel beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr. Hinzu kommen Fragen zur Neu- oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren. Dahinter können sehr unterschiedliche Anliegen stehen: die Kommunikation mit einer Versicherung, Streit über den Zustand eines gekauften Fahrzeugs oder die Einordnung eines behördlichen Schreibens. Die Kanzleibeschreibung richtet sich an Menschen, die privat oder beruflich in Ostbayern, bundesweit oder im Ausland unterwegs sind. Sie betont die notwendige Prüfung des individuellen Sachverhalts statt schematischer Lösungen. Der regionale Schwerpunkt liegt im Bezirk des Landgerichts Regensburg, einschließlich der Amtsgerichte Cham, Kelheim, Regensburg und Straubing. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim zuständigen Amtsgericht relevant. Die Regensburger Zweigstelle bildet einen örtlichen Anlaufpunkt; eine Zuordnung zu Altstadt, Stadtamhof oder Kumpfmühl ist durch die Angaben nicht belegt. Die Anfahrt lässt sich anhand der Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Hinweise auf beteiligte Personen, vorhandene Schreiben und laufende Fristen. Ob ein Mandat zustande kommt, bedarf einer gesonderten Klärung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg

Die Regensburger Zweigstelle der Rechtsanwaltskanzlei Christian Hopfner befindet sich in der Thurmayerstraße 4, 93049 Regensburg. Sitz und Postanschrift der Kanzlei liegen dagegen in Kelheim. Diese Unterscheidung ist sowohl für persönliche Termine als auch für den Versand von Unterlagen wichtig. Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl gehören zum genannten städtischen Umfeld; welchem Stadtteil die Zweigstelle zuzuordnen ist, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht ableiten. Ebenso fehlen nähere Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die genaue Straßenadresse eine Grundlage für die individuelle Routenplanung. Besuchsort und Termin sollten vorab abgestimmt werden. Für den im Profil genannten Schwerpunkt Familienrecht ist von den aufgeführten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Regensburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Verkehrsrechtliche Streitigkeiten um Unfallschäden oder Fahrzeugmängel können abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Regensburg verhandelt werden. Verkehrsbußgeldsachen gelangen nach einem Einspruch gegebenenfalls zum Amtsgericht; auch Verkehrsstrafverfahren werden häufig dort geführt. Fragen der Fahrerlaubniserteilung betreffen dagegen zunächst die Verwaltungsbehörde und bei gerichtlicher Auseinandersetzung grundsätzlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der beschriebene regionale Tätigkeitsbereich umfasst außerdem Cham, Kelheim, Straubing und weitere Gerichte in Ostbayern.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • FOCUS-Liste: ‚Deutschlands Top-Anwälte‘, FOCUS

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zur familiären Situation, zum Zeitpunkt einer Trennung und zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Fragestellung können auch Einkommen, bestehende Vereinbarungen oder bereits eingegangene gerichtliche Schreiben wichtig sein. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung erleichtert es, das Anliegen dem passenden Themenbereich zuzuordnen. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, wird üblicherweise anschließend geklärt. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden. Die Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Wie hängen Unterhalt, Sorgerecht und Umgang miteinander zusammen?
Diese Fragen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, betreffen aber unterschiedliche rechtliche Bereiche. Unterhalt betrifft insbesondere die finanzielle Versorgung. Die elterliche Sorge umfasst Verantwortung und Entscheidungen für ein Kind, während es beim Umgang um den persönlichen Kontakt geht. Daraus ergeben sich jeweils eigene Voraussetzungen und Verfahrensfragen. Für eine erste Besprechung ist es deshalb hilfreich, die einzelnen Anliegen getrennt zu schildern und bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen. Eine individuelle Bewertung setzt die Kenntnis der konkreten familiären Verhältnisse voraus.
Welche Unterlagen können bei einem Verkehrsunfall oder einem Mangel am gekauften Auto wichtig sein?
Bei einem Verkehrsunfall können Angaben zu den Beteiligten, Fotos, vorhandene Unfallberichte, Schreiben von Versicherungen und Unterlagen zum Fahrzeugschaden relevant sein. Bei einem mangelhaften Neu- oder Gebrauchtwagen stehen häufig Kaufvertrag, Fahrzeugbeschreibung, Übergabeunterlagen und die bisherige Kommunikation mit dem Verkäufer im Vordergrund. Hilfreich ist jeweils eine zeitliche Übersicht der Ereignisse. Welche Ansprüche oder nächsten Schritte in Betracht kommen, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Entscheidend sind unter anderem der konkrete Sachverhalt, die Vertragslage und die verfügbaren Nachweise.
Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einer Angelegenheit zur Fahrerlaubnis?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, etwa eines Verkehrsverstoßes. Eine Fahrerlaubnisangelegenheit betrifft dagegen die behördliche Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, beispielsweise bei einer Neu- oder Wiedererteilung. Daneben können bestimmte Verkehrsereignisse ein Strafverfahren auslösen. Die Verfahren können zusammenhängen, folgen jedoch unterschiedlichen Regeln und Zuständigkeiten. Für eine Mandatsanfrage sind daher die genaue Bezeichnung des Schreibens, die ausstellende Stelle und das Zustellungsdatum hilfreich. Enthaltene Fristen sollten bereits bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich genannt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Hopfner

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,5 von 5 · 59 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Thurmayerstraße 4, 93049 Regensburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: hopfner.info

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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