Veröffentlichtes Profil

Christian Stünkel

Christian Stünkel – Rechtsanwalt der Kanzlei Stünkel in Jena

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Stünkel

Carl-Zeiß-Platz 16, 07743 Jena

Telefon: +49 3641 534908

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Stünkel
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christian Stünkel ist Rechtsanwalt der Kanzlei Stünkel mit Anschrift am Carl-Zeiß-Platz 16 in Jena. Die Kanzlei wurde 2006 gegründet und ist an drei Standorten in Jena, Weimar und Apolda vertreten. Nach Angaben der Webseite sind alle Standorte durch den TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Die Kanzlei richtet ihre Unterstützung an Mandanten mit rechtlichen Problemen. Als Anspruch nennt sie eine persönliche, engagierte und fachlich kompetente Unterstützung des jeweiligen Mandanten bei deren Lösung. Dazu gehören bei Bedarf auch gerichtliche Verfahren. Die Webseite nennt außerdem Christian Stünkels Mitwirkung als Verteidiger in einem als BND Kosovo Skandal bezeichneten Agenten-Kriminalfall. Konkrete Rechtsgebiete oder näher abgegrenzte Mandantengruppen werden im vorliegenden Seiteninhalt nicht benannt. Für die Kontaktaufnahme ist eine Jenaer Telefonnummer angegeben; zusätzlich nennt die Kanzlei eine ständig erreichbare Hotline.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-stuenkel.de

Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Christian Stünkel ist in der Kanzlei Stünkel am Carl-Zeiß-Platz 16 in 07743 Jena tätig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Familienrecht. Damit stehen rechtliche Fragen aus zwei Bereichen im Mittelpunkt, die den persönlichen Alltag häufig unmittelbar berühren: das Beschäftigungsverhältnis und die familiären Beziehungen. Die Kanzlei wurde 2006 gegründet und ist an den Standorten Jena, Weimar und Apolda vertreten. Für Ratsuchende in Jena bildet die Anschrift im Zentrum einen örtlichen Bezugspunkt, auch wenn sie aus Lobeda oder Winzerla kommen. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Mandantinnen und Mandanten suchen etwa Orientierung zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder Arbeitszeugnissen. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Fragen: Welche Vereinbarungen bestehen, welche Unterlagen dokumentieren den bisherigen Verlauf und welche Fristen könnten eine Rolle spielen? Eine anwaltliche Befassung dient zunächst dazu, den Sachverhalt und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuordnen. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Das Familienrecht umfasst unter anderem Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Dabei können persönliche, wirtschaftliche und organisatorische Gesichtspunkte zusammentreffen. Für eine erste Einordnung sind häufig die familiäre Situation, bereits bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls vorhandene gerichtliche Entscheidungen wichtig. Gerade bei Angelegenheiten mit Kindern müssen unterschiedliche Interessen und gesetzliche Maßstäbe berücksichtigt werden. Allgemeine Informationen können helfen, das eigene Anliegen zu strukturieren; sie ersetzen jedoch keine Prüfung des individuellen Falls. Die Jenaer Anschrift am Carl-Zeiß-Platz liegt im innerstädtischen Umfeld. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Adresse planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Jena mit seinem Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls genannte Landgericht Gera ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten oder Familiensachen. Wer Christian Stünkel über Anwalt-Seiten.de kontaktieren möchte, kann zunächst die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben heranziehen. Für die Anfrage bietet sich eine kurze Beschreibung des arbeits- oder familienrechtlichen Anliegens an, ergänzt um Hinweise auf laufende Fristen und vorhandene Schreiben. Die Kanzlei nennt eine Jenaer Telefonnummer sowie eine ständig erreichbare Hotline. Im weiteren Austausch können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena

Die Kanzlei Stünkel befindet sich am Carl-Zeiß-Platz 16 in 07743 Jena und damit im Zentrum der Stadt. Für Ratsuchende aus dem innerstädtischen Bereich sowie aus Lobeda und Winzerla ist diese Adresse der Jenaer Anlaufpunkt von Rechtsanwalt Christian Stünkel. Die zentrale Lage lässt sich allgemein in das städtische Verkehrsnetz einordnen. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Anfahrt mit dem Pkw geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind in den vorliegenden Informationen nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin erfragt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten das Amtsgericht Jena besonders relevant. Dort werden als Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge oder Umgang geführt, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz, sondern richtet sich nach den für die jeweilige Verfahrensart geltenden Regeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur ordentlichen Gerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Entgelt oder Arbeitszeugnisse, gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Weder das Amtsgericht Jena noch das Landgericht Gera ist hierfür das übliche Eingangsgericht. Das Landgericht Gera bearbeitet insbesondere bestimmte Zivil- und Strafsachen; familienrechtliche Beschwerden führen grundsätzlich nicht dorthin. Die beiden genannten Gerichte beschreiben somit das gerichtliche Umfeld, decken aber nicht sämtliche Zuständigkeiten für die Profilrechtsgebiete ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die zum Anliegen gehörende Korrespondenz hilfreich. Je nach Thema kommen Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht kann den Zusammenhang verständlicher machen. Wichtig ist außerdem der Hinweis, wann ein relevantes Schreiben zugegangen ist und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Weshalb sollte ich bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag auf den Zeitpunkt hinweisen?
Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen entscheidend sein. Bei einer schriftlichen Kündigung ist für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang vorgesehen. Ein Aufhebungsvertrag wirft andere Fragen auf, etwa zur vereinbarten Beendigung, zu offenen Ansprüchen und zu möglichen sozialrechtlichen Folgen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, zwischen einer bereits erhaltenen Kündigung und einem noch nicht unterschriebenen Vertragsangebot zu unterscheiden. Das Zugangsdatum, vorgesehene Unterschriftstermine und sonstige Fristangaben helfen, die zeitliche Dringlichkeit des Anliegens einzuordnen.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage wegen Trennung, Unterhalt oder Scheidung?
Hilfreich ist zunächst eine sachliche Übersicht über die familiäre Situation und die Fragen, die geklärt werden sollen. Dazu können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern sowie zu bestehenden Vereinbarungen gehören. Bei Unterhaltsfragen spielen regelmäßig Einkommen und wirtschaftliche Verhältnisse eine Rolle; bei einer Scheidung können zusätzlich Unterlagen zur Ehe und zur Altersversorgung relevant werden. Bereits vorliegende gerichtliche Beschlüsse oder Schreiben sollten erwähnt werden. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Dokumente. Der konkrete Unterlagenbedarf richtet sich nach dem Gegenstand der gewünschten Prüfung.
Werden Fragen zum Umgang und zur elterlichen Sorge gemeinsam mit einer Scheidung entschieden?
Umgang, elterliche Sorge und Scheidung sind rechtlich unterschiedliche Verfahrensgegenstände. Nicht jede Scheidung führt automatisch zu einer gerichtlichen Entscheidung über Sorge oder Umgang. Solche Fragen können auch unabhängig von einem Scheidungsverfahren entstehen, etwa bei getrennt lebenden, unverheirateten Eltern. Maßgeblicher Orientierungspunkt ist bei Entscheidungen über Kinder das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, bestehende Regelungen, den bisherigen Betreuungsalltag und bereits beteiligte Stellen zu benennen. Ob ein eigenständiges Verfahren erforderlich ist oder andere Möglichkeiten der Klärung bestehen, hängt von der konkreten Situation ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Stünkel

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Christian Stünkel liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

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3,8 von 5 · 49 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Stünkel insgesamt und nicht auf Christian Stünkel persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

Carl-Zeiß-Platz 16, 07743 Jena

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle:

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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