Veröffentlichtes Profil

Mietrecht Jena

Hilliger & Müller in Jena: Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwälte · Rechtsanwälte Hilliger & Müller

Johannisstraße 11, 07743 Jena

Telefon: +49 3641 6398-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwälte Hilliger & Müller
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Hilliger & Müller wurde Anfang 1998 von Tom Hilliger und Ralph Müller in Jena gegründet. Sie berät Mandanten bei rechtlichen Problemen und vertritt ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Zum Tätigkeitsspektrum gehören Mietrecht und Wohneigentumsrecht sowie Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und weitere Rechtsgebiete. Dirk Kreinberger gehört als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Team. Tom Hilliger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat sich auf Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie privates Baurecht spezialisiert. Ralph Müller ist Fachanwalt für Familienrecht und verfügt über besondere Kenntnisse im Erbrecht und in Mediationsverfahren. Die Kanzlei beschreibt ihre Zusammenarbeit als partnerschaftlich und integrativ sowie ihre Arbeitsweise als offen und transparent. Gemeinsam mit den Mandanten sollen effiziente Lösungen gefunden werden. Dabei legt sie Wert auf eine individuelle Arbeits- und Beratungsatmosphäre. Kooperationen bestehen mit der Pawlitzky & Saeltzer Steuerberatungsgesellschaft mbH und der Collective avantgarde Unternehmensberatungs GmbH.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: hilliger-mueller.de

Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion

Das Profil „Mietrecht Jena“ stellt die Rechtsanwälte Hilliger & Müller in der Johannisstraße 11 in 07743 Jena vor. Als Hauptschwerpunkt ist im Profil Arbeitsrecht angegeben; daneben wird Familienrecht genannt. Die Kanzlei wurde Anfang 1998 von Tom Hilliger und Ralph Müller gegründet und berät sowie vertritt Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und vor Gericht. Zum belegten Tätigkeitsspektrum zählen außerdem Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und weitere Rechtsgebiete. Für die Einordnung einer Anfrage ist deshalb nicht allein die Profilbezeichnung maßgeblich, sondern vor allem das konkrete rechtliche Anliegen. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Fragen zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Anlass für eine anwaltliche Prüfung sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet typischerweise eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, des bisherigen Geschehens und möglicher Fristen. Tom Hilliger ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daneben liegen seine Spezialisierungen im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie im privaten Baurecht. Gerade bei arbeitsrechtlichen Konflikten können neben rechtlichen Fragen auch die wirtschaftlichen Folgen und die weitere berufliche Planung eine Rolle spielen. Das Familienrecht betrifft persönliche Lebenssituationen wie Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Fragen zu Sorge und Umgang. Je nach Anliegen sind familiäre Verhältnisse, Einkommensunterlagen und bereits bestehende Vereinbarungen von Bedeutung. Ralph Müller ist Fachanwalt für Familienrecht und verfügt über besondere Kenntnisse im Erbrecht und in Mediationsverfahren. Allgemein können familienrechtliche Angelegenheiten sowohl außergerichtliche Gespräche als auch gerichtliche Verfahren erfordern. Ob eine Verständigung in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Konflikt und der Bereitschaft der Beteiligten ab; eine bestimmte Vorgehensweise lässt sich aus dem Profil allein nicht ableiten. Die Kanzlei befindet sich mit ihrer Anschrift in der Johannisstraße im Zentrum von Jena. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug, auch für Ratsuchende aus Lobeda und Winzerla. Für Familiensachen kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Jena als Familiengericht in Betracht. Das ebenfalls genannte Landgericht Gera ist dagegen nicht das typische Eingangsgericht für arbeits- oder familienrechtliche Anliegen. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst der kurzen Schilderung des Problems und der Anfrage nach einer Beratung dienen. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu erkennbaren Terminen. Ob die Kanzlei das Mandat übernimmt und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend direkt mit ihr zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena

Die Rechtsanwälte Hilliger & Müller haben ihre Kanzleianschrift in der Johannisstraße 11 im Zentrum von Jena. Die Lage ordnet die Kanzlei dem innerstädtischen Bereich zu; Lobeda und Winzerla sind weitere im Standortprofil genannte Stadtteile. Für eine Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder aus dem Umland kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und vom vereinbarten Termin ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Entsprechende Einzelheiten sollten daher vor einem Besuch anhand aktueller Informationen beziehungsweise unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Jena relevant. Dort werden bei bestehender örtlicher Zuständigkeit vor dem Familiengericht unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Das Landgericht Gera gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und verhandelt insbesondere Zivilsachen, die gesetzlich den Landgerichten zugewiesen sind. Es ist jedoch weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Für solche arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht genannt; seine Zuständigkeit muss deshalb gesondert bestimmt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Gesundheitsschäden nach Corona-Impfung: Mögliche Ansprüche gegen den Impfstoff-Hersteller - BGH vom 9.3.2026 - VI ZR 335/24 (2026)
  • Keine allgemeine Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Einholung von Vergleichsangeboten - BGH Urteil vom 27. März 2026 – V ZR 7/25 (2026)
  • Pauschale personelle Engpässe genügen nicht für Beschränkung des Erholungsurlaubs - Thüringer LAG vom 2.3.2026 - 4 Ta 15/26 (2026)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zur Beschäftigungsdauer hilfreich. Auch vorausgegangene Abmahnungen oder besondere Umstände des Arbeitsverhältnisses können eine Rolle spielen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein, weshalb eine zeitnahe Klärung grundsätzlich wichtig ist. Die erste Anfrage sollte erkennen lassen, was geschehen ist und welches Ziel verfolgt wird. Eine vollständige rechtliche Bewertung setzt regelmäßig die Prüfung der Unterlagen und weiterer Einzelheiten voraus.
Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte führen nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitgegenstand kommen eine außergerichtliche Stellungnahme, Gespräche über offene Ansprüche oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Typische Themen sind Vergütung, Zeugnisse oder Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Verständigung möglich und sachgerecht ist, hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Interessen beider Seiten ab. Parallel können Fristen laufen, die durch Gespräche nicht automatisch entfallen. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung grundsätzlich möglich.
Welche Unterlagen können bei einer Anfrage zu Trennung und Unterhalt relevant sein?
Bei Fragen zu Trennung und Unterhalt sind häufig Angaben zur familiären Situation, zum Zeitpunkt der Trennung und zu gemeinsamen Kindern erforderlich. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, Informationen über regelmäßige finanzielle Verpflichtungen sowie bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen bedeutsam sein. Nicht jede Anfrage erfordert von Beginn an sämtliche Unterlagen. Eine kurze, geordnete Darstellung erleichtert zunächst die Zuordnung des Beratungsbedarfs. Welche Nachweise anschließend benötigt werden, richtet sich nach der konkreten Fragestellung und sollte im direkten Austausch geklärt werden.
Worin unterscheiden sich Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang?
Sorgerecht und Umgang betreffen unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kind. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, etwa in persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Beim Umgang geht es um Kontakte und gemeinsame Zeit des Kindes mit den jeweiligen Bezugspersonen. Nach einer Trennung können beide Themen gleichzeitig bedeutsam werden, sie sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Bei einer Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Regelungen und zum konkreten Streitpunkt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Mietrecht Jena

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: hilliger-mueller.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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