- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Thüringen
- Sprachen
- Deutsch, Russisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Sepp Hoff
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Sepp Hoff ist Rechtsanwalt in Jena und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Schloßgasse 20. Im Verkehrsrecht bearbeitet er die Abwicklung von Verkehrsunfällen, Bußgeldsachen, Fragen der Fahrerlaubnis und die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht. Im Versicherungsrecht umfasst seine Tätigkeit Sachversicherungen, private Personenversicherungen und das Rechtsschutzversicherungsrecht. Weitere Tätigkeitsgebiete sind Arbeitsrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht sowie Familien- und Erbrecht. Im Arbeitsrecht vertritt er Arbeitgeber und Arbeitnehmer; im Mietrecht gehören Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer zu seinem Mandantenkreis. Die Beratung und Vertretung wird in deutscher und russischer Sprache angeboten. Seine Tätigkeit umfasst gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, die Prüfung und Erstellung von Verträgen sowie das Eintreiben von Forderungen. Nach eigener Darstellung legt er Wert auf eine den Bedürfnissen angepasste rechtliche Begleitung, wirtschaftlich akzeptable Ergebnisse sowie Schnelligkeit und Zuverlässigkeit bei der Mandatsbearbeitung. Für die Schadenregulierung bietet die Kanzlei eine elektronische Datenübermittlung an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-hoff.de, kanzlei-hoff.de
Beratung in Jena – Einordnung der Redaktion
Sepp Hoff ist Rechtsanwalt in Jena und führt die Kanzlei Sepp Hoff in der Schloßgasse 20, 07743 Jena. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Daneben ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Diese Fachanwaltsbezeichnungen beziehen sich auf die beiden genannten Gebiete, nicht auf Arbeits- oder Familienrecht. Die Kanzlei bietet Beratung und Vertretung in deutscher und russischer Sprache an. Sepp Hoff gehört der Rechtsanwaltskammer Thüringen an. Im Arbeitsrecht vertritt Sepp Hoff sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Typische Anliegen betreffen die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Vergütungsfragen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können dabei vor unterschiedlichen Ausgangslagen stehen: Beschäftigte möchten etwa ein Schreiben ihres Arbeitgebers einordnen lassen, während Unternehmen rechtliche Fragen zur Vertragsgestaltung klären wollen. Zur anwaltlichen Tätigkeit gehören nach der Kanzleibeschreibung die Prüfung und Erstellung von Verträgen sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Bei arbeitsrechtlichen Konflikten können Fristen eine wichtige Rolle spielen; vorhandene Schreiben und deren Zugangsdatum sind deshalb für die erste Einordnung von Bedeutung. Das Familienrecht umfasst häufig Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt und zur Verantwortung für gemeinsame Kinder. Welche Themen zusammenhängen und welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Verkehrsrechtliche Anliegen bearbeitet Sepp Hoff unter anderem bei Verkehrsunfällen, Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisfragen und im Verkehrsstrafrecht. Im Versicherungsrecht zählen Sachversicherungen, private Personenversicherungen und Rechtsschutzversicherungen zu seiner Tätigkeit. Für die Schadenregulierung bietet die Kanzlei eine elektronische Datenübermittlung an. Weitere genannte Tätigkeitsfelder sind Grundstücks- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht sowie Erbrecht. Die Anschrift in der Schloßgasse liegt im Zentrum von Jena. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus Lobeda und Winzerla. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Am Standort sind das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera zu berücksichtigen, wobei die gerichtliche Zuständigkeit vom Gegenstand des Verfahrens abhängt. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann anhand der im Profil verfügbaren Kontaktangaben erfolgen. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Schilderung des Anliegens, die beteiligten Personen und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen erforderlich sind, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Jena
Die Kanzlei Sepp Hoff befindet sich in der Schloßgasse 20 im Zentrum von Jena. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Umfeld zuzuordnen. Für Ratsuchende aus Jena selbst sowie aus den Stadtteilen Lobeda und Winzerla bildet die Adresse den Anlaufpunkt für einen vereinbarten persönlichen Termin. Die Anreise kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen örtlichen Gegebenheiten ab. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch mit der Kanzlei klären. Für familienrechtliche Verfahren ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Jena relevant: Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht Jena oder das Landgericht Gera. Für zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus Verkehrsunfällen oder Versicherungsverträgen kommen je nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlicher Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Das Landgericht Gera kann außerdem für bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen zuständig sein. Verkehrsbußgeldsachen und Verkehrsstrafverfahren können ebenfalls beim Amtsgericht verhandelt werden. Die Kanzleianschrift allein bestimmt jedoch nicht, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihrer Anfrage vor. Für eine Schadenregulierung können Daten über ein Formular elektronisch übermittelt werden; nach Eingang der Daten setzt sich die Kanzlei mit Ihnen in Verbindung.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ihrer Anfrage vor. Für eine Schadenregulierung können Daten über ein Formular elektronisch übermittelt werden; nach Eingang der Daten setzt sich die Kanzlei mit Ihnen in Verbindung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
- Verband deutscher Verkehrsanwälte e.V.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine arbeitsrechtliche Anfrage sinnvoll?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten außerdem benennen können, worüber Uneinigkeit besteht und welches Ziel sie mit der Anfrage verfolgen. Bei Schreiben mit möglicher Fristwirkung ist das tatsächliche Zugangsdatum wichtig. Welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden, wird bei der Kontaktaufnahme geklärt; nicht jedes arbeitsrechtliche Anliegen erfordert dieselben Unterlagen.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können außergerichtlich oder gerichtlich bearbeitet werden. Zunächst geht es häufig darum, Vertragsregelungen, den Sachverhalt und die Positionen beider Seiten zu prüfen. Eine Verständigung kann beispielsweise durch Gespräche oder schriftliche Vereinbarungen erfolgen. Ob das in Betracht kommt, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Auch während außergerichtlicher Gespräche können gesetzliche oder vertragliche Fristen weiterlaufen. Die Wahl des Vorgehens setzt deshalb eine Prüfung der konkreten Situation voraus.
- Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Anfrage geordnet werden?
- Bei einer familienrechtlichen Anfrage hilft es, die offenen Fragen zunächst nach Themen zu ordnen: Trennung oder Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und gegebenenfalls Vermögensfragen. Eine kurze Übersicht zur familiären Situation und zu bereits bestehenden Vereinbarungen erleichtert die erste Einordnung. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, gerichtliche Schreiben oder Unterlagen zu gemeinsamen Verpflichtungen relevant sein. Besonders persönliche Angaben sollten auf das für die Anfrage Erforderliche beschränkt bleiben. Welche weiteren Informationen benötigt werden und ob besondere Eile besteht, lässt sich anschließend im anwaltlichen Gespräch klären.
- Welche Informationen sind bei einem Verkehrsunfall oder einem Bußgeldvorwurf wichtig?
- Bei einem Verkehrsunfall stehen zunächst der Ablauf, die Beteiligten und die verfügbaren Nachweise im Mittelpunkt. Dazu können Fotos, Angaben zu Zeugen, polizeiliche Unterlagen und Schreiben der Versicherungen gehören. Bei einem Bußgeldvorwurf sind insbesondere das erhaltene Schreiben, der vorgeworfene Sachverhalt und das Zustellungsdatum relevant. Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Fragen der Fahrerlaubnis sind rechtlich unterschiedliche Themen, können aber miteinander zusammenhängen. Für eine Mandatsanfrage ist es deshalb hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren zu nennen. Die rechtliche Bewertung hängt von den konkreten Unterlagen und Umständen ab.
- Was ist bei Streitigkeiten mit einer Versicherung für die erste Anfrage hilfreich?
- Bei einem Versicherungsstreit sind regelmäßig der Versicherungsschein, die maßgeblichen Versicherungsbedingungen und der bisherige Schriftwechsel wichtig. Hinzu kommen Unterlagen zum gemeldeten Schaden oder zum geltend gemachten Leistungsfall. Hilfreich ist eine Übersicht darüber, wann die Meldung erfolgte, welche Nachweise eingereicht wurden und wie die Versicherung reagiert hat. Eine mögliche Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung ist von der eigentlichen Streitfrage zu unterscheiden. Sie richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und dem betroffenen Sachverhalt. Ob Versicherungsschutz besteht oder ein Leistungsanspruch begründet ist, erfordert eine gesonderte Prüfung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sepp Hoff
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5,0 von 5 · 77 Bewertungen
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Schloßgasse 20, 07743 Jena
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-hoff.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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